Sind 20 gramm noch Eigenbedarf?

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Was als Eigenbedarf (bzw. als "geringe Menge", bei denen ein Verfahren eingestellt werden kann) gilt, ist letztlich vom Richter abhängig.
Es gibt da nur Empfehlungen, die z. T. in einigen Bundesländern abweichen.

In den meisten Bundesländern sind das 6 g, in NRW, RLP und Berlin sind es 10 g.

Aber wie gesagt, handelt es sich dabei um eine EMPFEHLUNG, d. h. das Verfahren muss nicht eingestellt werden. Wird es z. B. in Bayern auch oft nicht, auch nicht bei sehr geringen Mengen.

Im BtmG gibt es keinen eigen Bedarf, jedoch besteht die Chance, dass bei Volljährigen Personen eine Strafanzeige bei einer "geringen" Menge eingestellt wird. Diese ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Jedoch bedeutet, dass nicht, dass es ebenfalls keine juritischen Konsequenzen hat.

Falls jemand mit BTM aufgriffen wird, wird dies i.d.R an die FS-Stelle weitergeleitet. Dabei ist es ebenfalls "egal" ob dieser Verstoß im Straßenverkehr passiert ist oder nicht. Falls diese Person, dann einen FS machen will oder einen hat, kann die FS-Stelle Probleme machen, indem Sie eine charakterliche Uneignung vorwirft. Das Resultat ist eine mögliche MPU.

Woher ich das weiß:Recherche

Nein viel zu viel

Schön wärs :D