sind bei einem Vertag 3 Monate, 3 Kalender Monate oder 3 mal 30 Tage bzw 90 Tage?

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Die Berechnung von Fristen erfolgt nach §§ 187 ff BGB.

3 Monate sind 3 Monate und nicht neunzig Tage, denn es gibt einen Monat der 28/29 Tage lang ist, 4 a 30 Tage und 7 zu je 31 Tagen.

Eine Frist von 3 Monaten beginnt, wenn der Tag des Fristbeginns benannt ist (wie hier) mit diesem Tag zu laufen und endet entsprechend mit dem Tag vor diesem Tag  die entsprechende Anzahl von Monaten später.  ist also der Tag des Fristbeginns mit dem 03. 07. festgelegt, endet die Frist von drei Monaten am 02. 10.

Wenn also die Kündigungsfrist 1 Monat wäre zum 02. 10. dann hätte die Kündigung am 03. 09. eingehen müssen.

wfwbinder  25.10.2015, 08:36
§ 187 BGB,  Fristbeginn (1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.  (2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.

Da Du den FRistbeginn mit dem ß3. 07. benannt hattest, gilt hier der Abs. 2 (fest gedruckt)

§ 188 BGB  Fristende (1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.  (2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des §  187  Abs. 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.  (3) Fehlt bei einer nach Monaten bestimmten Frist in dem letzten Monat der für ihren Ablauf maßgebende Tag, so endigt die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats.

Also (siehe fettgedruckt) bei Fristbeginn 03. 07. endet die Frist am 02. 10 bei einer Frist von 3 Monaten.

Also sei Dir sicher, wenn Deine Frist am 03. 07 beginnt, endet sie am Tag davor zuzüglich Anzahl der Monate.

90 Tage Also immer 30 pro Monat

wfwbinder  25.10.2015, 02:56

Nicht richtig, siehe §§ 187 ff BGB

Larsynho 
Fragesteller
 25.10.2015, 08:17
@wfwbinder

Guten Tag wfwbinder,
könnten Sie mir vielleicht kurz erklären was in dem genannten Paragraphen geschrieben ist, oder ihn zumindest für mich Zitieren?
Wäre sehr wichtig, da es hier ja echt um einen Tag und dann viel Geld.
Liebe Grüße!