Kann Jugendamt das Kind wegnehmen, allein aus den Grund, dass der Prozess zum Umgangsrecht sich über 3 Jahre hinzieht?

6 Antworten

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Die Entscheidung des Richters muss zum Wohle des Kindes getroffen werden.

Das Kind selbst hat ein Recht auf beide Eltern. 

Das Umgangsrecht, das der Vater - unabhängig vom Sorgerecht oder Unterhaltszahlungen - hat, beruht also auf dem Recht des Kindes.

Die Mutter des Kindes hat in diesem Zusammenhang eine "Wohlverhaltenspflicht" - sie muss dafür sorgen, dass das Kind Umgang mit seinem Vater hat; es diesbezüglich positiv beeinflussen.....und alles unterlassen, was diesen Umgang erschweren könnte....

Nur, wenn der Umgang mit dem Vater eine Gefahr für das Wohl des Kindes bedeuten würde, könnte ihm sein Umgangsrecht verwehrt werden. 

Ebenso könnte ihm nur aus diesem Aspekt auch das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter verwehrt werden, auf das er nach der "Reformierung" des Sorgerechtes ansonsten einen Anspruch hat - auch gegen den Willen der Kindsmutter.

Deine Freundin hat nicht das Recht den Umgang zu boykottieren. Die Reaktion des Kindes zeigt klar und deutlich, dass er völlig manipuliert wurde durch die Mutter. Kinder reagieren normalerweise nicht so auf ihre Elternteile und schon garnicht auf unbekannte.

Das Verhalten deiner Freundin zeigt, dass sie bindungsintolerant ist und nicht fähig ist sich vernünftig um das Kind zu kümmern. Der Mann ist der Vater des Kindes und hat ein Recht auf Umgang, genauso wie das Kind ein Recht auf Umgang mit seinem Vater hat.

Weiterhin hat er auch das Recht auf das gemeinsame Sorgerecht. Und dies wird er gerichtlich auch erhalten, da hier kein Grund genannt wird, warum er es nicht haben sollte.

Es ist auch völlig uninteressant ob deine Freundin den Kontakt zum Vater ablehnt, ob sie ihn leiden kann oder nicht. Sie hat das Kind positiv auf den Vater einzustimmen und sie muss sofort aufhören das Kind zu manipulieren. Der Vater hat die besten Chancen, dass Sorgerecht, das alleinige ABR und das Kind zu bekommen.

Sollte deine Freundin den Wahnsinn begehen, den Vater auch nur mit einer Silbe während des Gutachtens bei Gesprächen mit dem Verfahrenspfleger schlecht zu machen, dann hat sie vollkommen verloren. Lege ihr nahe sich psychologische Hilfe zu suchen, der ihr hilft ihr Verhalten zu verändern. Sie muss aufhören, denn es schädigt das Kind bereits massiv was sie tut.

Die Schriftstücke vom Kinderarzt und vom Kinderpsychologen deiner Freundin sind Gefälligkeitszettel, die jeder Arzt seitens des Kindesvaters völlig anders sehen wird. Wenn sich deine Freundin nicht sofort dreht, wird sie ihr Kind an den Vater verlieren und womöglich wird er durchsetzen, dass sie aufgrund Kindeswohlschädigung, Manipulation und Loyalitätskonflikten und Bindungsintoleranz das Umgangsrecht entzogen wird. Sprich sie wird das Kind sehr lange nicht sehen.

beschuetzerLnC 
Fragesteller
 05.04.2016, 22:05

Was heißt ABR?

