Mietvertrag unterschrieben! Vermieter will mir doch nicht mehr die Wohnung geben!
Ich habe am 22.08.2013 einen Mietvertrag abgeschlossen! Der Vermieter will mich jetzt jedoch nicht in die Wohnung lassen! Er will mir die Wohnung einfach nicht geben!
Mietvertrag ist abgeschlossen und vollständig unterschrieben! Was hab ich für Rechte? Was kann ich machen?
7 Antworten
Mietvertrag ist abgeschlossen und vollständig unterschrieben!
Wenn Du einen vom Vermieter unterschrieben Mietvertrag hast, dann hast Du einen gültigen Mietvertrag.
Der Vermieter will mich jetzt jedoch nicht in die Wohnung lassen! Er will mir die Wohnung einfach nicht geben!
§ 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
Was hab ich für Rechte? Was kann ich machen?
Der Vermieter muss Dir die Wohnung geben, stelllt er Dir die Wohnung zum Mietbegeginn nicht zur Verfügung, so kannst Du ihn auf Schadenersatz verklagen, z.B. für Kosten zur Lagerung der Möbel und die Kosten für eine Ersatzunterkunft.
Es sind durchaus Umstände denkbar, unter denen der Vermieter im Recht sein könnte, aber wie sollen wir dies anhand der knappen Beschreibung bewerten?
Der Vermieter wird seine Weigerung ja vermutlich irgendwie begründet haben, oder? Sind dir außerdem irgendwelche Ereignisse oder Umstände bekannt, die ihn dazu bewogen haben könnten?
Wenn der Mietvertrag geschlossen ist, kann er nur durch eine ordentliche Kündigung wieder aufgehoben werden. Der Vermieter wäre also zum Schadensersatz verpflichtet.
Ausnahme:
Du hättest vertragsrelevante Umstände arglistig verschwiegen. (z.B. Zahlungsunfähigkeit)Du hast das Recht ab Vertragsbeginn über die Wohnung zu verfügen.
Verweigert der VM das kannst Du ihn schadenersatzpflichtig machen.
Z. B. Kosten der Einlagerung des Hausrates und der Unterkunft.
Aber keine Luxusherberge beziehen, denn erst mal mußt Du zahlen und ob Du das Geld vom VM erstattet bekommst kann dauern, wenn überhaupt.
Da Du einen gültigen Mietvertrag hast, muss er Dir die Wohnung zum vereinbarten Mietbeginn überlassen. Ansonsten bleibt Dir nur der Gang zum Anwalt.