Gebisslos reitn im Straßenverkehr

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Eine klare Gesetzliche Regellung zum Thema Gebissloses Reiten im Straßenverkehr gibt es nicht. (Falls etwas passiert und das ganze vor Gericht geht, liegt die Entscheidung über das Urteil im Ermessen des Richters.). Rechtlich gibt es kein klares Verbot oder Urteil was das Reiten mit einer gebisslosen Zäumung im Gelände regelt.

Sollte allerdings etwas passieren und dein Pferd durchgehen und bei seiner Flucht etwas zerstören, einen Unfall verusachen, jemanden verletzen oder ähnliches (was ja immer passieren kann- Pferde sind nun mal Fluchttiere) wird das ganze sicher so ausgelegt, dass du mit der Zäumung nicht sicher gestellt hast, dass das Tier unter größtmöglicher Kontrolle stand (dass ein Pferd durch geht, kann auch mit einem normalen Gebiss passieren- wenn 500 Kilo Panik schieben ist es egal ob du da mit nem Gebiss oder einer Gebisslosen Zäumung einwirkst.... und je mehr Druck erfolgt, desto mehr Gegendruck gibt es).

Wenn Die Besitzerin der Meinung ist, ihr Pferd ist Straßensicher (auch mit einer gebisslosen Zäumung) und dir erlaubt so ins Gelände zu reiten, dann ist das ihre und deine Sache. Da hat sich keine andere Person ein zu mischen.

Das Pferd rein rechtlich als Sache betrachtet. Theoretisch kann der Eigentümer mit dem Tier machen was er möchte. (Natürlich kommt dann irgendwann die Sache mit dem Tierschutz ins spiel)

Hallo,

da musst du ersteinmal Trennen. Wenn das PFerd einen Schaden verursacht ist der Halter i.d.R. dafür verantwortlich das dieser beglichen wird. Dafür hat man eine Tierhalterhaftpflicht die in deinem Falle auf jeden Fall Fremdreiter und Reitbeteiligungen it einschließen sollte. Des weiteren muss auch dort angefragt werden, ob der Schutz auch dann besteht wenn ihr ohne Gebiss unterwegs seit. Wenn ja, habt ihr von der Seite schonmal nicht viel zu befürchten. Anders kann es aussehen, wenn durch das Pferd und dich eine Körperverletzung womöglich noch mit Todesfolge verursacht wird. Das hat mit dem Zivilrecht ersteinmal nicht viel zu tun und ist eine strafrechtliche Angelegenheit. Hier wird in einigen Juraforen und bei Anwälten  gemunkelt, dass sich dort das gebisslose Reiten negativ auswirken könnte, wird aber wohl stark vom Sachverhalt abhängig sein.

Zur Not bist du halt vierzüglig im Gelände unterwegs und hast das Gebiss aus rechtlichen Gründen drin, und lässt die dort mit verbundenen Zügel insonsten in Ruhe

Hallo Selina,

verboten ist das nicht, nach der StVO muss das Pferd mit dem Du am Straßenverkehr teilnimmst "verkehrssicher" sein. Also wenn es gesittet läuft und sich auch ohne Gebiss bestens kontrollieren lässt, dann steht einem gebisslosen Ausritt nichts entgegen.

Ratsam ist es jedoch, vorher mit der Haftpflichtversicherung des Pferdes abzuklären, ob auch bei gebisslosen Ausritten voller Versicherungsschutz im Schadensfall besteht. Darauf kommt es an und nicht, was irgendwer sagt.

LG Bage

Hi,

egal ob nun Gesetz oder nicht - Du erzählst hier nicht alles!

Aus Deinen bisherigen Fragen ist zu entnehmen:

  • das Pferd kennst Du noch gar nicht lange 
  • wenn das Pferd jemanden in Uniform sieht, hast Du es nicht mehr im Griff  
  • letzten Monat warst Du wegen einem Sturz vom Pferd sogar krankgeschrieben (was durchaus passieren kann, man kennt jedoch die Umstände nicht)
  • vor einigen Tagen bist Du unter Alkoholeinfluss geritten usw usf

Vielleicht ist man einfach nur um Dich besorgt?!

 lg

Der Stallbesitzer wird dafür bezahlt, dass er den Stall, also die Unterkunft für das Pferd, zur Verfügung stellt. Punkt. Deine Vorgesetzte hat nichts mit der Sache zu tun. Wenn du reitest, dann ist es allein Sache der Besitzerin, WIE du das Pferd reiten sollst oder darfst. Daher würde ich das Pferde einfach schnappen und gebisslos losreiten. Wenn dich der Stallbesitzer anhölt oder das Pferd nicht rausgibt, dann wende dich an die Besitzerin.

In diesem Moment ist es dann natürlich wichtig, dass die Besitzerin sich nicht bequatschen läßt, dass das ja soo schlecht ist usw. Es ist ihr Pferd und sie kann darauf bestehen, dass du das so reiten kannst, wie du es mit IHR besprochen hast. Sie darf sich nur nicht kleinkriegen lassen und muss dir den Rücken stärken. Es ist IHR Pferd!

Im Straßenverkehr würde ich aber auch erst mal mit Gebiss reiten und langsam an gebisslos heranführen. Es sei denn, du hast genau dieses Pferd schon gebisslos im Straßenverkehr geritten. Der Straßenverkehr hat nämlich seine Besonderheiten.

Selina19951995 
Fragesteller
 05.05.2015, 07:15

Die besitzerin hat kein problem damit. Und er wird eigentlivh nur gebisslos geritten undvim momente ist das zwingend erforderlich da er art zyste im maul hat und das gebiss darauf liegen würde