Sohn (16) in betreutem Wohnen! - Kosten?

7 Antworten

Nun ist es grundsätzlich so, dass Eltern für ihre Kinder und im Gegenzug Kinder für ihre Eltern aufkommen müssen. Das bezieht übrigens auch die Großeltern/Enkelkinder mit ein. Also die Verwandschaft in gerader Linie ist dem Gesetz nach bei Bedarf entsprechend heranzuziehen. Allerdings gibt es auch Schmerzgrenzen. Nur wie hoch die ist, scheint eine Wissenschaft für sich zu sein. Einerseits sollen die Angehörigen ja auch noch leben können, andererseits ist da ein öffentliches Interesse - sprich Steuergelder, die mit Bedacht ausgegeben werden sollen. Das Jugendamt, bzw. deren dort angestellten Sachbearbeiter, haben sicher nicht die Allmacht, das nach eigenem Gutdünken zu entscheiden. Allerdings ist es ihre Aufgabe, die betroffenen Angehörigen fachgerecht zu beraten, was in bezug auf Kosten auf sie zukommen wird. Tun sie das nicht, haben sie eine Unfähigkeitsmedallie verdient. Es gibt Gott sei Dank noch Gesetze in unserm Land und Menschen, die sich damit auskennen. Wenn Du Glück hast, triffst Du hier einen Fachmenschen, der Dir die richtigen Paragrafen und deren sinnvolle Anwendung nennen kann. Ich zähle mich leider nicht dazu. Deshalb rate ich Dir unbedingt, einen Fachanwalt aufzusuchen. Denn die finanzielle Belastung dürfte sich im Laufe der Zeit enorm aufbauen. Fest steht aber in jedem Fall, dass die Eigenbelastung einkommensabhängig ist und dass diverse Belastungen berücksichtigt werden müssen. Unter die Hartz4-Grenze werdet ihr sicher nicht rutschen. Und der Selbstbehalt ist, wie bei der Anwendung der Düsseldorfer Tabelle, umso höher, je mehr Familieneinkommen vorhanden ist. Aber nach welchen Gesetzen und Paragrafen hier genau vorgegangen wird, wirst Du wirklich nur von Fachleuten erfahren. Alle anderen Auskünfte wären unseriös.

Die Berechnung des Jugendamtes ist sicher zunächst rein formell, denn klar ist: generell sind zunächst die Eltern für den Unterhalt der Kinder verantwortlich.

Bei "staatlicher" Unterbringung entstehen enorme Kosten und so gibt es zumindest ein Mitbeteiligung, die aber nicht deutlich über eine Höhe hinausgeht, die der Unterhalt beim Weiterleben im elterlichen Haushalt entstehen (also quasi die "Ersparnis" wird angerechnet).

Legt schriftlich Widerspruch gegen die Höhe der Beteiligung ein und begründet das kurz - im nächsten Schritt müssen dann Einkommen und Belastungen offengelegt werden und auf dieser Grundlage die Beteiligung präzisiert.

Zugrundegelegt werden Beträge, die der Düsseldorfer Tabelle entsprechen, d.h.: der notwendige Selbstbehalt wird Euch auf jeden Fall bleiben.

Hallo lieber Fragesteller,da wir das gleiche Problem haben möchte ich mich sehr gerne mit Ihnen/Dir außerhalb unterhalten. Die teilweise dummen Antworten hier sind nicht auszuhalten. Deine Frage bzw. Anliegen kann man nur beantworten, wenn man selbst betroffen ist. Ich hatte vor ein paar Monaten eine ähnliche Frage gestellt und habe keine kompetenten Antworten bekommen, weil ich gemerkt hatte, dass niemand den hohen Elternbeitrag für die Unterbringung eines verhaltensauffälligen Kindes hier bezahlen muss. Wenn beide Elternteile arbeiten gehen richtet sich natürlich die Zuzahlung nach dem Verdienst, egal ob man ein Haus gebaut hat und noch weitere 3 Kinder im Haushalt leben. Es wird von dem Familieneinkommen pauschal ca. 20-25% abgezogen. Wir haben mittlerweile tausende von Euros für die Eskapaden unseres Sohnes bezahlt. Kriminell ist er allerdings noch nie geworden. Unser Umfeld hatte immer gut Reden, indem viele meinten, wir müssten anders mit ihm umgehen, aber er war schon als Kleinkind immer schwierig, jedoch mittlerweile ist er nur noch respektlos seiner Familie gegenüber. Dies äussert sich in unkontrollierten agressiven Wutausbrüchen . Wir als Eltern werden immer verzweifelter, weil dieser Stress nie aufhört. Er lebt seit mehreren Monaten wieder bei uns zuhause, weil wir eine komplette Familie sein möchten, aber es ist wie gesagt ein sehr schwieriger Alltag. Wahrscheinlich habt Ihr es auch nicht mehr ausgehalten, denn ansonsten wäre er ja nicht im betreuten Wohnen oder ist er in einer Einrichtung? Du kannst Dich ja hier mit einer Freundschaft anmelden, dann könnte man sich als Betroffener Nachrichten austauschen, denn geteiltes Leid ist halbes Leid, oder? MFG.

