Soll ich Anwalt beauftragen?

10 Antworten

Normalerweise erhält von der Krankenkasse erst einmal eine Deckungszusage. Gabs eine Begründung wieso es nur 40% waren? Würde erst einmal versuche mit dem Zahnarzt da Widerspruch einzulegen und ansonsten klar machen, dass du dich nicht dazu einverstanden erklärt hast, diese Behandlung als Selbstzahler zu übernehmen.

Was für eine Behandlung war es denn?

JohannasK 
Fragesteller
 12.09.2021, 22:19

Ich habe einfach 2 Kronen bekommen... bin ja auch Minderjährig

Lurch123532  12.09.2021, 22:25
@JohannasK

Dann mussten deine Eltern doch auch der Behandlung in dieser Größenordnung zustimmen.

Hallo,

am besten mit allen Unterlagen zur Krankenkasse gehen: Heil- und Kostenplan, Originalrechnung inkl. aller Anlagen, Bonusheft mit regelmäßigen Zahnarztbesuchen, Nachweiser über Bruttoeinnahmen in den letzten 3 bzw. 12 Monaten ...

Dann soll die Krankenkasse diese 3 Varianten prüfen:

  • doppelter Festzuschuss (das können 100% der Kosten, aber auch weniger sein)
  • wenn Punkt 1 nicht zutrifft: höherer Zuschuss wegen regelmäßiger Zahnarztbesuche
  • wenn Punkt 1 nicht zutrifft: höherer Zuschuss bei hohen Zahnersatzkosten und/oder unterdurchschnittlichen Bruttoeinnahmen

Am besten alles schnell klären. Den Zahnarzt kurz informieren, dass man gerade einen höheren Zuschuss mit der Krankenkasse klärt.

Entscheidend wird auch sein, was man beim Zahnarzt genau unterschrieben hat. Mündliche Aussagen sind immer schwierig zu belegen.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du hast geschrieben, zwei Kronen bekommen zu haben. Stelle einen Antrag auf Härtefall bei deiner Krankenkasse, dann bekommst du 100% der Regelversorgung.

Trotzdem fällt bei einer Versorgung mit Zahnersatz in den meisten Fällen noch ein Eigenanteil an. Doch darüber musst du im Vorfeld informiert werden und eine Mehrkostenvereinbarung unterschreiben. Nur wenn du eine Mehrkostenvereinbarung unterschrieben hast, kann der Zahnarzt dir eine Privatrechnung stellen. Andernfalls hat er keine Handhabe.

1000 € als Mehrkosten für zwei Kronen sind allerdings sehr hoch gegriffen. Ich vermute, es handelt sich um die Gesamtrechnung, so dass sich dein Eigenanteil um den Zuschuss der Krankenkasse verringert.

Deine Zuzahlungsbefreiung spielt dabei allerdings keine Rolle.

Reiche die Rechnung bei deiner Krankenkasse ein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dein Zahnarzt hat dir doch sicher einen Kostenvoranschlag (Kopie) vorher gegeben und dann hättest du dich bei der Krankenkassen versichern sollen, was die alles übernehmen.

Deine Karte, dass du von Medikamentenzuzahlung befreit bist, gilt nur für die Sachen, die im Katalog der Kasse beinhaltet sind.

Du hast sicher den Antrag auf Befreiiung ausgefüllt und dort steht auch genau, welche Zuzahlung en befreit sind und welche nicht. Auch bei einer Befreiiung muss man manchmal ein paar Euro selber zahlen.

Dann lasse dir den Kostenvoranschlag vom Zahnarzt nochmal von ihm erklären und gehe damit zu deiner Kasse und frage nach.

Was willst du denn von einem Anwalt?

Wenn du noch Minderjährig bist, dann sind deine Eltern gefragt, das für dich zu regeln.

Geht es um Zahnarzt oder Kieferorthopäde? Beim kfo zahlt man immer einen Eigenanteil und bekommt am Ende der Behandlung, also Jahre später, auch dieses erstattet. Wenn die Behandlung medizinisch indiziert war

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung