Gemeinsame Sorge als Vater! Darf ich meinen Sohn am Geburtstag besuchen?

6 Antworten

Also Vaterherz101,

ich habe jetzt, nachdem ich mich durch alle deine Kommentare gewühlt habe, verstanden, dass du die Lebensweise deiner Expartnerin nicht billigst und vor dem Hintergrund, dass ihre Kinder mehrfach in Obhut genommen wurden, ihre Erziehungskompetenz nachhaltig in Frage stellst.

Soweit so gut.

Problem ist, dass du auch die dreckige Wäsche aus der Maschine geholt hast. Damit begibst du dich verhandlungstechnisch auf ihr Niveau. Vorsicht!

Ich rate dir, deine Gedanken diesbezüglich zu sortieren.

Wenn ich es richtig verstanden habe, möchtest du die Kinder ja nicht zu dir nehmen, sondern du möchtest einen geregelten Umgang.

Den muss sie dir zugestehen und den wirst du auch gerichtlich durchsetzen können.

Was den Umgang der Mutter mit ihren Kindern im häuslichen Bereich und deine Befürchtungen, bez. der Tierhaltung, in Hinblick auf die Vergangenheit, angeht, kannst du dich, falls du eine Gefahr für die Kinder wähnst, ans Jugendamt wenden und beantragen, dass eine Flex mit Kontollauftrag installiert wird, die dafür Sorge trägt, dass das Kindeswohl nicht wie in der Vergangenheit geschehen Schaden nimmt.

Sollte die Mutter dem nicht zustimmen, kann das Jugendamt deren Entscheidung wiederum gerichtlich ersetzen lassen.

Dich aber hinzustellen und dich darüber aufzuregen, dass sie, während sie Alg2 bezieht, 3 Hunde hält, ist kontraproduktiv.

Ich habe an keiner Stelle lesen können, dass die Kinder, beispielsweise, unzureichend ernährt werden, weil Hund 1-3 mal wieder neue Jäckchen bekommen haben, das wäre Kindswohlgefährdung, die reine Tierhaltung ist kein Verbrechen!

Und, nur am Rande ist im Alg2 Satz ein Anteil für Freizeit, Unterhaltung, Kultur und für Beherbergungs- und Gaststättenleistungen enthalten, wenn sie diesen nun dafür nutzt sich die Tiere zu halten, was spricht dagegen?

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg-ii-leistungen.html

Was den Vorschlag des begleiteten Umgangs angeht, da hat dir das Jugendamt zunächst einmal den Wunsch der Mutter mitgeteilt, oder hat das Jugendamt sich dahingehend geäußert, dass es den begleiteten Umgang für notwendig hält?

Zu diesem Zeitpunkt, falls es die einzige Möglichkeit ist, die Kinder zu sehen, würde ich die Möglichkeit eines begleiteten Umgangs zunächst in Anspruch nehmen und parallel die Klage auf Umgang einreichen.

Die begleiteten Umgänge müssen nicht im Beisein der Mutter stattfinden, sondern lediglich vom Jugendamt begleitet werden. Diese Termine kannst du dann dazu nutzen dich beim zuständigen Jugendamt "vorzustellen".

Im Grunde kannst du aus dieser Schnappsidee deiner Ex Kapital schlagen.

Wenn die Begleitperson beobachtet, dass du gut mit den Kindern umgehst und dich als liebender Vater kennenlernt, wird das auch vor Gericht so gesagt werden und gibt es vor Gericht einen besseren Zeugen für vorhandene Erziehungskompetenz als das Jugendamt selbst?

Da würde ich nun aus der Not eine Tugend machen.

Ich möchte betonen, dass ich da von, vom JA begleitetem Umgang spreche in Abwesenheit der Mutter! Falls diese da andere Vorstellungen hatte, wird das Jugendamt ihr das schon beibiegen, sie hat ja schließlich den Vorschlag gemacht, die Einzelheiten kannst du nun zu deinen Gunsten beeinflussen ;-)

Deine Inanspruchnahme des begleiteten Umgangs disqualifiziert dich keinesfalls als sorgeberechtigter Vater, ganz im Gegenteil, wenn du diese Belastung zu Gunsten deiner Kinder auf dich nimmst ist das ein großer Pluspunkt für dich!

Du kannst jederzeit dem JA ggü. deinen Standpunkt klar machen, dass der Sinn dieser Kontakte beim JA für dich darin liegt, zunächst einmal deine Kinder weiterhin zusehen und du daher deine persönlichen Interessen den Kindern zuliebe hinten an stellst.