Ich bin hier lösungsorientiert und versuche objektiv zu beurteilen. Ich schätze Ihren Kommentar, bin aber, selbst-verständlich, aufgrund der mir fehlenden Lösungsansätze nicht zufrieden.

a) Ist dies nur Ihre Meinung oder lässt die Rechtsprechung keine andere Interpretation zu? Wie sehr hast du mit der Problematik Erfahrung?

b) Was könnte sie denn tun, wenn sie tatsächlich Recht hätte und der Vater kein Interesse am Kind hat und es dem Kind nicht wohltun würde. Hätte Sie eine faire Chance, ihr Bedenken prüfen oder beweisen zu lassen?

c) Selbst wenn es so ist und selbst wenn sie feststellt, dass sie falsch liegt... Wie müsste Sie dann handeln, um ihr Kind nicht zu verlieren, um das Schlimmste zu verhindern? Hätte sie auch eine Möglichkeit, ersteinmal den alleinigen Kontakt mit den Vater zu verschieben, so dass sie zu dritt sich annähern und Ängste abbauen könnten?

maja11111  05.04.2016, 22:18
@beschuetzerLnC

ABR ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das ist der Teil des Sorgerechtes, wo der Elternteil bestimmt bei alleinigen Sorgerecht wo das Kind lebt. Bei gemeinsamen Sorgerecht bestimmen es dann beide Eltern einvernehmlich, im Streitfall regelt das ein Richter.

a) das ist nicht meine Meinung, dass ist die laufende Rechtsprechung die genau in diese Richtung geht. Der Richter hat bereits angedeutet was er anstrebt, da hier eine Mutter ist die völlig uneinsichtig ist und ein Kind in einen Loyalitätskonflikt stürzt. Heißt, Kind reagiert genauso wie Mutti es will, da es Angst hat Muttis Liebe zu verlieren wenn es anders reagiert. Du beschreibst es ins Detail selber.

b) Sie hat Unrecht, da der Vater Umgang fordert und das seit das Kind ein Baby ist - zwei Jahre war es alt. Das ist und war schon immer sein Recht. Zu behaupten er hätte kein Umgangsrecht ist daher von Grund auf falsch. Das Umgangsrecht hatte er ab dem Tag der Geburt und ab Anerkennung der Vaterschaft. Das hat er getan. Diesen Teil hat die Mutter hinzunehmen. Du nennst nicht einen Grund, warum er keinen Umgang mit seinem Kind haben sollte oder was ihn daran hindern sollte das Sorgerecht ausüben zu können. Es wird Zeit, dass die Mutter endlich Elternebene erreicht.

Umgangsauschlussgründe wären schwerster Missbrauch und schwerste Misshandlung. Davon wird hier nicht berichtet. WAS also will die Mutter beweisen? Jeder Zettel von Kinderarzt und Psychologe können durch Psychologen und Ärzte des Kindesvaters widerlegt werden, darum haben sie keinerlei Relevanz. Sie hatte drei Jahre Zeit schlüssig darzulegen, warum ein Umgang nicht möglich ist. Sie hätte ein Gutachten erstellen lassen können durch das Gericht, dass ihre These stützt. Aber sie boykottiert und sperrt sich nur, völlig grundlos. Denkst du das ist fair dem Vater gegenüber oder dem Kind?

c) Sie muss lernen sich zu lösen vom Kind. Sie hat kein Recht bei den Umgängen dabei zu sein. Sie muss dringend lernen ihr Kind gehen zu lassen und dem Kind das Vertrauen zu geben: du gehst zu Papa, ich freue mich für dich und wünsche dir viel Spaß. Natürlich ist der Vater gefrustet, weil er wie ein Trottel behandelt wird und unter Aufsicht sein Kind sehen darf, weil eine Km der Meinung ist ihm als erwachsenen Menschen Vorschriften machen zu dürfen. Vater und Kind lernen sich am Besten unter vier Augen kennen und das ohne die Km und ohne ihr Beisein.

