Wie komme ich aus einem KFZ versicherungsvertrag raus?

10 Antworten

Mir zwar etwas unverständlich warum in deinem Fall das Sonderkündigungsrecht per 30.11. nicht greifen soll.

Durch schlichtes Fahrzeug abmelden, neudeutsch heißt das „Außer Betrieb nehmen“ funktioniert leider eine Kündigung nicht.

Eine legitime Möglichkeit wäre allerdings, das Fahrzeug wird sozusagen innerhalb der Familie veräußert und auf einen anderen Namen zugelassen.

ich denke, da will man den kunden verunsichern und auf zeit spielen

@larry2010

Ich hab das noch nie gehabt, normalerweise waren immer die kündigungen zum stichtag kündbar, die wollen mich noch bis nächstes jahr im sommer an ihre versicherung festhalten

@larry2010

das wäre aber sehr unseriös. Aber da vermutlich ohnehin die Kündigungsanfrage telefonisch abgewickelt, wird bekanntlich keiner so eine Aussage getätigt haben.

Frage mich aber auch, wie will man denn heute am 30.11. die Kündigung bis 24:00 Uhr der Versicherung zu kommen lassen.

@helmutgerke

Hallo Helmut, die Kündigung wurde schon letzte woche eingereicht, ich habe nur heute das schreiben bekommen das dies nicht möglich sei....

@sergon

dann bezieht sich die Versicherungsgesellschaft auf die Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

Schicke denen noch einmal eine Kündigung nun allerdings mit dem Vermerk der Wirksamkeit zum Ablauf der vertraglichen Mindestlaufzeit. Bitte zum weiteren um Bestätigung der Kündigung.

Bist leider noch einige Zeit an der Versicherung gebunden.

@helmutgerke

Also wie gesagt die nächste Hauptfälligkeit ist zum februar hin, kann ich denn zu da dann kündigen??

@sergon

das funktioniert auf jeden Fall

@helmutgerke

Das ist nicht die Hauptfälligkeit sondern der nächste Zahlungstermin (halbjährliche / quartalsmäßige Zahlweise ?), also kommt er zum 01.02. nicht raus !

Der 30.11. ist kein Sonderkündigungsrecht (das gibts bei Prämienerhöhung), sondern bei einer Hauptfälligkeit 01.01. einfach nur der 1 Monat Kündigungsfrist zum 30.11. Und wenn die Hauptfälligkeit der 01.08. ist, dann ist Kündigungsrecht zum 30.06. Das ist keine Schweinerei, das ist normales Vertragsrecht.

@ helmutgerke

Mir zwar etwas unverständlich warum in deinem Fall das Sonderkündigungsrecht per 30.11. nicht greifen soll.

Welches Sonderkündigungsrecht denn???

Das Auto abmelden bringt nichts und Vertrag ist Vertrag! Da musst Du halt warten!

Leider musst du wirklich warten. Abmelden und wieder anmelden hat lediglich die Kosten für dich zur Folge und deine alte Versicherung hat weiterhin das Vertragsrecht. Nur wenn ich glaube mehr als 12 oder 18 Monate seit der Abmeldung vergangen sind oder du das AUto wechselst werden die Karten sozusagen neu gemischt.

aber das kann doch nicht sein, dieser stichtag ist doch dazu da, um eventuell in eine günstigere versicherung zu wechseln

@sergon

...um eventuell in eine günstigere versicherung zu wechseln

Bei einer Beitragserhöhung hast Du immer ein Sonderkündigungsrecht, der Stichtag der meisten Versicherungen zum Ende November hat damit gar nichts zu tun.

Ansonsten bist Du wie bei jedem anderen Vertrag auch an den Vertrag gebunden, und an die dortig vertraglich geregelten Kündigungsfristen.

@sergon

Dieser Stichtag entsteht aber durch Fälligkeit 31.12. der meisten Versicherungen mit 1 MOnat Künsigungsfrist. Wenn Deine Fälligkeit der 01.08. ist, ist Dein Stichtag dr 01.07. So einfach ist das. Man sollte schon wissen, was man unterschreibt...

Der "Stichtag" 30.11. für den Zugang der Kündigung beim Versicherer gilt nur für die Versicherungen, bei denen das Versicherungsjahr analog zum Kalenderjahr läuft. Einige Versicherer haben abweichende Versicherungsjahre, dort ist dann jeweils der Jahrestag des Vertragsbeginnes die Hauptfälligkeit. Grundsätzlich gilt: Die Kfz-Versicherung kann mit einer Frist von 1 Monat zur Hauptfälligkeit gekündigt werden. Du musst also zusehen, dass Dein Kündigungsschreiben dem Versicherer rechtzeitig zugeht.

Das Abmelden des Fahrzeugs hilft Dir nicht weiter, da bei Wiederanmeldung der bisherige Versicherer weiterhin das Recht auf den Vertrag hat.

  1. Wenn Du kein Schreiben über eine Beitragserhöhung bekommen hast, wird es auch nicht teurer

  2. Wenn die Hauptfälligkeit nicht auf den 1. Januar fällt, kannst Du analog einen Monat vor der Hauptfälligkeit kündigen (da Du bereits gekündigt hast, brauchst Du nur eine andere Versicherung zu suchen, damit die ab dem Termin eintritt.

  3. Auto abmelden reicht nicht, allenfalls innerhalb der Familie auf eine andere Person ummelden. Meist lohnt sich das aber wegen der Gebühren nicht.

DER VERTRAG LÄUFT BIS ZUM 01.08.13 ABER JETZT KOMMTS, DIE NÄCHSTE HAUPTFÄLLIGKEIT IST ZUM 01.02. ALSO DER NÄCHSTE BEITRAG DER DA GEBUCHT WERDEN MUSS. Kann ich dann zu den Termin Kündigen????

@sergon

Das ist ganz bestimmt nicht die Hauptfälligkeit, sondern einfach der Zahlungstermin bei halbjährlicher oder vierteljährlicher Zahlungsweise.

Die Hauptfälligkeit stimmt nur bei jährlicher Zahlungsweise mit dem Zahlungstermin überein,.

@sergon

Das ist bestimmt nur der Zahlungstermin für halbjährliche Zahlung. Der Vertrag läuft bis 01.08.2013, also Kündigung zum 30.06.2013. Und bitte schrei nicht so !!!

@sergon

Hallo sergon,

du meinst wohl die nächste Beitragsfälligkeit laut zahlweise ! ! ! Deine Hauptfälligkeit ist zum 1.8. jeden Jahres und nur zu diesem Termin ist deine Kfz-Versicherung kündbar!

Gruß siola