Das Kindergeld steht den Kindern zu und nicht den Eltern sonst würde es Elterngeld genannt werden. Diesen Betrag musst du auf jeden Fall zahlen. Was heute betreutes Wohnen genannt wird, nannte man vor Heim! Ein verhaltensauffälliger Jugendlicher der polizeibekannt ist hat offenbar eine psychische Störung. Da hätten die Eltern aber schon im Kindesalter die Erziehung in die Hand nehmen sollen und dem Kind menschliche Werte erklären sollen. Das die Eltern für ihre Kinder aufkommen müssen ist doch klar. WER SONST? Wir die dummen Steuerzahler. Nein Du

kalic62 
Fragesteller
 21.12.2010, 18:05

Hallo Du Hobbypsychologe und Oberschlauberger@pilot350, bevor Du hier hilfesuchende Menschen anprangerst und dumme, unqualifizierte Kommentare zum Besten gibst, solltest Du Dich detailliert aufschlauen! Also aufgemerkt, hier extra für Dich:

1.) Das Kindergeld steht meinem Sohn in jedem Fall zu, klar. In der Vergangenheit hat er Taschengeld bekommen, Fahrscheine (s-Bahn,…), Kleidung nach Wunsch (Punker), Laptop, E-Gitarre, …, sowie Kost und Logis. Ganz nebenbei haben wir ihm immer unsere Liebe und Zeit geschenkt wenn er Fragen, Probleme und Sorgen hatte. Wir waren immer da wenn Gesprächsbedarf erkennbar war.

2.) Unfug! Der Vergleich Heim / Betreutes Wohnen hinkt ja wohl erheblich! Eine Ausführung dieses Themas würde den vertretbaren Platz für eine verständliche Antwort sprengen, daher empfehle ich unter „Wikipedia“ nachzulesen!

3.) Hier kommt wirklich der Hobbypsycho durch! Deine dumme Experten-Anmaßung in derartiger Form ist schon verhaltensauffällig und zeugt von übersteigerter Selbsteinschätzung mit herabgesetztem Abstraktionsvermögen. Bevor Du also mit widerlegbaren Unterstellungen hier im Forum zu glänzen versuchst solltest Du Dich aufschlauen und nicht wie ein Blinder von der Farbe reden! Des weiteren ist in 1.) alles bereits angeführt.

Habe fertig!

sakamori  21.12.2010, 22:44

Wie sagt Dieter Nuhr: Und wenn man keine Ahnung hat, dann einfach mal die F... halten! Tut mir leid, aber ich sehe es genauso! Frag' mich nur, wie bei Dir die unter 1jährigen ihr Kindergeld verwalten - wo haben sie ihr Konto? Mann oh Mann - zum in die Tonne treten - ansonsten kriegst Du es wohl nicht mit! Oberpeinlich! Sorry, der Kommentar erscheint falsch - er ist natürlich für pilot0815

FrauMutter  22.12.2010, 11:49

"Das Kindergeld steht den Kindern zu und nicht den Eltern sonst würde es Elterngeld genannt werden", sagst Du, pilot350

Es ist etwas anders: Das Kindergeld steht den Eltern zu, damit sie es für ihre Kinder verwenden. Es ist eine Unterstützung des Staates durch die Steuerkasse, also der Allgemeinheit der Steuerzahler. Wenn das Kind fremdbetreut wird, dann wird auch hier das Kindergeld für das Kind verwendet, indem es mit den Kosten verrechnet wird. Es sind so oder so die Steuergelder, die hier verwendet werden. Aber die Eltern müssen natürlich auch im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten selber von ihrem eigenen selbst verdienten Geld dazuzahlen.

" Da hätten die Eltern aber schon im Kindesalter die Erziehung in die Hand nehmen sollen und dem Kind menschliche Werte erklären sollen", sagst Du, pilot350.

Ich denke, mit dieser Einstellung bist Du nicht alleine. Zunächst denkt man immer erst an Erziehungsfehler, Vernachlässigung, Misshandlung usw. Und dann ist die Empörung natürlich groß, wenn die Gesellschaft für diesen vermeintlichen Fehler bezahlen muss. Oft ist es leider wirklich der Fall, aber nicht immer. Es ist falsch, hier die Eltern generell vorzuverurteilen. Es kann viele Gründe für eine falsche Enwicklung von Kindern geben, die Außenstehende nicht einfach so beurteilen können und bewerten sollen.