Sie wird nicht mehr viel retten können, da auch das Jugendamt bereits involviert ist und eine Inobhutnahme anstrebt. Deren Urteil steht bereits fest, die Meinung des Richters ist zementiert und die Geschichte kann sie nur noch versuchen zu mildern und Bereitschaft signalisieren, dass sie kooperiert. Erster Schritt ist eine vernünftige Umgangsvereinbarung mit Übernachtung, Ferienumgang, Feiertagsregelung, Urlaubsregelung und das Signal das sie sich psychologische Hilfe holt.

beschuetzerLnC 
Fragesteller
 05.04.2016, 23:37
@maja11111

zu b) Das spielt zwar vermutlich keine Rolle, aber der Vater fordert erst seit 2013 mit Änderung des Gesetzes sein Recht ein - und zwar gleich per Anwalt und hat es nicht mal außergerichtlich versucht. Vorher gab es gar keine Anstalten bzgl. Umgangsrecht.

Wann er die Vaterschaft anerkannt hat, kann ich nicht genau sagen. Aber sie hat es bewusst angezweifelt und einen Vaterschaftstest machen lassen.

zu c) Wenn sie kooperationsbereitschaft signalisiert und Treffen zustimmt, was ist, wenn es trotz ihren Willens am Kind scheitert?

Was wenn auch das klappen sollte... Hätte sie, um sich zu beruhigen, dann die Möglichkeit, öfter mal das Jugendamt vorbeischicken zu können, um nach dem Rechten zu sehen?

maja11111  05.04.2016, 23:49
@beschuetzerLnC

zu-zu-b) es ist tatsächlich völlig uninteressant wann er sein Recht auf Umgang gefordert hat. Das Gesetz hat sich 2013 nicht in Bezug auf das Umgangsrecht geändert. Das hatte er schon davor. Wie er das fordert ist seine Sache. Wichtig: was in der Vergangenheit war, ist irrelevant. Er fordert seit 3 Jahren Umgang und bekommt ihn nicht seitens der Mutter.

Die Vaterschaft ist anerkannt. Sie hat einen Vaterschaftstest machen lassen und er wurde als Vater festgestellt. Wo also ist das irgendein Grund für keinen Umgang.

c)Es wird nicht am Willen des Kindes scheitern. Das Kind wird dahingehend eingestimmt und ihm wird vermittelt das es völlig ok ist, das es das ist was Mami und Papi wollen und es fügt sich. Die Mutter muss dem Kind klar machen, dass diese VErhalten nicht geduldet wird. Auch das hat etwas mit Erziehung zu tun. Dieser Umgang wird auch "gegen den Willen" des Kindes stattfinden und durchgeführt.

Wenn sie sich beruhigen möchte, soll sie einen Therapeuten aufsuchen. Sie hat kein Recht das Jugendamt irgendwo hinzuschicken. Der Vater ist erwachsen, er hat das Recht sein  Kind zu sehen und das ohne Beaufsichtigung und ohne ihre irrationalen Ängste. Wer guckt nach dem rechten seitens des Jugendamtes bei der KM? Wer beaufsichtigt ihren Umgang?

Menuett  06.04.2016, 15:56
@beschuetzerLnC

b) das ist völlig in Ordnung.

Sie hat die Vaterschaft angezweifelt? Sehr viel mehr kann man sich ja gar nicht in die Nesseln setzen.

c) Wenn die Mutter nicht in der Lage ist auf ein 5jähriges Kind einzuwirken, sollte sie auch keines erziehen dürfen.

Das Jugendamt lässt sich nicht zur Vaterkontrolle mißbrauchen. Dieser Kontrollzwang wird ebenfalls nicht zu einem guten Gutachten über sie führen.

Er hat bereits das Umgangsrecht und es wird ihm von der Mutter verweigert.

Wenn ein 5jähriges Kind sich derart weigert, zum unbekannten Vater zu gehen, dann ist dieses Kind massivst von der Mutter indoktriniert worden.

Eine gute Mutter will, dass das Kind den Vater kennenlernt.

Eine gute Psychologin will, dass das Kind den Vater kennenlernt, da dieser sehr wichtig für sein Selbstbild ist.

