Komme nach Trennung nicht mehr in die Wohnung

15 Antworten

Sofern du ein trifftigen Grund hast verbleibt dir nur der Gang zum Amtsgericht und besorgst dir eine einstweilige Verfügung und das am besten über einen Rechtsanwalt. Jeder andere Zugang dürfte als Hausfriedensbruch gewertet werden. Da wie du schreibst das das Schloss ausgetausch wurde wird auch der Vermieter keinen Zugang mehr haben, sofern dieser überhaupt bestanden hat. Also: Ohne Gericht läuft hier nichts. Ganz wichtig ist und das solltest du nicht vergessen ist, dass du nach dem Auszug die Wohnung aufkündigst, denn auch wenn du dort nicht mehr wohnst wird dich der Vermieter immer in die Pflicht nehmen, sollten Schäden entstehen oder die Mietzahlungen ausbleiben. Sachen raus, Wohnung kündigen, die Kündigung vom Vermieter bestätigen lassen und drei Kreuze schlagen. Ob der Vemieter dann am Ende das Mietverhältnis mit deinem Partner weiterführt steht auf einen anderen Papier Ein Schlüsseldienst wird eher auch nicht ohne richterlichen Beschluss eingreifen da es hier rechtlich unklar ist und das als Beihilfe des Einbruchs gewertet werden könnte. Mit den Austausch des Schlosses fehlt dir der rechtliche Anspruch auf die Wohnung und dabei ist es unerheblich ob dein Name im Vertrag auftaucht oder nicht. Termin beim Anwalt geht auch heute noch und besorge dir wenn noch nicht geschehen eine Bleibe, den der ganze Akt kann ein paar Tage andauern. Das ist nicht nur meine Meinung, sondern ist eine Erfahrung die auch mir nicht erspart geblieben ist.

Das ist ja mal eher falsch. Als Mieterin hat sie natürlcih das Recht ihre Wohnung zu betreten, völlig unabhängig davon, ob das Schloss ausgetauscht ist. So einfach verliert man keine Rechte. Zudem kann sie alleine den Mietvertrag nicht kündigen, sondern nur sie und ihr Ex-Partner zusammen.

@TETTET

Hat sie nicht. Beispiel: Wegen einiger Differenzen mit meiner Exfrau hab ich die aus der Wohnung rausgeschmissen. Da sie Kleidung und Unterlagen benötigte, ich aber keine Zeit hatte dabei zu bleiben bekam sie den Schlüssel. Danach hat sie die Schlösser ausgewechselt und rate mal wer vor der Tür stand ? Ich hatte keine Rechte mehr, solange der Richter die dämliche Verfügung nicht ausgestellt hatte. Wie ich die dann mal hatte war die Bude leer und auch gekündigt. Ich setze mal voraus, dass das hier deine persönliche Meinung ist, aber die Realität sieht anders aus. Wenn du dem Vermieter schriftlich mitteilst, dass du aus der Wohnung ausgezogen bist gilt das ebenfalls sehr wohl als Kündigung; was der Vermieter dann damit mach ist eine andere Geschichte. Geh mal zum Schlüsseldienst und sage das dich der Partner ausgesperrt und die Schlösser ausgetauscht hat und er möchte dir die Tür öffnen. Da wirst du schlechte Karten haben. Anders sieht es aus, wenn Kinder im Spiel sind. Ohne richterlichen Beschluss würde ich es nicht drauf ankommen lassen. Mit dem Austausch der Schlösser wurde unmissverständlich zu verstehen gegeben das das hier ein Strich gezogen wurde und um zu vermeiden, dass eventuell die Wohnung leergeräumt wird. Ohne einstweiliger Verfügung würde ich hier nichts unternehmen und glaube mir, der Schuss geht nach hinten los. Frag den Schlüsseldienst, frag die Polizei oder ruf beim Gericht an. Die Rechte sind immer auf die Seite derer die am Hebel sitzen bis die Gerichte ihr Urteil sprechen und dabei Recht haben und auch Recht kriegen steht auf einem anderen Papier

@anderland

Die Rechtslage ist folgende:

  1. Es ist ein gültiger Mietvertrag vorhanden.
  2. Damit ist es auch ihre Wohnung.
  3. Deshalb hat sie das Recht, sie zu betreten, notfalls mit Hilfe eines Schlüsseldienstes.
  4. Eine Mitteilung an den Vermieter über einen Auszug ist keine Kündigung.
  5. Bei einem gemeinsamen Mietvertrag müssen für eine wirksame Kündigung beide Parteien gemeinsam kündigen.

