Sicherheitsschuhe für Schülerpraktikum? Wer bezahlt?

5 Antworten

Hallo megamen1,

"Zu Schülerbetriebspraktika ist folgendes anzumerken:
Bei Schülerbetriebspraktika handelt es sich vom Grundsatz her um schulische
Veranstaltungen, wobei der Unterrichtsort in den Betrieb verlagert wird.
Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler im Rahmen von schulischen
Betriebspraktika auch keine Arbeitnehmer im Sinne des
Arbeitsschutzgesetzes sind, wenngleich eine Versicherung in der
gesetzlichen Unfallversicherung besteht.

Relevant ist das Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG.
Mit § 5 Abs. 2 Ziffer 2 JArbSchG wird das grundsätzliche Verbot zur
Beschäftigung von Kindern aufgehoben und für die Durchführung von
Betriebspraktika während der Vollzeitschulpflicht gesetzlich erlaubt.
Das bedeutet wiederum, dass die im JArbSchG für die Beschäftigung von
Kindern und Jugendlichen erlassenen Schutzvorschriften bei der
Durchführung von Schülerbetriebspraktika sowohl von der Schule wie auch
vom Betrieb zu beachten sind.

Der Arbeitskreis Jugendarbeitsschutz der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen hat dazu einen Leitfaden
herausgegeben, der alle Beteiligten über die zu beachtenden Regelungen
informieren soll. Bezüglich persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wird
dort unter Ziffer 2.17 folgendes ausgeführt:

Soweit Beschäftigte aufgrund der geltenden Unfallverhütungsvorschriften für bestimmte Tätigkeiten persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Kopf-, Augen-,
Gehörschutz, Sicherheitsschuhe) zur Verfügung gestellt werden müssen, dürfen Schülerinnen und Schüler mit solchen Arbeiten nur beschäftigt
werden, wenn sie die vorgeschriebenen Schutzausrüstungen benutzen.


Da es sich bei dem Betriebspraktikum um eine schulische Veranstaltung
handelt, muss vom Grundsatz her auch die Schule die Kosten für nötige
PSA tragen. Der Betrieb wiederum darf die Praktikanten und
Praktikantinnen nur beschäftigen, wenn die nötige PSA getragen wird.

Es ist daher zweckmäßig, dass die Schule rechtzeitig mit dem Betrieb
klärt, ob bzw. welche PSA an dem jeweiligen Praktikumsplatz nötig ist.
Wird die PSA vom Betrieb gestellt, können Regelungen zwischen Schule und
Betrieb hinsichtlich der Kostenerstattung getroffen werden."

Heisst also, dass die Schule dir die Kosten für die Sicherheitsschuhe erstatten muss.

Grüße

Bohni

Danke, dass du dir die Zeit für diese ausführliche Antwort genommen hast! 

entweder stellen sie dir welche oder bezuschussen den kauf

Wenn Sicherheitskleidung in bestimmten Betriebsstätten oder auf Baustellen aus Sicht der Arbeitssicherheit zwingend erforderlich ist, so hat der Arbeitgeber diese Schutzausrüstung auch aus eigenen Mitteln bereitzustellen oder mindestens zu finanzieren.

Leider hält sich nicht jeder Arbeitgeber daran. In Deinem Fall hat der AG nur in soweit richtig reagiert, Dir den Zugang zu den Betriebsstätten ohne die  erforderliche Sicherheitsausrüstung von vornherein zu untersagen. 

Na gut, jetzt hast Du aber wenigstens erst mal einen Praktikumsplatz. Erfülle dort zunächst Deine Aufgaben wie gefordert und gehe bzgl. der Anschaffung der Sicherheitsschuhe dann noch mal gegen Ende des Praktikums auf den AG zu. 😉

Hey! Er macht nur ein Praktikum und ist daher kein Arbeitnehmer! Somit muss er sich das selbst besorgen und die Schule muss die Kosten erstatten

@MagicFCKBohne

Hier geht es gundlegend aber um SCHUTZkleidung und nicht einfachen "Dresscodes". Erforderliche Schutzkleidung MUSS der Arbeitgeber stellen. Auch für ein simples Praktikum. 

Die Schutzkleidung muss zwar nicht "verschenkt" werden, aber wie auch immer irgendwie "gestellt". Das darf nicht zu Lasten des Praktikanten gehen.

Danke für deine Antwort! Ich werde auf jeden Fall noch mal mit dem Chef reden, irgendwie kriegt man die Sache ja bestimmt noch geregelt. 

Extra Geld ausgeben für ein Praktikum welches mich nicht mal interessiert, ist schon ein bisschen mies.

Was kann die Firma dafür dass du dich nicht dafür interessierst? Sie kann dich auch einfach rauswerfen wenn das schon so losgeht.

Der Praktikumsplatz war nur eine Notlösung, wenn auch sehr kurzfristig. Gegen den Betrieb habe ich nichts gesagt, lediglich, dass ich es mies finde Geld für ein Praktikum ausgeben zu müssen, bei dem ich weiß, dass ich diesen Beruf niemals ausüben werde. Der Betrieb kann selbstverständlich nichts dafür, da hast du Recht. 

Die Schuhe wirst Du zahlen müssen leider.