Eine Mutter, die ihr Kind so übel manipuliert, der kann man kein Kind zur Erziehung überlassen.

Wir kennen hier nur eine Seite der Geschichte. So wie du deine Freundin da schilderst, würde es mich nicht wundern, wenn sie das Kind permanent bearbeitet und das Kind dann Angst hat, dass der fremde Mann dort der Beelzebub persönlich ist.


Sie sollte dringend mit dem Jugendamt zusammenarbeiten und nicht irgendwelche Vereinbarungen sabotieren.

beschuetzerLnC 
Fragesteller
 05.04.2016, 21:53

Ja, die andere Seite fehlt. Aber was ist, wenn die Behauptungen alle wahr sind. Kann es denn wirklich zum Wohle des Kindes sein?

Sie meint, mit dem Jugendamt könne man nicht zusammenarbeiten. Die gehen immer davon aus, dass das Kind auf Teufel komm raus den leiblichen Vater kennen lernen muss - ohne Berücksichtigung der Umstände. Das Jugendamt ist auch 0 kompromissbereit und gehe überhaupt nicht auf ihre Bedenken und mögliche Risiken ein. Es könnte ja ein Gutachten vom Vater erstellen lassen... Wird nicht gemacht.
Auch lehnt der Vater ein treffen ab, wo er mit seinen Sohn sich treffen kann, wenn sie dabei ist.

Es geht um meinen Beitrag primär um die Frage, ob das Jugendamt einfach so berechtigt ist, das Kind wegzunehmen. Der einzige Grund sei das lang dauernde Verfahren. Angeblich hätte selbst ein positives Gutachten zur Erziehungsfähigkeit keinen Einfluss mehr.

Warum akzeptiert der Richter keine anderen fachlichen Meinungen (Kinderärztin). Kann man den Richter nicht auffordern, ein weiteres Gutachten von einem Unabhängigen erstellen zu lassen?

maja11111  05.04.2016, 22:26
@beschuetzerLnC

Das Jugendamt hat völlig Recht. Das Kind hat ein Recht seinen Vater kennenzulernen und der Vater hat Umgangspflicht.

Der Vater hat das Recht sein Kind allein zu sehen und ohne zutun der Mutter. Diese hat die Pflicht das Kind zum Umgang bereitzustellen und positiv einzustimmen.

Risiken, Bedenken etc äußerst du hier nicht. Welche sind das denn? Reden wir von Missbrauch oder Misshandlungen des Kindes seitens des Vaters? Mehr zählt nicht.

Das Gutachten wird auf Mutter und Vater gemeinsam eingehen. Das eine ist die Geschichte und die Wahrheit deiner Freundin, deren Sicht der Dinge. Die andere Seite ist der Vater, der Umgang seit 3 Jahren fordert. Was er irgendwann mal gesagt hat, ist uninteressant, weil Paare die sich getrennt haben viel Streiten und dabei Grütze reden.

Der Grund warum das Jugendamt das Kind dort rausnehmen möchte ist der Konflikt den deine Freundin schürt, durch drei Jahre Umgangsboykott. Ein Umgangsverfahren löst sich normalerweise in sehr wenigen Wochen, maximal 2-3 Monate. Aber doch nicht drei Jahre. Es ist nicht ihr Eigentum, sondern gemeinsames Kind von Mutter und Vater.

beschuetzerLnC 
Fragesteller
 05.04.2016, 23:49
@maja11111

zu Risiken, Bedenken:

Er ist kriminell. Er ist selbstständig und gibt dies nicht an, er gibt seinen korrekten Wohnsitz nicht an und er hat noch Ausstehende Forderungen vom Jugendamt: Zahlungen Unterhalt.

Alldas zählt nicht? Sowas stärkt nicht gerade das Vertrauen in einen Vater.

Gibt es keine Möglichst, dass nicht Anfangs noch eine dritte Person (z.B. vom Jugendamt) bei den ersten treffen dabei sein kann, jedenfalls in der Nähe.?