Das wird dir einen großen Stein im Brett beim JA verschaffen, da deine Ex offensichtlich nur ihre eigenen Interessen und nicht die eurer Kinder verfolgt.

Die MA vom JA die ich kennengelernt habe, teilweise auch privat, konnten eben das nicht mehr sehen und waren froh um jedes Elternteil, dass seinen Focus bei den Kindern hatte und (!) die Schmutzwäsche, jenseits von reellen Befürchtungen das Kindeswohl betreffend, weggepackt ließ.

Alles Gute!

sehr gut soweit erkannt !

Das Jugendamt ist sehr offen und das finde ich gut. Wir hatten weil die zuständigkeit ganz aktuell ist und sehr wichtig auch erst jeder ein Einzelgespräch.

Aufgrund der Situation das wir beide hier ganz neu anfangen müssen und den Konflikt nutzen könnten um mehr an uns zu arbeiten und die Beziehung sogar wieder aufnehmen werden ist der Kontakt sehr gut.

Die Mutter und Ihr Sohn waren beim letzten Umgang trotz der Verhältnise die vorliegen mit dabei ich habe Sie dazu ermuntert weil ich ihr Vertrauen wieder gewinnen will. Da ich nur ein 30 m2 Appartment gefunden habe kann der Umgang nicht so geregelt sein wie bei anderen. Der betreute Umgang ist natürlich für mich eine Chance zu zeigen das ich ein liebevoller und herzlicher Vater bin der seine Kinder und auch die Mutter sehr lieb hat. Auch ihre beiden Kinder wobei ich ja vier Jahre auch ein guter Ersatzvater für ihren Sohn war der jetzt auch erst 9 geworden ist.

Die Beziehung scheint von meiner Seite aus noch zu retten sein. Aber es muss ja auch nach dem 04.08.2012 erstmal Ruhe reinkommen zumal mein kleinster Sohn ja auch erst im Februar dieses Jahr geboren wurde. Und die Umgänge hatte ich mit dem dreijährigen und dem 10 Monate alten Jungen. Einfach mit so kleinene Kinder ist das nicht das kann mir jeder Bestätigen zumal man keinen Platz hat am Wochende wo man sich aufhalten kann, da mein Appartment auch nur mit dem Bus erreichbar ist und wenn wir dann da sind (einmal hab ich es geschafft) dann habe ich zwar meine Kids im Umgang gehabt aber nicht wirklich die Bindung zu Ihnen so aufbauen könne wie ich da möchte. Meine Kinder sollen wissen wie bei der Geburt als sie als erster im Arm gehalten hab das der Papa immer da sein wird.......! Greetings VATERHERZ aus Leidenschaft

P.S. Noch war keine Zeit mit dem Jugendamt etc. den Umgang im unbekannten Bayern anders zu gestalten halt nur die Vorgabe vom Gericht haben wir eingehalten. Ich durfte leider den Geburtstag am 09.12. nicht mit machen aber das ist halt eben so und sein Geschenk bekommt er auch noch keine Frage. Viel wichtiger ist das ich an ALLE GLAUBE und für ALLE da sein werde.

@Vaterherz101

"...und auch die Mutter sehr lieb hat. " "Die Beziehung scheint von meiner Seite aus noch zu retten sein."

Was diesen Punkt angeht, möchte ich dir ans Herz legen, deine Wünsche und Erwartungshaltung eure Beziehung betreffend ganz streng von deinen Plänen bezüglich des Umgangs mit deinen Kindern zu trennen.

So oder so habt ihr immer eine Elternbeziehung, diese sollte abgekoppelt von eurer Mann-Frau Beziehung existieren, dann ist gewährleistet, dass sich da Nichts vermischt und am Ende die Eine oder Andere der Beziehungen Schaden nimmt.

Das ist eine der größten Herausforderungen für alle Eltern :-)

Ich hoffe, dass du da meinen verworrenen Sätzen folgen kannst, mir mangelt es, glaub ich, gerade an den richtigen Worten :-)

@ETalbi

.... zwischen Elternbeziehung und Paarbeziehung kann ich schon trennen. Aber wir haben vor der Trennung schon in der Familie unter anderem durch die Geburt unseres zweiten Kindes im Februar, den Umzug und diverse andere Probleme. Morddrohung von Ihrem Ex alles nicht förderlich für eine hamonische Beziehung.

