Hauskauf - früherer Grundstückstausch mit Gemeinde steht nicht im Grundbuch

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Liebe Marlene,

maßgebend ist immer das Grundbuch. Mündliche Absprachen - zwischen wem auch immer - sind im Grundstücksbereich wertlos, ja sogar nichtig. Ich würde mich auf dem Grundbuchamt genau erkundigen, man muß Dich dort wahrheitsgemäß informieren. Auch der Notar ist zur Beratung verpflichtet. Es gibt keine inoffiziellen Absprachen, die irgendwelche Gültigkeit hätten Im Grundstücksbereich bedarf es immer notarieller Verfügungen, und diese stünden in diesem Fall im Grundbuch.

Mit freundlichen Grüßen friburgensis

Uff - da wird Dir wohl nur ein Anwalt helfen können. Du hast immerhin den Verkäufer als Zeugen? Ich würde zunächst versuchen die Sache so zu regeln und mit der Gemeinde sprechen - eventuell sind die ja ganz umgänglich und möchten weiteren Ärger verhindern / sind einsichtig, dass ein Grundbucheintrag den Tausch komplett macht.

Derartige vertragliche Fragen, insbesondere wenn es um grundbuchliche Fragen geht, sind AUSSCHLIESSLICH mit dem Notar zu klären. Der Makler aber auch der Verkäufer kann Ihnen erzählen was die wollen. Nur was Sie auf dem Papier stehen haben können Sie auch nach Hause tragen!!! Also, beim Notar die gleiche Frage stellen, gegebenen Falls bei der Gemeinde selber nachfragen und BESTÄTIGEN LASSEN, SCHRIFTLICH!!!
JEDER Makler ist ausschließlich auf die Angaben des Verkäufers angewiesen. Egal was der oder der Verkäufer Ihnen erzählt. Der Notar ist FÜR BEIDE SEITEN zuständig!!!!

Hallo,

alle Absprachen zu Grundstücken sind in notarieller Form durchzuführen - alles andere ist rechtsunwirksam.

Sollte tatsächlich ein (Tausch-)Vertrag nicht ins Grundbuch eingetragen worden sein, wird sich der Notar darum kümmern, dass dieses nachgeholt wird.

Ggf. macht es auch Sinn bei der Gemeinde dazu nachzufragen um böse Überraschungen zu vermeiden.