Handelt das Jugendamt mit dem Ignorieren solcher Fakten (sind beweisbar) und weiteren Behauptungen nicht grob fahrlässig?

Der Umgangsboykott müßte dich erst mal faktisch belegt werden. Die dauert von 3 Jahren ist noch keinBeweis. Außerdem werden ihre die Boykottgründe überhaupt nicht auf Relefanz untersucht.


maja11111  06.04.2016, 07:46
@beschuetzerLnC

Inwieweit ist er kriminell? Weil er sagt er sei selbständig? Weil er nicht sagt wo er wohnt? Das muss er auch nicht, das geht die Km nichts an wo er wohnt. Hat auch alles mit dem Umgang überhaupt keinen Zusammenhang. Auch der ausstehende Unterhalt hat mit dem Umgang keinerlei Zusammenhang. Nur weil er nicht zahlt, hat das keinen Einfluss auf Umgangsrechte. Die hat er unabhängig davon.

Also NEIN, das zählt. Ob er zahlt oder nicht, hat mit dem Kind doch nichts zu tun und dessen Vertrauen in seinen Vater. Das interessiert doch ein 5-jähriges Kind nicht im geringsten. Darüber spricht man doch mit seinem Kind nicht, wie die Finanzen zwischen den Erwachsenen geklärt wird.

Nein es gibt keinen Grund weiter betreute Umgänge durchführen zu lassen. Die haben ja wohl lange genug stattgefunden. Es wird Zeit das das Kind mit solchen  Blödsinn belastet wird und es wird Zeit aufzuhören einen erwachsenen Menschen maßregeln zu wollen. Wer betreut die Mutter bei den Umgängen?

Der Umgangsboykott ist belegt, da der Vater zum einem zum Gericht gehen muss und seit drei Jahren klagt und zum anderen das von dir beschriebene sinnlosé Verhalten der Kindesmutter. Die Relevanz ist nicht gegeben. Missbrauch und schwere Misshandlung seitens Kv ggü. dem Kind liegt nicht vor und wird deinerseits nicht beschrieben, daher gibt es nicht einen Grund dem Vater den Umgang zu verbieten. Deine Freundin erfüllt den Straftatbestand der Kindesentziehung, an seiner Stelle hätte ich schon massiv die Rechtsmühle in Gang gesetzt und ihr Strafanzeigen übergeholfen, das Sorgerecht entziehen lassen un das Kind zu mir geholt. Weiterhin hätte ich aufgrund des Kindeswohlgefährdenden Verhaltens der KM das Umgangsrecht ausschließen lassen. Das Kind müsste in psychologische Behandlung um sich von dem Stress den die Mutter hier verursacht erstmal erholen zu können und zu lernen, dass es beide Eltern lieben darf. Hört auf, dass Kind zu benutzen.

beschuetzerLnC 
Fragesteller
 06.04.2016, 12:30
@maja11111

Erstmal vielen Dank für Ihre Mühe. Ich versuche es immer noch nachzuvollziehen. Ich habe noch ein paar Punkte:

Kriminell ist man, wenn man Einkünfte nicht versteuert, schwarzarbeitet und den Ämtern seinen tatsächlichen Hauptwohnsitz vorhält. All das ist gegeben, bekannt und kann nachgewiesen werden.
Sind diesbezügliche Sorgen rechtlich irrelevant und kann dem Jugendamt egal sein? Schließlich gibt es andere Fälle, wo das Jugendamt u. a. aus solchen Gründen eingreift.
(unabhängig vom aktuellen Fall, gibt es dazu keine Rechtliche Grundlage?)