Das hat mit meiner persönlichen Meinung nichts zu tun, sondern ist Faktenlage. Illegal handelt in diesem Fall nur der Ex-Partner, der die Schlösser austauscht.

@TETTET

Sorry verbleibe bei meinem Standpunkt. Da ich das Spielchen selber hinter mir habe und das Landgericht wegen einer Rechtsbeschwerde in der Sache entscheiden musste und ich auch diese deine Meinung vertreten habe, bekam ich das Verbot unter Srafandrohung von 75000 € bzw. Ersatzweise Haft die Wohnung zu betreten gleich mit auf dem Weg. Wir wollen uns hier ja nicht zereissen und es muss auch nicht zum schlimmsten kommen. Wenn ich die Wohnung aufbrechen lasse und mir Zugang verschaffe kann es ja auch sein das er nur gewaltig stinkig wird und seinen Frust nochmal losläßt. Dreht er ab und macht eine Anzeige wegen Einbruch und das wird immer gewertet, wenn kein normaler Zugang stattgefunden hat, hat immer derjenige die Arschkarte der vor der Tür steht. Zur Kündigung: Partner/ Partnerin schmeisst dich raus, du stehst mit im Vertrag, dein Schätzchen hat vergessen die letzen Monate Miete, Strom etc zu bezahlen und jetzt wirst du zur Kasse gebeten. Du willst nicht ? Ist auch egal, die Zeche zahlst du trotzdem. Um derartige Schweinereien vorzubeugen hast du die Möglichkeit auch alleine zumindest deine Verpflichtungen aufzukündigen. Wenn die Partner die Wohnung nicht gemeinsam kündigen, weil einer nicht raus will, kann nicht verlangt werden, dass der andere ebenfalls im Vertrag verbleibt. Der Vermieter muss den Vertrag abändern oder das gesamte Mietverhältnis aufkündigen und einen Einzelvertrag machen. Wenn du der Ansicht bist, dass das was du geschrieben hast Fakt ist und der Freund illegal gehandelt hat und du das belegen kannt werde ich der letzte sein der hier nicht einlenkt. Das Landgericht hat schon entsprechendes Gewicht um hier klar und deutlich Recht sprechen zu können.

@anderland

Dann liefer doch mal bitte das Urteil, dass deine Ansicht belegt. Wie soll das Austauschen eines Schlosses denn einen rechtlich neuen Zustand schaffen? Vorher meine Wohnung, nachher meine Wohnung. Durch das Austauschen allein wird keine Rechtslage geschaffen. Das Dir Verpflichtungen aus gemeinsam abgeschlossenen Verträgen entstehen, sollte Dir bei Abschluss bewusst sein. Das ist nicht das Problem des Vermieters. Der darf Dich gar nicht ohne Einverständnis des zweiten Hauptmieters aus dem Vetrag entlassen. Entstehn Dir dadurch Kosten, können diese beim Ex-Partner genauso geltend gemacht werden, wie er zum Unterzeichnen der Kündigung gezwungen werden kann.

@TETTET

Pass auf, ich weiss nicht ob du weiblich oder männlich bist um dich besser einschätzen zu können. Beispiel: Du hast die Schnauze voll, schmeisst den Partner raus und sagst bitte,danke und tschüss. Bevor er / sie dir die Wohnung ausräumt tauscht du die Schlösser aus. Partner will rein und du sagst nein, Partner geht zum Vermieter und der sagt nein. Der Vermieter darf nicht mal annähernt die Wohnung betreten, geschweige denn noch öffnen. Partner geht zur Polizei und bittet um Hilfe, die sagen nein, ist eine Privatangelegenheit und geht uns nichts an. Richtig genommen werden Rechtsanwalt und auch das Gericht lediglich Sorge tragen, dass der Partner seine persönlichen Sachen zurück bekommt. Mietverträge gehen zu A : an Herrn S und zu B an Frau T Nach einem derartige Vertrag sind beide einzeln daran gebunden und können diesen auch einzeln kündigen oder auflösen, da nicht verheiratet. Wenn der eine nicht auszieht, kann der andere nicht gezwungen werden mit in dem Vertrag zu verbleiben. Versuche das was ich dir rüberbringen wollte mal in ein Bild umzusetzen. Was eventuell entstandene Kosten angeht so verbleibt auch ein passendes Zitat:

Wer die Musik bestellt kommt dafür auf.

