Frage zur Krankenkasse: Recht auf Rückerstattung von Beiträgen?

11 Antworten

man wird nicht unwissentlich zu hoch eingestuft! du musst irgendwann einen brief bekommen haben (nach arbeutslosigkeit oder ausbildung/studium etc) wo drin stand das du dich zu deiner situation äußern musst. wenn du es nicht getan hast, stufen sie dich als selbstständigen ein. du kannst einen anwalt beauftragen, aber die beweispflicht liegt auf deiner seite!

Um Dir eine konkrete Anwort zu geben, benötigen wir mehr Infos von Dir: Mal davon augegangen, dass Du gesetzlich versichert bist und freiwillig... Warum bist Du so versichert? Als Selbständiger, Beamter, Rentner, Student, sonst.freiw. versichert (z.B. Hausfrau, -mann)....

Was hat die Kasse als Grund angegeben?

Hallo, 

Jetzt geht es darum welcher Grund wird angegeben.

Bei mir wurde gesagt, dass ich Kapitalerträge hätte.

Allerdings steht im Einkommensteuerbescheid letztendlich 0.

Ich habe einen verminderten Beitrag beantragt ( obwohl eigentlich wieder Kapitalerträge waren) und dem wurde statt gegeben.

Nun konnte man sie darauf festnageln. Es gibt Gesetze, die auch KK einhalten müssen. Ich hab somit 3500 € zurück bekommen. 

Also einen Rechtsanwalt fragen lohnt sich immer.

Erstmal danke für die Antworten. Ich bin selbstständig und freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen KK.

Wichtig ist nur, dass ich lange zu hohe Beiträge gezahlt habe, die mir die KK nicht zurückerstatten will. Die haben mich von sich aus an der Bemessungsobergrenze eingestuft. Mein Einkommen schwankt als Selbstständiger, aber auch in Jahren wo mein Einkommen niedriger war, haben sie den Höchstbetrag verlangt.

Die KK zahlt die übeschüssigen Beträge nicht zurück, mit dem Grund, die Beiträge liegen zu lange zurück; auf der anderen Seite können sie aber jederzeit Nachzahlungen einfordern. Da spielt es keine Rolle, wie lang diese zurückliegen....

Aber ich denke, ich werde die Sache nun einem Anwalt übergeben.

  1. Entweder Du hattest tatsächlich so hohe Einnahmen. Denn die Kassen nehmen immer den letzten Steuerbescheid, um die neuen Beiträge zu berechnen oder

  2. Du hast auf die Einkommensanfragen nicht reagiert. Dann kan eine Erinnerung, dann noch eine mit Androhung zur Zwangseinstufung und dann der Bescheid der Zwangseinstufung. Die Zwangseinstufung ist immer der höchste Satz, da die Kassen keine Reaktion auf ihre Anschreiben bekommen haben.

Wenn Du geringere Einnahmen hast, musst Du UMGEHEND die Kasse informieren, damit eine Beitragsneuberechnung erfolgen kann. Und die ist immer nur in die Zukunft möglich. Daher UMGEHEND mitteilen.

Ich verstehe nicht, wie man bei der GKV zu hoch eingestuft werden kann, da steht doch der Beitragssatz fest! Oder geht es um eine Private Krankenversicherung? Dann müsste erstattet werden, wenn der Fehler bei der KK liegt.

Die Kassa hat einen einheitlichen Beitragssatz - richtig!! Aber maßgeblich sind doch die beitragspflichtigen Einnahmen. Oder wie willst Du 14,9% bzw. 15,5% bezahlen??

@informer

Darum ging es aber in der Frage nicht! Zumindest verstehe ich unter "zu hoch eingestuft" keinen Rechenfehler...