Um mal zur Grundlage Umgangsrecht objektiv (nicht-bewertend) zurückzukommen:
In den Änderungen zum Gesetzt fällt mir eines immer wieder auf. Die Bedingungen, die für das Umgangsrecht genannt werden:
a) "ernsthaftes Interesse" des Vater am Kind
b) "wenn der Umgang dem Kindeswohl dient"
(Quelle: http://kanzlei-lachenmann.de/staerkung-vaeterrechte-seit-13-juli-2013-umgangsrecht-fuer-leiblichen-vater/)

wird bei a) dieses Interesse dem Vater einfach so unterstellt, oder muss er es plausibel darlegen oder nachweisen? Kann man dieses Anfechten?
> Gibt es da Möglichkeiten? Sonst könnte es doch gleich heißen "Der leibliche Vater hat unter jeden Umständen jederzeit, ob Interesse besteht oder nicht, ein unangefochtenes Recht auf Umgang" ??

zu b) Wer beurteilt das "Kindeswohl"? Wie relevant ist im EINZELFALL der Kontakt zu einem Erzeuger, der vom Tag der Erzeugung NIE da war und kein Interesse hatte? Die einzige Gemeinsamkeit ist doch nur das Teilen von ein paar Gene. Bei einem männlichen Samenspender hat exakt dieser Punkt auch keine Relevanz und es bestehe kein Recht auf Auskunft oder gar Umgang? Woher der Unterschied bei der Bewertung?

Manchmal hat man das Gefühl, dass eine durchweg objektive und faire Verfahren zugunsten der vordefinierten gewünschten Richtung nicht gewünscht ist und Einzelfälle als KOLLETERAR-Schäden hingenommen werden.

Mich Interessieren hierbei nicht die Grundsatzdiskussion, sondern die Fragen beziehen sich primär auf die Gesetzeslage, die ich als Leihe nicht durchblicke.

Menuett  06.04.2016, 15:38
@beschuetzerLnC

Für das väterliche Umgangsrecht ist ein ernsthaftes Interesse des Vaters gemäß Mutterwünschen keine Bedingung.

Das er ein Verfahren eingeleitet hat, ist bereits ein ernsthaftes Interesse.

Ebensowenig wie der Umgang mit dem Vater dem Kindeswohl dienlich sein muß.

Der Vater einfach das Umgangsrecht weil er der Vater ist.

Schwarzarbeit ist kein Grund den Umgang zu verweigern.

Kindeswohl bedeutet nicht, dass sich das Kind "wohl fühlen" muß.

Es ist ausreichend, wenn es nicht mißbrauch, mißhandelt, vernachlässigt oder das Kind nicht verwahrlosen zu lassen.

Hier wird mit keinem Wort erwähnt, wie die Mutter ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommt, dem Kind ein gutes Gefühl bezüglich des Umgangs mit dem Vater zu geben.

Menuett  06.04.2016, 15:46
@beschuetzerLnC

Einfach so kann das Jugendamt das nicht.

Es kann aber dem Richter empfehlen, das Kind aus der Familie zu nehmen.

Und dann kommt das Jugendamt und holt das Kind.

Die Kinderärztin und die sogenannte Kinderpsychologin handeln hier gegen ausdrückliche Empfehlungen, die die Forschung gegeben hat.

Ein nicht anwesender Vater schadet dem Kind mehr als ein schlechter Vater.

haufenzeugs  11.04.2016, 10:24
@beschuetzerLnC

diese sorgen sind im umgangsverfahren irrelevant, da sie mit umgang nichts zu tun haben. er hat eine meldeadresse und die können die ämter sich ziehen, wenn sie das wollen. ob er sich dort aufhält oder in der zwischenzeit tgl. in timbuktu haust ist völlig egal. irgendwo ist der mensch gemeldet. schwarzarbeit muss nachgewiesen werden. das ist bei selbständigen sehr unwahrscheinlich. was sehr wahrscheinlich ist, ist das sich der vater arm rechnet aufgrund seiner selbständigkeit. wenn er das geschickt macht ist das sein recht, legitim und hat immer  noch nichts mit umgang zu tun.

