Sind Actioncams im Straßenverkehr verboten?
Hi,
ich habe mir für den Urlaub eine Actioncam angelegt allerdings fahre ich auch Motorrad und will diese auch dafür nutzen aber sind die nun auch zugelassen? Ich habe schon einiges gelesen aber da Zwiespalten sich immer die Meinungen kann mir da einer eine Vernünftige Abtwort darauf geben ?
4 Antworten
Eine allgemeine Überwachung des Verkehr ist aus Datenschutzgünden nicht erlaubt. Du darfst also nicht filmen um andere Verkehrsteilnehmer zu überwachen, z.b die Kamera immer anhaben oder auf Wegen die du täglich fährst immer wieder filmen.
Das abfilmen einer touristisch/landschaftlich interessanten Strecke ist aber erlaubt. Wenn du das Veröffentlichen willst, mußt du aber alle Gesichter und Kennzeichen unkenntlich machen.
Und immer dran denken. Alles was du tust wärend die Kamera läuft kann und wird gegen dich verwendet werden............
Was für ein Gesicht kann man denn keiner Person zuordnen?
Hm ... Da ist die Rechtslage scheinbar nicht ganz eindeutig.
Offenbar darf man nach Meinung von Experten als Privatperson eine Kamera nicht ständig mitlaufen lassen:
(Fortsetzung im Kommentar, damit ich einen zweiten Link unterbringen kann.)
Begründet wird das über das Datenschutzgesetz.
Andererseits darf man aber lustig fotografieren und die Bilder sogar (solange man nicht gegen bestimmte Regeln verstößt) z. B. im Netz veröffentlichen, ohne die Kennzeichen zu verpixeln.
http://www.mimikama.at/allgemein/mssen-kfz-kennzeichen-im-netz-verpixelt-werden/
Das wird u. a. damit begründet, dass hierdurch eben keine Datenschutzverletzung stattfindet.
Das scheint mir irgendwie widersprüchlich ...
Ziemlich sicher ist nur, dass Im Falle eines Unfalls die Aufnahmen aus einer dauernd mitlaufenden Dashcam nicht als Beweismittel zugelassen werden.
Es ist aus Datenschutzgründen verboten immer zu Filme , da du andere Verkehrsteilnehmer Filmen könntest .
Solltest du bemerken das ein Unfall bevorsteht ( wie auch immer) darfst du sie anschalten.
Blöde Rechtslage .
Weil man ja weiß wann was passiert.
So ist es ....sag ja blöde Rechtslage
Wer permanent den Straßenverkehr filmt, handelt rechtswidrig –
allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Gericht jedoch die Berufung zu. http://www.welt.de/wirtschaft/article131154151/Auto-Videokamera-verstoesst-gegen-Datenschutzgesetz.html
Du musst aber nur solche Gesichter und Kennzeichen unkenntlich machen, die man einer Person zuordnen könnte.