Kindsvater ignoriert Aufforderung für Unterhalt, was nun?

7 Antworten

Ich als Langzeitalleinerziehende kann nicht ganz nachvollziehen, wieso man da seit Februar so rumeiert. Kein Wunder, dass er dich da einfach ignoriert. 

Und seit wann legt denn bitte das Jobcenter den Kindesunterhalt fest, das ist mir ganz neu. 

Ich war jeweils am Tag nach meiner Trennungen vom Kindsvater beim Jugendamt und habe Unterhaltsvorschuss beantragt und eine Beistandschaft errichtet. Die kümmern sich dann um die Festsetzung und Eintreibung des Unterhaltsanspruches, kostenfrei. 

Klar kannst du statt der Beistandschaft auch einen Anwalt beauftragen. Aber warte damit doch bitte nicht noch weitere 4 Monate, bis du was tust. Unterhaltsvorschuss kriegst du ja gleich und regelmäßig, die 4 Monate rückwirkend aber leider nicht.

Wenn er das Kind nicht sehen will, zwingen kannst du ihn auch nicht, vielleicht ändert er seine Meinung noch. Abgesehen davon, man bekommt seine kinder auch alleine groß, kann ich dir nur aus Erfahrung sagen. 

Wegen Kinderbetreuungsmöglichkeiten, erkundige dich beim Jugendamt. 

Dein Kind hat Anspruch auf Barunterhalt von seinem Vater - du als Mutter bist verantwortlich dafür, die Ansprüche deines Kindes durchzusetzen.

Das Jugendamt kann dich dabei unterstützen, wenn du dort eine kostenlose "Beistandschaft" für dein Kind einrichten lässt.

  • Dann wird es vom Kindsvater Einkommensnachweise einfordern und den Unterhalt berechnen, den er für euer Kind an dich zahlen muss,...
  • und darüber wird es einen "Ttel" ausstellen, mit dem du den Unterhalt von ihm einfordern/ einklagen, ggf. auch pfänden lassen kannst.
  • Bei Nichtzahlung des Kindesunterhaltes könntest du "Unterhaltsvorschuss" für das Kind vom Amt beziehen - den sich das Amt später ggf. vom Kindsvater zurückholt....

Solltest du über den Kindesunterhalt hinaus auch Anspruch auf Unterhalt für dich selbst an den Kindsvater haben (bis zum dritten Geburtstag des Kindes), er diesen nicht zahlen und du statt dessen ALGII für dich beziehen müssen, so müsste er ggf. auch dieses später zurückzahlen.....

Ich habe das alleinige Sorgerecht , deswegen meint er auch sich nicht um den kleinen kümmern zu müssen,

Unabhängig vom Sorgerecht (welches er übrigens auch für sich einfordern könnte...), bist du seit eurer Trennung der "betreuende Elternteil" eures Kindes - musst das Kind also allein versorgen - die Sorge des Vaters beschränkt sich auf seine Unterhaltszahlungen. 

  • Er hat lediglich das "Umgangsrecht" mit dem Kind - also das Recht, sein Kind regelmäßig zu sehen, ist aber nicht dazu verpflichtet....

Ich bin kaputt mit den Nerven als Alleinerziehende. Das wäre der nächste Punkt was mich interessieren würde . Auf was habe ich ein Recht : Kindergrippe, Tagesmutter , Babysitter (?). 

Du hast ab einem bestimmten Alter des Kindes Anspruch auf eine Betreuung des Kindes, um selbst (wieder) einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Können die Betreuungskosten nicht von dir selbst und dem Kindesunterhalt getragen werden, müsstest du ggf. noch "Mehrkosten" vom Kindsvater einfordern.

Wenn du das Kind lieber von einer Tagesmutter betreuen lassen möchtest, müsstest du mögliche Mehrkosten selbst tragen - es sei denn, es gibt keinen angemessenen Krippen-/KiTa-Platz für das Kind, dann könntest du diese Mehrkosten ebenfalls geltend machen....

Von deinem Einkommen könntest du ggf. auch einen Babysitter bezahlen, wenn du nach der Arbeit/ am Wochenende etc... mal "frei" haben möchtest von deinem Kind. Solche Kosten könntest du weder  dem Kindsvater noch dem Jobcenter o.ä.... in Rechnung stellen, solange du das Kind selbst betreuen kannst.

user89467  24.05.2017, 08:03

Eine Beistandsschaft bringt am Ende auch nicht viel bzw. gar nichts. Auffordern kann das Amt viel. Das bedeutet noch lange nicht, dass auch durchgegriffen wird, wenn der Aufforderung zum Nachweis nicht nachgekommen wird.

Zum 10. Mal hört man dann nur, dass einem als Amt die Hände gebunden sind, mehr wie Unterhaltsschuldner auffordern geht nicht.

Ihn anzeigen muss man mittlerweile auch selbst. Und selbst das hilft nicht viel. Geld sieht eine Mutter deshalb auch nicht, denn wer nicht zahlen will, den hebt 0,0 etwas an.

Und wer nicht zahlen will, der weiß auch, was er dafür tun muss. Das Gesetz bietet schließlich genug Hintertüren.

DFgen  24.05.2017, 08:55
@user89467

Hier geht es nicht darum, was eine Beistandschaft bringt oder nicht.

