Soll ich die Polizei rufen, wenn ich in der Kurve auf die Schnauze fliege mit dem Motorrad?

11 Antworten

Wenn die Straße oder beplankungen usw. nicht beschädigt sind, reicht es ein Warndreieck aufzustellen, die sauerei wegzuräumen und dem Verkehr platz zu machen. Du hast

In dem Fall nichts vom Staat oder einer 3. Person beschädigt und es besteht kein Straftatbestand der Fahrerflucht.

Fals du jedoch eine Vollkastoversicherung verfügst, sollte die polizei zum sichern von beweisen für die versicherung gerufen werden.

ja. streng genommen ist es ein unfall und bei einem unfall muss die polizei verständigt werden.

es könnte z.b. sein, dass du beim sturz die straße beschädigst, benzin oder öl verlierst, oder die leitplanke durchbrichst und die instandsetzung muss dann entsprechend auch in die wege geleitet und (von dir) bezahlt werden

Aliha  07.09.2015, 12:34

bei einem unfall muss die polizei verständigt werden.

Blödsinn

kawa0397  07.09.2015, 12:38
@Aliha

stimmt nicht ganz

wenn man gerade z.b. in der probezeit ist und du einen unfall verursachst, kommt es immer auf den unfallgegner an. Wenn er die Polizei ruft dann wirds kritisch und wenn nicht dann läuft alles ganz normal über die versicherung.

Hallo,

kommt immer drauf an. Wenn du nur wegrutscht und nichts weiter passiert und es dir gut geht musst du es nicht unbedingt machen. Wenn es durch ein Reh oder ähnliches passiert ist dann müsste man schon die Polizei anrufen. Wenn öl ausgelaufen ist auch.

LG

Du musst nicht die Polizei rufen du musst sie nur rufen wenn du was beschädigst wie zum Beispiel die Leitplanke oder sonst was ansonsten musst du es nicht;)

Solang du nichts beschädigt ausser dein Motorrad musst du nicht die Polizei rufen