Senioren im Pflegeheim heimlich fotografieren?

13 Antworten

Ja, ist strafbar. Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs, § 201a StGB. Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe - und zwar für den, der die Fotos macht und für den, der sie verwertet, verbreitet oder sonst wie zugänglich macht. 

Ja, das ist allerdings verboten.

https://www.rechtsanwalt.com/rechtsnews/unerlaubtes-fotografieren-von-personen-stellt-persoenlichkeitsverletzung-dar/

"Verboten ist das Fotografieren von Personen hingegen dann, wenn die
Person sich im Moment des Ablichtens in einer Situation befindet, welche
Sie in ihrer Menschenwürde verletzen könnte. Ebenso nicht erlaubt sind Fotoaufnahmen, die gemäß § 201a StGB die Intimsphäre
der abgelichteten Person stören könnten. Zudem wäre eine Fotoaufnahme
einer Person unzulässig, bei der bereits vorab ersichtlich ist, dass die
Person die Einwilligung für ein Foto und dessen Veröffentlichung nicht
gestatten würde"

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html

Ja, das ist strafbar.

Laut Paragraph 203 StGB unterliegst du als Angehöriger der Berufsgruppe, die im unmittelbarem Zusammenhang mit den Patienten stehen, der Schweigepflicht.

Dies wurde euch bestimmt vor dem Praktikum im Seniorenheim noch einmal gesagt.

Wenn du diese Bilder veröffentlichst, machst du dich strafbar, außer wenn du die Gesichter dieser Leute und evtl. persönliche Merkmale, die sie tragen, verpixelst.

Bei dem Thema Fotografieren von Personen greift übrigens auch §201 StGB, also Fotos die die Menschenwürde verletzen oder Fotos von Personen, die keine Einwilligung für dieses Foto geben würden.

Gerne kannst du aber auch Bewohner im Altenheim fragen, die noch geistig orientiert sind, ob sie dir eine Fotoaufnahme gestatten. Wenn du ihr Einverständnis bekommst, spricht nichts gegen das Foto.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

LG Markus

Sicher ist das strafbar!

Geht unter Persönlichkeitsrechte.