Sie ist die Möglichkeit der Mutter, Ansprüche für das Kind geltend zu machen - um diese geht es hier - , ohne dafür sofort einen kostenpflichtigen Anwalt bemühen zu müssen...

Und wenn kein Unterhalt tituliert werden kann, aus welchen Gründen auch immer, kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden. - Und auch hier spielt es für den Anspruch des Kindes keine Rolle, ob dieser vom Vater zurückgefordert wird oder nicht.....

Ihn anzeigen muss man mittlerweile auch selbst

Wer sollte das denn sonst auch tun! - das Kind kann es noch nicht selbst, also muss es die Mutter machen.

Den - zumeist -Vätern wird angekreidet, dass sie sich ihrer Verantwortung entziehen... wenn die Mütter ihre Verantwortung nicht umsetzen, wird die Schuld dafür allzu oft den Ämtern in die Schuhe geschoben.....

user89467  24.05.2017, 14:38
@DFgen

Es gab mal Zeiten, da hat das JA Anzeigen erstattet. Die haben schließlich auch die nötigen Unterlagen.

Und eine Bestandsschaft ist immer noch nur was meist Unnützes. Es wird nur viel Zeit verplempert und viele Nerven gelassen, bei der unterm Strich auch nur nichts rauskommt. Eben WEIL notorische Unterhaltsverweiger genau wissen, was sie tun müssen, um nicht zahlen zu müssen!

petrapetra64  24.05.2017, 20:30
@user89467

Da ist sicher viel wahres dran, kenne ich auch Erfahrung. Aber man muss es ja wenigstens versuchen, den Unterhalt festzusetzen und zu sehen, ob was zu holen ist. und ab jetzt gibt es ja sogar 18 Jahr Unterhaltsvorschuss, da wäre ich mehr als dankbar gewesen, wenn das früher schon der Fall gewesen wäre. 

Beantrage Unterhaltsvorschuss. Das mit den privaten Vereinbarungen ist immer Käse, das hat keinen Bestand.

Und wenn er kein Interesse am Kind hat, dann schmeiß es ihm auch nicht hinterher. Kinder haben nichts davon.

Ich würde UVG beantragen,  das sind dann Schulden,  die der Kindsvater sich anhäuft. 

Und würde klagen,  was anderes bleibt dir ja  nicht übrig.

Schnell kommst nur an Geld durch den Unterhaltsvorschuss. Eine klage kann sich über Monate hinweg ziehen.

Er ist nicht verpflichtet sein Kind zu sehen. Das kann er bestimmen wie er will. Wenn er nicht will,  dann wächst der kleine eben ohne papa auf.

Kindergrippe zbsp ist im Unterhalt schon mit einberechnet. Und Tagesmutter musst du selbst bezahlen,  kannst aber einen Zuschuss beim Jugendamt beantragen,  was aber nicht gerade viel ist.

Wenn das Jugendamt eingeschalten ist, zahlt dieses dir das Geld aus und treibt es dann vom Kindesvater wieder ein.

Heisst: Du musst dich eigentlich nicht mit ihm rumärgern. Sondern das Amt. Auch wenn es Zeit braucht, bis alles in die Wege geleitet ist.

user89467  23.05.2017, 21:31

Was meinst du, warum das gesamtdeutsche Unterhaltsgesetz nur Klopapierwert hat?
Wenn Erzeuger wissen, welche Schleichwege sie gehen können bzw. müssen, kann und wird gar nichts bei ihnen eingetrieben (werden).

Und der größte Schwachsinn ist, UVG jetzt bis zum 18. Lebensjahr zu zahlen!

annie80  23.05.2017, 21:32
@user89467

Deshalb übernimmt ja auch das Jugendamt.

user89467  23.05.2017, 21:34
@annie80

Glaub mir, das JA kann übernehmen, wie es will. Wo nichts zu holen ist, ist nichts zu holen. Und manche Erzeuger schaffen das bis zum get no.

annie80  23.05.2017, 21:40
@user89467

Reden wir aneinander vorbei oder bin ich falsch informiert?

Das Jugendamt zahlt auf jeden Fall, oder nicht?

user89467  23.05.2017, 21:44
@annie80

Ich beziehe mich auf diese Worte:

Wenn das Jugendamt eingeschalten ist, zahlt dieses dir das Geld aus und treibt es dann vom Kindesvater wieder ein.

annie80  23.05.2017, 21:45
@user89467

Ja, da hast du recht. Aber das ist ja für die Mutter nicht relevant wenn das nicht klappt. Sie bekommt ihr Geld.

user89467  23.05.2017, 22:10
@annie80

Sicher bekommt die Mutter das Geld für ihr Kind.

Aber es ist nicht im Sinne des Erfinders, dass Erzeuger sich in den Schlaf lachen können, weil andere Menschen für das aufkommen müssen, was nicht ihre persönliche Angelegenheit ist, oder?

Der Staat täte gut daran, das Unterhaltsgesetz so zu überarbeiten, dass kein Mann mehr auf die Idee käme, sich vorsätzlich vor seiner Verantwortung zu drücken. Ich hätte da schon vor Jahren gewusst, was zu tun wäre.........