Hallo. Mach dir erstmal keine Sorgen. Wenn er in ein betruetes Wohnen untergebracht werden musste ist es ähnlich als wenn man einen Opa im Heim unterbringt vom finanziellen her, nur das betreutes Wohnen CA 1500€ teuerer ist.Die betreung kostet eben viel, wiel er psychologisch unterstützt wird und ärgere dich nicht über die Antwort unter ode rüber meine. Ich bin sicher, du hast alle sgetan. Aber manchesmal klappt es einfach nicht mehr. Un dich denke e sist dir auch nicht egal, das er nun dort ist und ambulant nicht behandelt werden kann.

wdas Jugndamt es so entschieden hat, kommen die auch für die Kosten auf, außer das Kindergeld. Das wird das Heim wohl einzeihen oder du Dauerauftrag machen. Eure Finazielle Lage wird genau überprüft und man sagt euch, was euch zusteht zudem darf ein Ehepaar 4000€ als Vermögen haben. Wenn ihr aber ein Haus besitzt was bezahlt ist, o jeh, dann kann es sein, dass ihr das verkaufen müsst und solange den Satz davom zahlen müsst bis das Geld aufgebraucht ist.Eltern müssen eben bis zum 26. Lebensjahr finanziell aufkommen. Umgekehrt genauso. Nur mussten wir unser Haus nicht verkaufen. Aber wenn es um die Kinder geht kann es anders sei. Das weiß ich auch nicht so genau. Wenn es nicht so ist,was ich hoffe und du hier als Tipp wenn du es weist uns sagst, hilfst du auch anderen. Ist es mit dem Haus nicht so,werden nur eure Verdienste und die Ausgaben errechnet.Und wenn ihr über einen bestimmten Satz kommt, dann müsst ihr die Differenz an das Heim zahlen.

Wenn ihr sonst wenig Geld zur Verfügung habt, nimmt euch einen Anwalt, der kann alles genau erklären wo ihr was beantragen müsst.

Ansonsten

Es dauert leider oft sehr lange bis das ausgerechnet ist. Das Wohnheim will natürlich ihr Geld. Aber die müssen sich halt gedulden, bis es auf dem letzen Cent ausgerechnet wurde.Dort Bescheid sagen.

Wir hatten das Problem mit Vater im Heim. Er hatte ja nur seine Rente die nun mal so ein Satz im Heim nicht deckt. Wer hat schon 3.500€ Rente? Ich musste einen Antrag beim Sozialamt stellen, dass er zum Sozialempgänger wird, damit er von betsimmten Kosten wie Praxisgebühren u.s.w. befreit wird. Die haben tatsächlich 3 1/2 Jahre gebraucht um das aus zu rechnen. Mein Vater verstarb im letzen Jahr. Und nun kommt die Aufrechnung. Wir können rückwirkende Kosten wie GEZ, Kleidung und alles was mit Krankenkasse zu tn hat geltend machen, weil ich einen Antrag auf rückwirkende Kosten stellte beim Sozi.

Aber dein Sohn steht auf jeden Fall ein bestimmts Taschengeld zu. Da musst du fragen, wiviel es ist, und das Heim eben warten musst. Das Sozi zahlt auch nichts im Vorraus.

Aber ihr müsst euch darum kümmern. Und das geht nur über das Jugandamt oder Anwalt und nehme die Rechnung, eure Verdienstbescheinigung und alles was ihr an Ausgaben habt mit. Am Besten das Kontoauszugsheft mitnehmen. Das Heim, Jugedamt, Sozi, Anwalt, kann dich auch beraten. Nur, dass meiste was euch zusteht erzählen sie nicht, außer der Anwalt.

Ich weiß nun nicht in wie weit ihn Schulgeld, Kleidungsgeld, Fahrkarte zur Schule zusteht. Direkt darauf ansprechen und ab jetzt, egal was es ist, jede Rechnung die ihr für ihn bekommt,aufheben.Wenn ihr ihn neu einkleidet, Schulsachen kauft, jeden Bon aufheben. Stelle einen Antrag auf Rückwirkende Gelder wenn ihn was zusteht. Eben weil es Monate dauern kann oder länger bis ihr Klarheit habt. Und ruhig forsch fragen, was deinem Sohn an Gelder zusteht, nicht abspeisen lassen.

Im Moment müsste das JA die Kosten erstmal übernehmen oder das Sozialamt. Das braucht ihr nicht zu zahlen, solange es nicht ausgerechnet ist. Dann vielleicht eine kleine Summe,wenn ihr über den Satz kommt, aber darüber macht euch nun keine Sorgen.

Mit Haus falls ihr eines habt, da bin ich mir absolut nicht sicher. Wenn noch 3 Kinder mit im Haus leben, ich glaube man nimmt eben keine Rücksicht. LG: Paula - Paul