Kündigung wegen Katze?

15 Antworten

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Generelles Verbot von Haustieren ist nicht zulässig.

LadyBlackCullen 
Fragesteller
 19.09.2016, 13:11

Was sollen wir sagen wenn erneuert komt der wont gegenüber

Ein generelles  Katzen- und Hundeverbot im Mietvertrag ist zwar laut einer BGH-Entscheidung unwirksam. Das bedeutet aber nicht, daß der Mieter hier einen "Freibrief" hat und soviel Katzen und Hunde halten kann, wie er lustig ist. Der BGH hat in seiner Urteilsbegründung auch darauf hingewiesen, daß der Vermieter einer Hunde- und Katzenhaltung trotz unwirksamer Klausel ausdrücklich zustimmen muß. Weiter hat der BGH bereits früher entschieden, daß eine Katze mietrechtlich gesehen kein Kleintier ist.

Im Ergebnis heißt das: Deine Freundin hätte vor der Schenkung des Kätzchen bereits vom Vermieter die ausdrückliche Erlaubnis zur Katzenhaltung haben müssen.

Erteilt der Vermieter die Erlaubnis nicht, hätte sie die Zustimmung zur Katzenhaltung vor Gericht einklagen müssen.

Dies ist nicht geschehen!

Somit kann der Vermieter nach einer erfolglosen Aufforderung die Katze wieder abzuschaffen den Mietvertrag ggfs. kündigen.

http://www.rab-friedrich-ramm.de/beitrag14.html

Katzen zählen nicht als Kleintiere und können auch vom Vermieter verboten werden. Wenn dies so im Vertrag steht, sich deine Freundin aber nicht daran hält, hat sie einen Vertragsbruch vorgenommen der auch zur Kündigung führen kann.

LadyBlackCullen 
Fragesteller
 19.09.2016, 13:18

 Mist das hört sich schlecht an

Ich glaube  es ist am besten, ganz offen mit dem Vermieter zu sprechen und ihm die Situation ehrlich schildern, denn es ist sein Eigentum und Gerichte urteilen auch nicht immer positiv für den Tierhalter.

Vielleicht hilft Ehrlichkeit und sie kann das Kätzle behalten, ich habe mir auch immer in den Mietvertrag eintragen lassen, dass die Haltung von Katzen erlaubt ist und war so auf der sicheren Seite.

Sofern die Haltung einer Katze durch den Vermieter zustimmungspflichtig ist, könnte der diese Katzenhaltung begründet untersagen.

Für die Mieterin würde dies die Abschaffung der soeben angeschaften Katze zur Folge haben,

Von daher sollte man sich stets vor der Anschaffung eines genehmigungspflichtigen Haustieres die Zustimmung des Vermieters einholen.

Liegen wichtige Gründe vor, die der Katzenhaltunbg  zuwider wären, könnte der Vermeiter die Haltung abmanhnenhne und ggfs. bei fortgesetzter Zuwiderhandlung sogar das Mietverhältnis kündigen.