Sind diese Lichter Erlaubt?

1 Antwort

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Grundsätzlich benötigen alle Beleuchtungseinrichtungen, die direkt nach Außen abstrahlen, eine spezielle Zulassung für das jeweilige Fahrzeug. Diese Vorschriften sind inzwischen aber so eng gefasst, dass außer der serienmäßigen Beleuchtung praktisch nichts anderes mehr erlaubt ist.

Was in diesem Fall nicht verwechselt werden darf, ist die CE-Kennzeichnung mit einer E-Teilezulassung oder einer ABE. CE bedeutet lediglich, dass das Teil nach den allgemeinen Vorschriften zur Elektrosicherheit gefertigt wurde und in der EU verkauft werden darf. Das hat aber absolut nichts mit einer Zulassung nach der Straßenverkehrszulassungsverordnung bzw. den einzelnen EU-Vorschriften zur KFZ-Beleuchtung zu tun.

Kurzum: nach Einbau dieses Teils erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges und es kann jederzeit von der Polizei an der Weiterfahrt gehindert oder stillgelegt werden.

kleinermann343 
Fragesteller
 01.01.2022, 18:27

Vielen Dank :)