....was den Umgang angeht habe ich eigentlich keine Befüchtungen. Es ist halt merkwürdig wenn ich als Vater angeblich jemanden brauche der das ganze Beobachte. ich komme mir dann eher vor wie bei der Stasi früher und mit Freiheit hat das dann nichts mehr zu tun. Auch vor dem Gesetz sind alle gleich nicht sehr viel. Auch die Würde des Menschen ist unantastbar .....finde ich in diesem Zusammenhang verletzt - da keine konkreten Angaben vorliegen die das Wohl der Kinder gefährdet.

Wenn man mit den rechtlichen Grundlagen nicht sehr vertraut ist dann wird man einfach unsicher wenn jemand mit Wörtern wie ---- betreuter Umgang ---- um sich schmeisst. Vieleicht ist das aber auch der Weg der Verwandtschaft zu zeigen das ich ein liebevoller Vater bin.

Wie läuft so ein betreuter Umgang ab und was wird da geregelt etc. ????

@Vaterherz101

Ja es ist traurig, dass so eine Regelung solche Gefühle in Elternteilen hervorruft. Ein wenig steht das wohl auch damit in Zusammenhang, dass das Jugendamt oft den Ruf hat Eltern "fertig machen zu wollen". Im Grunde ist es aber so, dass das Jugendamt auch den gesetzlichen Auftrag hat, die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu fördern und in ihrem Handeln zum Wohle des Kindes zu unterstützen.

In dem einzelnen Sachbearbeiter steckt man nicht drin, auch da sitzen viele unterschiedliche Menschen unterschiedlichen Charakters, aber die Regel sollte sein und war es auch in den Zusammenhängen, die mir bekannt sind, bzw. die ich erfahren habe, dass die MA des JA mit einem gemeinsam arbeiten und einen unterstützen wenn es angebracht ist.

Ich kann dir persönlich von zwei Situationen berichten.

Bei der Einen fand der begleitete Umgang in Räumlichkeiten im Stadtteilzentrums statt.

Es gab eine Spieleecke für kleinere Kinder und diverse Gesellschaftsspiele etc.

Dort fand auch jeden Montag ein Stadtteilcafe statt, bei dem man gemeinsam mit den Kindern bei Kaffee und von verschiedenen Müttern mitgebrachtem Kuchen die Mitarbeiter des Jugendamtes besser kennenlernen konnte, sodass die Situationen immer recht entspannt waren, da die Kinder die Räumlichkeiten und beteiligten Personen schon kannten und sich wohl gefühlt haben.

Nicht bei allen begleiteten Umgangskontakten saß die Mitarbeiterin mit im Zimmer, oft wurde es den Elternteilen überlassen, ob sie sich mit den Kindern in einen angrenzenden Raum zurückzogen und dort zurückgezogen mit den Kindern Zeit verbrachten.

Da hat keiner mit einem Reißbrett gestanden und latent Notizen gemacht :-)

Bei einer anderen Situation fand das Ganze in einem riesigen Raum statt, in dem auch im Allgemeinen Nachmittagsangebote mit Kindern stattfanden, was natürlich für die Kids super war, weil die Spielmöglichkeiten weit über das hinaus gingen, was man so im häuslichen Umfeld zu bieten hatte.

Das "betroffene" Kind war immer total happy nach den Besuchen und hatte sich jedes mal prächtig amüsiert :-)

Um unangenehme Übergabesituationen zu vermeiden hat die Kindsmutter das Kind damals eine halbe Stunde vor Beginn des Umgangkontaktes dort hin gebracht und eine halbe Stunde danach wieder abgeholt.

(damals lag allerdings eine gerichtliche Auflage vor, die tatsächlich auf einer Kindswohlgefährdung basierte)

Umso schöner war es, dass, in diesem speziellen Fall, unter Vermeidung weiterer Gefahr für das Kind, die Umgangskontakte mit dem Vater für das Kind immer mit schönen und angenehmen Erinnerungen verbunden waren und die Kleine sich immer auf die Kontakte gefreut hat!

Was immer betont wurde war, dass ein begleiteter Umgang lediglich eine Vorbereitung auf einen "normal" gestalteten Umgang darstellt und zeitlich begrenzt ist.

Die Situation, in denen dauerhaft begleitete und engmaschig kontrollierte Umgänge stattfanden, die ich mitbekommen habe, bei der handelte es sich um ein Kind, dass in Dauerpflege in einer Pflegefamilie war und vorher schon eine Odyssee mit Heimaufenthalten und Kurzzeitpflege hinter sich hatte, da die Mutter unter schweren Depressionen litt und der Vater zwar innerhalb seiner Grenzen liebevoll aber extrem schlicht gestrickt und heillos überfordert war, so dass das Kind am Ende mit massivem Läusebefall, total unterernährt und mit einer Essstörung im Gepäck als Fall für die Sonderpflege in die Pflegefamilie kam.

