Sind Grundstücke teilbar und wie genau geht das um sie getrennt veräußern zu können. Wo kann man Grundstücksteilungen vornehmen lassen und was kostet das?

4 Antworten

Ja, das ist selbstverständlich möglich, sofern natürlich sinnvoll. D. h. es muss nach Teilung noch eine sinnvolle Nutzung gemäß Flächennutzungsplan möglich sein. Den Flächennutzungsplan bekommst Du vom Bauamt der Gemeinde.

Gehen wir davon aus, es handelt sich um ein Wohnbaugrundstück. Dann brauchst Du weiterhin den Bebauungsplan, um zu sehen, wie groß das Baufenster auf dem Grundstück ist. Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, gilt vermutlich § 34 Baugesetzbuch, d. h. die Bebauung erfolgt in Anlehung an die Nachbarschaftsbebauung (auch was Geschossigkeit und Dachformen angeht).

Für eine Teilung musst Du Dich an das Vermessungsamt wenden. Denn es müssen die möglichen Teilgrundstücke vermessen werden, und es müssen später die Grenzsteine gesetzt werden. Es ist aber empfehlenswert, das vorab einmal mit einem Architekten oder Projektentwickler durchzusprechen, der Dir relativ schnell errechnen kann, welche Teilung erstrebenswert ist, und was man auf die Teilgrundstücke bauen kann.

Das ist wichtig, weil es für die Bebauung meist Geschossflächenzahlen (GFZ) und Grundflächenzahlen (GRZ) gibt, die festlegen, wieviel Wohn-Nutzfläche geschaffen werden kann und wieviel Fläche vom Grundstück prozentual bebaut werden darf. Darüber hinaus müssen zu den Nachbarn die gesetzlichen Abstandsflächen gehalten werden.

Letztlich muss das ganze dann zum Grundbuchamt, da aus einem Grundbuchblatt dann zwei (oder mehrere) gemacht werden müssen. Es ist aber auch möglich, diesen Weg erst bei Verkauf zu machen, bzw. es vom Notariat in einem Rutsch erledigen zu lassen.

Die Kosten (Vermessung, Grundbuchamt, Architekt) können von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Das solltest Du bei den Behörden vor Ort erfragen. Wenn Du an einen Bauträger verkaufen willst, dann kann er das auch übernehmen.

Ich vermute, dass Du ein Teilstück behalten möchtest.

Centario 
Fragesteller
 05.09.2016, 18:13

Ja, ich werde etwas behalten. Danke für die aufschlußreiche Erklärung. Lese ich heute abend noch mal durch für eventuelle Fragen.

Geh erst mal zum Kataster/Vermessungsamt und bestelle eine aktuelle Flurkarte von dem Grundstück, welches du teilen möchtest. Eventuell kannst du dort auch bereits die Idee einer Teilungsmessung besprechen. Zumindest können die Mitarbeiter dort dich über die Möglichkeiten informieren, eventuell solltest du dort auch nachfragen, welche Grundstücke dir gehören. 

Diese Messungen durchführen dürfen überall die Katasterämter, der Rest fällt unter Landesrecht, teilweise  größere Städte innerhalb ihres Gebietes und öffentlich bestellte Ingenieurbüros. Die Gebühren, die hierfür anfallen, zählen ebenfalls zum Landesrecht. Bei mir musst du mit Kosten in Höhe von mindestens 1.500,00 € rechnen. 

Unten schreibst du das Grundstück war schon einmal geteilt. Ist dir bekannt wieso es nicht mehr geteilt ist?  Du musst unterscheiden zwischen Grundstück und Flurstück. Ein Grundstück (wirtschaftliche Einheit) kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Verkauft werden Flurstücke, die nach Lage und Größe vom Vermessungsamt bestimmt werden. 

Das wird möglich sein, muß allerdings dann neu vermessen werden. Am besten beim Vermessungsamt der Stadt Auskunft einholen. Allgemeine Kostenbeträge gibt es sicher nicht, wird bestimmt nach Größe berechnet. Wenn der Eigentümer wechselt ist auch ein Notar notwendig, und im Grundbuch müssen Änderungen auch eingetragen werden.

Centario 
Fragesteller
 05.09.2016, 18:07

Das Grunstück war schon mal geteilt gewesen und es ist noch eine Mauer da. Würde dann die Vermessung noch erforderlich sein?

Liesche  05.09.2016, 18:11
@Centario

Da wäre es am besten, wenn Du beim Grundbuchamt, wo das Flurstück eingetragen ist, nachfragst.

Centario 
Fragesteller
 05.09.2016, 18:14
MuttiSagt  06.09.2016, 08:55

Nein! Eine Mauer signalisiert keine offizielle Teilung, da müsste ein Grenzstein sein. Unter Grundbuch online.de bekommst du alle Einträge für 10€ zu sehen.

lesterb42  06.09.2016, 11:59
@MuttiSagt

Ist so nicht ganz richtig. Für die Einsichtnahme ins Grundbuch sind auch online bestimmte Voraussetzungen notwendig. Der Eigentümer bekommt natürlich Einsicht. Für andere ist  es deutlich schwieriger.

Das ist nicht so einfach! In zweiter Reihe bekommst du nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine Baugenehmigung!  Also erst Baugenehmigung holen, dann teilen.  Sonst hast du nachher geteilt und dann kannst das hintere gar nicht nutzen!

Centario 
Fragesteller
 05.09.2016, 20:59

Danke, sie liegen neben einander.

MuttiSagt  06.09.2016, 08:52

Achso, dann kannst du das selber feststellen: du misst einfach 6 Meter vom linken Haus und rechts auch. Das was in der Mitte übrig bleibt ist die Baufläche. Wenn das genügt und da nicht gerade eine Eiche steht oder sich etwas anderes Aufhält, was geschützt werden muss, dann kannst du ruhig teilen und verkaufen. Jedoch findet sich meist erst mit Bauvorbescheid ein Käufer. Diese 200€ solltest du investieren.

MuttiSagt  06.09.2016, 08:53

Und das teilen kostet ca 2500€ bei 1000 qm, variiert aber von Ort zu Ort

DerGeodaet  06.09.2016, 09:16
@MuttiSagt

NEIN. Die Kosten ermitteln sich nach einer landeseinheitlichen Gebührenordnung für Katasterämter und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.