er muss auch sein interesse, seinen willen um das kind nicht beweisen. macht die mutter das? sie manipuliert das kind und impft ihm ängste ein. damit musssie aufhören. der vater hat einfach umgangsrecht und solange er nicht das kind grün und blau schlägt beim umgang, ist ihm das uneingeschränkt zu gewähren u. er macht in der zeit was er will.

seit drei jahren muss er sich vor gericht behaupten gegen eine manipulierende austrägerin, die keinerlei respekt zeigt. du nicht weniger. es ist der vater des kindes und nicht der samenspender. mit welchem recht bezeichnest du als außenstehender ihn als erzeuger? im übrigen hat auch ein biologischer vater das recht auf umgang und kann diesen einfordern.

wenn die mutter also nicht ganz zügig in behandlung geht und sofort kompromisse in form von vernünftigen umgangsvorschlägen macht, wird sie ihr kind verlieren an den vater. wenn der wie gesagt nur um einiges clever ist, lässt er ihr das umgangsrecht entziehen auf lange zeit, da es nicht dem kindeswohl entspricht, da sie keine bindungstoleranz besitzt.

Also so wie das klingt ist der Vater im Recht.

Ein Kind vor allem in dem Alter reagiert i.d.R. nur aus einem Grund auf den anderen Elternteil bzw Fremde so. Nämlich dann, wenn es das von der Mutter so eingetrichtert bekommen hat. Damit ist nicht gemeint, dass die Mutter das unbedingt dem Kind zwingend eingeredet hat. Das läuft viel subtiler, oft auch unbewusst ab. Das Kind hat wahrscheinlich das Gefühl es muss so reagieren, weil das die Mama am glücklichsten macht.
Das ist ziemlich einfache Kinderpsychologie, kannst du auch googlen.

Zudem ist die Mutter dazu verpflichtet die Beziehung zwischen Vater und Kind zu unterstützen.
Wenn Sie das nicht aktiv tut und ihr jetzt eine Bindungsintolleranz "diagnostiziert" wird, kann ihr das Kind weggenommen werden.

Die wirklich ungünstigen Aussagen vom Vater, er will das Kind wegnehmen etc. muss sie sich nicht zu Herzen nehmen. Das kann er gar nicht!! Keine Angst! Sowas sollte aber dem Jugendamt gemeldet werden.

Ich kann nur empfehlen, dass die Mutter ihr Verhalten überdenkt und anfängt die Beziehung zu unterstützen. Sonst riskiert sie wirklich das Kind zu verlieren. Es ist trotz allem nicht ihr Eigentum und auch sein Kind, auch wenn er bis jetzt kein guter Vater war... Der Vater stellt ja keine Gefahr für das Kind dar, also hat er auch bzw vor allem das Kind ein Recht auf Umgang.

Sammelt Beweise dafür, dass er Gelder vorbei schmuggelt, damit er zahlen muss!

Unterstützt die Beziehung und dann können zwei Dinge passieren.
1. es läuft irgendwann gut und die Vater-Kind treffen funktionieren, das immer gut ist für sein Kind
2. er verliert das Interesse (wenn er ja sowieso schon gelangweilt nur da saß) und dann gibt er das mit dem Kind früher oder später sowieso wieder auf...

Vielleicht hat das Kind ja Glück und findet zum leiblichen Vater, aber auch in dir einen neuen und zuverlässigen Papa. Sehe dich nicht als Konkurrenz :-)

haufenzeugs  11.04.2016, 10:28

wenn sie sich nicht um 180 grad dreht, dann wird ihr sogar recht zügig das kind in nächster zeit abgehommen. immerhin verhält sie sich kindeswohlgefährdend seit nun mittlerweile drei jahren. sie boykottiert den umgang, sie manipuliert das kind und provoziert loyalitätskonflikte. im prinzip wird hier beschrieben, dass es genau das ist, was der richter und jugenamt vorhaben und bereits als verfahren eingeleitet haben.