Kündigung Fitness Club Vertrag - 5 Tage zu spät - Was nun?
Hallo zusammen,
ich habe am 18.05.2012 einen Fitness Club Vertrag über 18 Monate unterzeichnet, der am 01.08.2012 beginnen sollte (Unter sontige Vereinbarungen wurde vermerkt: "Beitragsfrei bis 31.07.2012") Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, bei nicht rechtzeitiger Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 18 Monate.
Der späteste Zeitpunkt für die Kündigung wäre also der 01.11.2013 gewesen. Allerdings ist mir hier bei der ersten Berechnung ein Fehler unterlaufen, ich ging nämlich vom 01.12.2013 aus. Da das definitiv falsch war, ist meine Kündigung 5 Tage zu spät, namlich am 06.11.2013, im Fitness Club eingegangen.
Jetzt meine Fragen: Das mich das tierisch nervt, dass ich die Frist versäumt hab und 18 Monate + 3 ganzschön lang, sind würde es mich interessieren, ob es eine Möglichkeit gibt, doch noch vorzeitig aus dem Vetrag raus zu kommen. Z.B. weil irgendetwas am Vertrag nicht zulässig ist?
Ich hab von so etwas leider überhaupt keine Ahnung. Deshalb habe ich bereits ein bisschen im Internet recherchiert und auch etwas zum Thema "Vertrag auf andere Person übertragen/überschreiben" gelesen. Ist das überhaupt möglich, wenn nichts dazu im Vertrag vermerkt wurde?
Ich hoffe, Ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen.
Vielen lieben Dank vorab!
3 Antworten
Ich fürchte, Du kommst da nicht raus. Ein Vertrag ist nur nichtig, wenn er gegen die guten Sitten verstößt oder gesetzeswidrige Inhalte enthält.
Wenn Du jemand findest, der in den Vertrag einspringt, könntest Du ja mit dem Fitness-Club mal reden ob dies möglich ist.
Ansonsten kündigst Du bereits jetzt zum nächstmöglichen Termin und läßt Dir eine schriftliche Kündigungsbestätigung ausstellen. Dann ist zumindest das mal festgemacht.
Vertrag ist Vertrag, und hinterher "rechtswidrige Unzulässigkeiten" suchen wird keinen Erfolg bringen.
Schade, aber trotzdem Danke für die schnelle Antwort.
P.S. Die Kündigung wurde akzeptiert, allerdings erst zum 31.07.2015, nach Ablauf der weiteren 18 Monate. :-(
bei nicht rechtzeitiger Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 18 Monate.
Die Klausel halte ich für nichtig. Da das BGB eine Verlängerung um maximal 12 Monate als Obergrenze erlaubt.
Deine Kündigung ist also wirksam zum 31.01.2015.
Sorry, mit dem Rechnen hab ichs nicht so. ;-) Das muss natürlich 31.01.2014 heißen und nicht 28.02.2014
Da die Kündigung nichts fristwahrend eingegangen ist, ist sie erst zum nächstmöglichen Zeitpunkt wirksam.
Ja du kommst da ganz einfach per Sonderkündigungsrecht raus, wie z.B. einen Umzug eventuell muss du dich noch in einer anderen Stadt anmelden und kannst dies nach 2 Wochen wieder Rückgängig machen
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Nur noch einmal zum Verständnis: Als Antwort auf das Kündigungsschreiben kam: "Dein letzter Trainingstag in unserem Club ist der 31.07.2015". Also nach Ablauf der weiteren 18 Monate.
Wenn allerdings die Verlängerung um 18 Monate nicht zulässig ist, kann ich denn dann jetzt schon aus dem Vertrag raus? Also zum 28.02.2014? Dann wären nämlich die ersten 18 Monate vorbei. Oder muss ich eine Verlängerung um 12 Monate akzeptieren?