Flurstücke im Grundbuch unter einer Nummer zusammenfassen

3 Antworten

Bislang alles falsch. Es geht hier nicht um die Anlage eines neuen Grundbuchblatts, sondern darum zwei Flurstück, die unter zwei lfd. Nummern im Grundbuch gebucht sind unter einer Nummer zusammenzufassen. Hierzu müssen Sie zum Notar, der dann beim Grundbuchamt den entsprechenden Antrag stellt.

Ob sich der Einheitswert ändert, hängt davon ab, wie der oder die bisherigen Einheitswerte ermittelt wurden. Bei einer Zusammenlegung zweier Einheitswerte (Aufhebung des einen und Fortschreibung des anderen) kann es sein, das die Wertfortschreibungsgrenzen nicht erreicht werden und somit im Ergebnis ein Wert wegfällt.

Bei gleichen Eigentümern ist die Eintragung einer Baulast das einfachste und billigste Mittel, ein einheitliches Baugrundstück herzustellen. Die katastermäßige Zusammenlegung und die Einrichtung eines neuen Grundbuchblattes ist Zeit- und Kostenaufwendig und unnötig.  

Die Zusammenlegung von 2 Flurstücken mußbeim Katasteramt beantragt werden. Wenn das genehmigt wird, handelt es sich um ein Flurstück mit Bebauung, der Grundstückswert steigt und damit auch die Grundsteuer.