Providerwechsel durch Umzug - Sonderkündigungsrecht - Meldebescheinigung?
Hallo,
wir ziehen zum 1.Oktober von der Stadt aufs Land. In der Stadt haben wir bei o2 50MBit/s, auf dem Land gehen nur 6 MBit/s.
Ein regionaler Provider hat aber in dem Ort Glasfaserausbau gemacht, dadurch ist dann bis zu 100 MBit/s möglich. Deshalb möchte ich zu dem regionalen Provider wechseln, da die hohe Geschwindigkeit nur so möglich ist. Da mit o2 (und allen anderen Providern) nur 6MBit/s möglich sind, kann ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und mit 3 Monaten Frist sofort kündigen, obwohl der Vertrag noch bis Mitte nächstes Jahr läuft. (Habe ich mal so gelesen)
Jetzt habe ich mit dem Support gesprochen, die meinten ich müsse bei der Sonderkündigung eine Meldebescheinigung beilegen. Dann habe ich mit dem Einwohnermeldeamt gesprochen, ob ich mit dem Mietvertrag sowas wie eine vorläufige Meldebescheinigung bekommen kann, das geht aber nicht.
Wenn ich jetzt aber erst im Oktober kündige wenn wir schon umgezogen sind, dann muss ich 3 Monate Internet für die Katz bezahlen und das sehe ich nicht ein, das sind dann auch knapp 100€ die ich quasi im Klo runterspüle. Weiß jemand was ich da tun kann?
LG Mayhem
5 Antworten
Ich meine, dass eine Meldebescheinigung nicht erforderlich ist. Alleine ein Nachsendeauftrag, Mietvertrag/Kündigung oder dergleichen müsste reichen.
Die Frist beginnt aber wirklich erst mal, wenn der Fall eingetroffen ist. Sprich: Umzug. Das ist auch vom Gesetzgeber her so gewollt.
Man kann diese 3+ Monate als "Entschädigung" für den Anbieter sehen. Der kalkuliert seine Preise ja mit (wahrscheinlich) 24monatiger Laufzeit. Es ist ja auch so, dass der Anbieter ja nichts dafür kann, dass du umziehst. Dieses Sonderkündigungsrecht ist ja auch nur ein Zugeständnis für den Verbraucher.
Erst kürzlich gabs eine Entscheidung, dass z.B. ein Laufzeitvertrag mit einem Fitness-Studio nicht wegen eines Umzugs gekündigt werden kann. Begründung war ja auch hier, dass sich der Verbraucher bewusst für den Umzug entschieden hat.
Du hast einen gültigen Vertrag und kannst fristgerecht kündigen. Wenn du dir jetzt einen anderen Provider suchst, zahlst du eben eine Zeit lang parallel. Wenn du am neuen Wohnort versorgt werden kannst, hast du KEIN Sonderkündigungsrecht, nur weil ein anderer Anbieter das bessere Angebot hat.
Wenn o2 mir am neuen Wohnort 50 MBit/s liefern könnte, würde ich bei o2 bleiben. "Versorgt" werden kann ich mit o2 dort nur mit 6 MBit/s und das ist für unsere heutige Zeit mehr als mittelalterlich.
Nur der regionale Provider, der dort den Ausbau gemacht hat, kann mir 50 MBit/s und mehr liefern.
Dehalb kündige ich gezwungenermaßen.
Aber nur wenn die 50 mb/s vertraglich zugesagt sind. Das kann O2 aber gar nicht garantieren. es heißt schließlich nicht umsonst BIS 50 mb/s
Es ist schon seit Ewigkeiten durch diverse Urteile gerichtlich bestätigt, dass das "bis" kein Freibrief für die Anbieter ist.
Du musst den abgeschlossenen Vertrag erfüllen, genauso wie der Provider auch. Du kannst ganz normal kündigen, Sonderrechte gibt es nicht.
Da mit o2 (und allen anderen Providern) nur 6MBit/s möglich sind, kann ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und mit 3 Monaten Frist sofort kündigen
Nein, Du kannst nicht sofort kündigen. Warum auch? In deiner jetzigen Wohnung kann O² den Vertrag erfüllen.
Das Sonderkündigungsrecht kommt erst mit dem Umzug, bzw. dem Mietbeginn zum tragen. Erst wenn die vertraglich geschuldete Leistung nicht erfüllt werden kann, kannst Du vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.
Aber warum soll der Provider auf sein Geld verzichten nur weil du umgezogen bist?Das wird der auch nicht einsehen.Ich denke mal freundlich bleiben und auf Kulanz hoffen ist hier der beste weg.
Warum er auf das Geld verzichten soll? Wie wäre es mit dem BGH-Urteil, aus dem sich ergibt, dass Umzug ein Grund für ein Sonderkündigungsrecht ist, wenn der Anbieter am neuen Ort nicht (vollständig) leisten kann!
Du hast höchst wahrscheinlich einen Vertrag über Internetanschluss. Da steht nichts drin von der tatsächlichen Geschwindigkeit dieses Anschluss.
Ich bin nicht der OP, aber das ist Mumpitz, was Du schreibst. Sollte es tatsächlich keine Leistungsbeschreibung zum Vertrag geben, ist das Angebot heranzuziehen.
Dann schau mal was in jedem Prospekt, Plakat usw. ganz unten klein mit * steht.
Dann schaue Du dir mal die diversen Urteile zu den Einschränkungen im Sternchentext an.
Der Anbieter muss auch am neuen Ort die zugesagte Leistung liefern.