Aber sowas ist ja alles bei euch nicht gegeben, daher denke ich, dass du die "Light-Version" der Begleitung erfahren wirst ;-)

@ETalbi

Viele Buchstabe

Ganz schön verwirrend alles! Wenn das JA deine Erziehungsfähigkeit schon anerkennt, kann doch die Mutter nicht begleiteten Umgang fordern?

Prinzipiell, man droht nicht mit einer "Klage" auf Umgang und die Mutter könnte auch 3 Ziegen in der Wohnunng halten, wenn sie möchte.

Der Vorteil bei einem "Antrag auf Umgangsregelung" ist, dass das JA eine Stellungnahme schreibt.

Begleiteter Umgang wird nicht aufgrund irgendeines erzieherischen Misstrauens des einen Elternteils ggb dem anderen angeordnet.

ja viel durcheinander in der Sache !

Ist ja auch alles noch sehr frisch. Die Trennung aufgrund einer einzigen Überreizung in den ganzen vier Jahren reichte aus das Sie im Urlaub in Bayern geblieben ist und erstmal bei Ihrem Stiefvater in einer viel zu kleine Wohnung einzog und das ich Hals über Kopf auch nach Bayern bin. Der Zufall ergab das ich eine Wohnung und eine Arbeit zur Zeit hier habe die aber für die bestehende Umgangsregelung mit den Kindern zu klein wäre um die Kinder länger haben zu können. Zum Beispiel ein Wochenende. Jetzt sind die Kinder ja auch noch sehr klein. Alle 14 Tage Sa und So für 4 und 3 Stunden ist für mich als Vater der die Kinder halt jeden Tag gesehen hat nciht sehr viel und Sie hat auch erst seit kurzem eine eigene Wohnung für sich finden könnne. Erst seit dem und weil wir alle neue hier anfangen mussten ist es noch sehr planlos. Ich bin einerseits froh das jetzt endlich nach 6 Monaten wieder ein Jugendamt zuständig ist und auch eine sozialpädagogische Familienhilfe beantragt wurde, da zwischendurch ja der Umzug stattgefunden hat und dann alles sehr lange dauert bis die neue Zuständigkeit geregelt wurde.

Gerichtlich angeordnet werden wird der betreute Umgang nicht, aber das JA kann Räumlichkeiten und Personal zur Verfügung stellen, wenn es den Umgang mit den Kindern ermöglicht, der sonst nicht stattfinden würde, oder fördert.

Auch da kann das Jugendamt finanzierungstechnisch argumentieren, dass ein Nicht-Stattfinden der Umgangskontakte eine Kindswohlgefährdung darstellt.

Wenn nun die Umgangkontakte nicht in der Wohnung des Vaters stattfinden können

"Die Situation ist die das ich in der kurzen Zeit die Kinder halt nicht zu mir holen kann, das die Fahrzeit etc. nicht ausreicht. "

und die Mutter nicht möchte, dass sie bei ihr stattfinden, ist es nicht die schlechteste Alternative.

Leider ist sie tatsächlich an die Geschäftszeiten des JA gebunden :-(

du bringst sehr viele dinge hier durcheinander. 1.) das jugendamt kann nicht fordern dass sie ihre kinder in die kita bringt. sie hat noch mind. 2 jahre elternzeit und kann diese in ruhe zu hause verbringen. wann und ob sie überhaupt jemals eine ausbildung macht ist ganz privat. das geht das jugendamt nichts an. ob sie jemals die kinder in die kita bringt, ist ihre sache und geht weder dich noch das jugendamt etwas an.

2.) das sie alg2 bezieht ist ihr nicht vorwerfbar. sie darf ein auto besitzen. sie darf auch hunde besitzen. die kinder haben ein gemeinsames zimmer.d as ist viel wert. sie müssten garkeines haben.

3.) Umgang: warum ist deine ex bei den umgängen überhaupt mit dabei. setz dich hin und erarbiete eine umgangsvereinbarung. mustervorlagen findest du bei google. normalerweise sind es 2-3 nachmittage die woche am nachmittag, jedes zweite wochenende von fr-so, hälftige ferien und feiertage, drei wochen urlaub. das solltest du in die umgangsvereinbarung einschreiben. statt heftige forderungen zu stellen, musst du lernen ruhig und sachlich zu reden, ohne provokation. erläutere das dir umgang wichtig ist, dass es wichtig für die kinder ist und dem kindeswohl dient. wenn sie weiter darauf beharrt das sie betreuten umgang wünscht, dann erkläre das du kein gewaltstraftäter bist, kein alki oder drogensuchti und das ein betreuter umgang für dich nicht in frage kommt. sollte es zu keiner lösung kommen, dann wirst du umgang im eilverfahren nach den feiertagen einklagen müssen.