Bei einem Brand vor drei Jahren hab ich fast alles verloren was da war, auch meine ganzen Unterlagen . Mit den Urteil gibt das wohl nichts solltest aber auch mal ein Wort annehmen und auch dann wenn es noch so unwarscheinlich klingt.

Ich verstehe deine Argumente und die mögen aus deiner Sicht auch richtig sein, nur sieht die Realität leider anders aus Wenn ich draussen stehen würde, würde ich sicherlich nicht anders reagieren, aber bestimmt sofort alle gemeinsammen Verträge aufkündigen. Mit einem Rauswurf oder einer Aussperrung ist der Rest vom Respekt bestimmt auch flöten; was hat man noch zu verlieren ausser seinen Stolz und da würde ich eher auf die Wohnung verzichten.

@anderland

Da wir uns hier eher im Kreis drehen, nur noch kurz.Ich bin männlich, ist aber eher egal. Deine Grundannahme, dass man eine komplette Wohnung an zwei Parteien gleichzeitig mit zwei getrennten Verträgen vermieten kann ist schon falsch. Unabhängig vom Familienstand haben Herr S und Frau T einen gemeinsame Mietvertrag und können ihn auch nur gemeinsam kündigen. Ich respektiere deinen Erfahrungsschatz, nur mit der hier beschrieben Lage hat er erein rechtlich nichts zu tun. Mein Tipp wäre: Schlüsseldienst rufen und Schloss nochmal austauschen.

Wenn ihr gemeinsam im Mietvertrag steht, kann er dich nicht einfach aussperren. Polizei holen, wenn er dich nicht reinlassen will und die können sich Zutritt verschaffen, ist ja auch deine Wohnung. Wiederum geht das nur, wenn er da ist, weil die Polizei ihn erstmal auffordern wird und sich erst wenn er verwehrt Zutritt verschafft. Egal wie rum, auf jeden Fall mit Polizei. Dann hast du auch Zeugen, dass du nichts mitgenommen hast was die nicht gehört. Am Ende hängt der dir noch ne Anzeige wegen angeblichem Diebstahl an

Schreibe ihm ein Brief und setze ihm eine angemessene Frist, dass er dich entweder reinlässt oder dir alle deine Sachen gibt, schreibe noch rein wenn er sich an diese Frist nicht hält schaltest du einen Anwalt ein oder die Polizei...denn er hat nicht das Recht dich auszusperren da du auch im Mietvertrag stehst, er macht sich somit strafbar ;-)

Hallo sw1985,

wenn Dein Ex die Schloesser austauschen liess, ist es fraglich, ob die Vermieter ueberhaupt einen Schluessel von der neuen Schliessanlage haben !?

Du solltest den Rechtsweg waehlen und Dir einen Anwalt nehmen, der wird Deine Ansprueche regeln.

Alles Gute fuer Dich

Geh zum Anwalt,der soll ihm eine freundlichen Brief schreiben,daß er doch bitte die Sachen und die Katzen rausgeben soll.Andernfalls zeigst du ihn wegen Unterschlagung an.Der Vermieter kann dir da nämlich nicht helfen.Zumindestens nicht legal.Er darf nämlich nicht einfach in die Wohnung ohne Vorankündigung.Nicht einmal,um deine Sachen herauszuholen.Das wäre Hausfriedensbruch.

PS Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst,kannst du Prozeßkostenhilfe beantragen.Dazu mußt du dir einen Schein vom Amtsgericht abholen.Aber manchmal wirkt die Drohung mit einer Anzeige schon wahre Wunder!

Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst,kannst du Prozeßkostenhilfe beantragen.Dazu mußt du dir einen Schein vom Amtsgericht abholen

Sorry, aber Du verwechselst da was: Man braucht keinen Schein vom AG um Prozeßkostenhilfe zu beantragen. Der Beratungshilfeschein vom Amtsgericht ist im übrigen nur bei außergerichtlicher Tätigkeit des Anwalts gültig. Die Prozeßhilfe greift nur bei gerichtlicher Tätigkeit.