Besitze ein Ford Probe GT von 1990. Meine Blinker leuchten hinten rot, Ist das zulässig und WENN NEIN, wie kann ich dies umändern?

Beispiel der jetzt vorhandenen Rückleuchten an meinem Fahrzeug  - (Auto, Gesetz, Licht)

5 Antworten

Wenn sie mit Sondergenehmigung eingetragen sind, sind sie erlaubt. 

Wenn nicht, dann kannst du dir europäische Rückleuchten kaufen. Das Modell gab es ja auch neu in Europaausführung mit orangen Blinkergläsern zu kaufen. 

http://www.ebay.de/itm/FORD-PROBE-I-2-2-GT-Ruecklicht-Rueckleuchte-HL-Stanley-USA-043-7837-0437837-EF576-/321710860992

Ich kenne den Verkäufer nicht, habe das Teil nicht persönlich besichtigt und kann dir ohne weitere Recherche auch nicht sagen, ob der Preis gut ist. Es ist ein Beispiel für die Rückleuchte mit orangem Blinkerglas, es soll keine Werbung für dieses eine Angebot sein. 

Mein Großonkel hat eine einfachere Lösung gefunden (darf man aber nicht selbst machen): rote Birnen raus, gelbe rein. Das Gelb schimmert schon durch, nur muss dies dann irgendwie eingetragen werden...

hey - hab nen ami und musste des auch machen. bei mir konnte man die rückfahrscheinwerfer benutzen und dort quasi die blinker reinlegen.

dafür musst halt dann unten extra nen rückfahrscheinwerfer anbauen (und ne nsl, falls keine vorhanden)

Wenn die roten Blinker mit Ausnahmegenehmigung eingetragen sind, dann sind sie auch erlaubt. Hier gilt Bestandsschutz. Aktuell ist es ab Erstzulassung 1970 nicht mehr zulässig und muss umgerüstet werden. Das gilt aber nur bei Autos, die erstmals in Deutschland zugelassen werden sollen. Kannst also legal so weiterfahren.

Rote Blinker sind meines Wissens nicht mehr erlaubt, auch nicht bei Original US-Importen. Die müssen auf "gelb" umgerüstet sein.

Du kannst die Rückfahrtleuchen nutzen (natürlich die Blinkerleitungen dorthin legen; die Lampenstärke muß 21 Watt betragen) und vor die Lampen entweder eine gelbe Farbabdeckung setzen oder die Lampen mit gelbem Tauchlack anpinseln.