Es ist immer schwierig als Außenstehender etwas konkretes zu sagen,da man halt nur die eine Seite kennt.Auch kenne ich deine Lebensumstände nicht.Es sieht aber so aus,dass ein persönlicher Streit zu Lasten der Kinder ausgetragen wird.Zu mindest von ihrer Seite.Hast du schon mal daran gedacht,das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen?Wenn sie dem nicht zustimmt,läuft es übers Gericht.Das kann bedeuten,dass auch ein Gutachter (Kinderpsychologe) mit zugezogen wird,der dann Gespräche mit den Kindern und den Eltern führt.Ebenso wird er das Familien-Umfeld sondieren.Ich habe mit meiner Ex-Ehefrau auch das gemeinsame Sorgerecht.Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt aber bei mir.Ebenso lebt meine Tochter bei mir.Aber wie schon angedeutet: Es ist ein schwerer Weg.

Ich möchte ja nach der Trennung eine Beratungsstelle hinzuziehen nur Sie hat angeblich keine Zeit für sowas. Wenn ich jetzt nach der kurzen Zeit der Trennung merke das Sie mit dem Umgang spielen will um mich damit zu reizen, geht es mit Information ans Jugendamt direkt zum Familiengericht bevor Sie mich als Vater denunzieren kann. Kinder sind keine Spielzeug ich bin 17 Stunden Wochenendvater alle 14 Tage und wenn Sie meine die Kinder hätten Grippe dann kann ich als Vater genausogut für die Versorgung der Kinder sorgen. Grippe ist nicht tödlich.....! Sie stellt das so dar als ob ich das nicht könnte und bringt mir die Kinder einfach nicht ! Holzauge sei stets wachsam im Bezug auf Umgangsrecht

@Vaterherz101

Die Landkreise,Ortsämter usw.,haben meist auch Familienberatungsstellen.Sie laufen unabhängig vom Jugendamt.Nur es dauert halt meistens,bis man dort ein Termin für Gespräche bekommt.Es macht auch wenig Sinn,wenn deine Ex da nicht mit macht.Ich finde es schon traurig,dass man sich nicht ohne Behörden auf ein Besuchsregelung einigen kann.Da deine Ex aber auf Stur macht,würde es für dich und deine Kinder Sinn machen,wenn du das Aufenthaltsstimmungsrecht bekommst.-Viel Glück-

warum versuchst du nicht, die kinder ganz zu dir zu holen?

wenn ich dir einen rat geben darf, versuche nicht, beim jugendamt "massiv den umgang einzufordern". je ruhiger und sachlicher du auftrittst, desto besser stehen deine chancen auf zumindest geregelten umgang mit deinen kindern.

ich bin zwar selber eine frau, aber wenn andere frauen den kindern den vater vorenthalten, könnte ich ausrasten. zumal wenn es sich um racheakte handelt. jedes kind hat das recht auf beide elternteile, solange alles in ordnung ist.

also - schlag beim jugendamt lieber die leisen töne an und werde nicht laut. mach deine frau nicht schlecht, sondern deute lieber deine sorgen an und vermeide alles, was nach rache aussieht. alles gute

Ich arbeite mit dem Jugendamt so gut wie möglich zusammen nur, wenn hier betreuter Umgang im Raume steht obwohl keine Kindswohlgefährdung ersichtlicht und Sie in der Umgangsregelung die gerichtlich vorliegt meinet sie entscheidet selbst, dann verstehe ich für meine Kinder keinen Spass mehr zumal Sie bereits zwei in Obhutnahmen bei Ihren Kindern hatte. Von nichts kommt nichts !

Ich kann mir keine drei Hunde erlauben, wenn ich noch nicht mal meine Kinder ordentlich erzogen und versorgt bekomme, da der ALG II - Regelsatz kein Hundefutter und keine Tierarztkosten und keine Hundesteuer vorsieht. Aber dann TEILHABE als Mehrbedarf beantragen damit die Kinder den Beitrag für den Sportverein bezahlt bekommen usw.

@Vaterherz101

besteht nicht die möglichkeit, daß du die kinder zu dir nimmst mit dieser vorgeschichte deiner frau?