KFZ Versicherung parallel laufen lassen?

4 Antworten

Für einen kurzen Zeitraum müssen beide PKW parallel zugelassen sein, damit der Verkauf des alten Autos organisiert werden kann...

Also für ein paar Tage wäre dies okay - aber sollte der Verkauf sich auf ein paar Wochen hinziehen, dann sicher nicht!

Falls du bereits 3 Jahre deinen Führerschein hast (bei Kravag genügt hierzu 1 Jahr Führerscheinbesitz!), dann hast du doch bei jedem Versicherer Anspruch auf die Führerschein-Regelung mit Einstufung SF 1/2 und einem Beitragssatz zwischen 60% und max. 85% - je nach Gesellschaft - für den Kfz-Haftpflichtversicherungs-schutz!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vllt. kannst du uns ja mal dein Führerscheindatum nennen? Von dem ist doch alles abhängig hier... :-((

Ob und in wieweit du den Schadensfreiheitsrabatt nutzen kannst oder willst hängt von deiner Fahrerfahrung / unfallfreien Versicherungsjahren ab .Die mußt du Fragen und deine individuellen Daten angeben um eine Antwort zu bekommen..

Das betrifft immer den aktuell bestehenden Vertrag und wenn du den Rabatt komplett übernehmen willst dann muß deine Mutter einen Neuvertrag abschließen und Zahlt wieder den Vollen Tariv..ev ohne Rabatte.. also wie wenn sie Anfängerin währe und das ist meinen Augen gegenüber deiner Mutter nicht Fair..

Du kannst auch weiterhin auf den Rabatt deiner Mutter als Zweitwagen oder Drittwagenvertrag vergünstigt fahren denn Versicherungsnehmer und Halter müßen nicht die gleiche Person sein.. Das fahrzeug wird dann auf deinen Namen zugelassen nur der versicherungsnehmer ist deine Mutter,,

Der neue Vertrag wenn er auf dich läuft wird deutlich teurer werden und es währe ev zu überlegen das Günstigere Fahrzeug auf den neuen Vertrag anzumelden.

Hierzu möchte ich die SF-Einstufung meiner Mutter nutzen um die Beitragskosten zu senken.

Du könntest max. SF-Klassen übernehmen, welche Du seit Ablegung der Fahrprüfung hättest selbst erreichen können.

Das neue Auto wird voraussichtlich bei einer anderen Versicherung angemeldet, als es das alte ist.

Du kannst nicht bei einer anderen Vers.Gesellschaft eine "Zweitwagenversicherung" abschließen.

Er selbst hat ja auch noch gar kein Erstfahrzeug zugelassen und versichert... :-((

@siola55

So habe ich die Frage auch interpretiert - deshalb auch "könntest" im ersten Satz meiner Antwort.

Das ist bei jeder Versichrung anders geregelt, daher keine konkrete Antwort.

Bitte erkundige Dich bei Der Versicherung Deiner Mutter.