Selbstverschuldeter Schaden durch Feuer - Versicherung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

kommt halt drauf an, so wie Peter96 schon schrieb,

  • bei Vorsatz (ich halte die Kerze mit Absicht an den Baum) nicht
  • bei grober Fahrlässigkeit (ich mache die Kerze nicht aus, wenn ich einkaufen gehe; lasse die Pfanne mit Öl auf dem Herd und zum Nachbarn quatschen) kommt es auf die Versicherung drauf an, ob "Grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist
  • bei einfacher Fahrlässigkeit - zahlen die Versicherungen in der Regel
bestb2b  12.10.2011, 19:15

Danke für den Stern

Hier ein interessantes Urteil zum Thema "brennende Kerzen".

http://www.kostenlose-urteile.de/topten.kerze.htm

Weiter unten auf dieser Seite kann man sich auch noch weitere Urteile zum Thema "Kerzen" aufrufen.

weitere interessante Urteile findet man auch unter dem link

rechtsindex.de/versicherungsrecht

Hier sind chronologisch die neuesten Unrteile aus dem Versicherungsrecht aufgeführt. Wenn mann dann in der Suchmaske den Begriff "Kerzen" eingibt findet man neuere Urteile zu diesem Thema und kann sich dann selbst ein Urteil bilden.

guterwolf 
Fragesteller
 13.10.2011, 15:33

danke dir

VersBerater  13.10.2011, 18:28
@guterwolf

gerne geschehen

Es wird ja beurteilt, wie das ganze zustande gekommen ist. War es Vorsatz, fahrlässigkeit.. grobe Fahrlässigkeit ( was weiss ich.. besoffen den Weihnachtsbaum mitsamt brennenden Kerzen umgeworfen... ) eine pauschale Antwort gibt es darauf so nicht. Haengt auch mit dem jeweiligen Versicherungsvertrag zusammen. Ich würde davon ausgehen, dass bei Fahrlässigkeit ein Fremdschaden ( Sprich : Die Nebenwohnung wird gleich mit abgefackelt oder sowas ) die Versicherung diesen übernimmt. Auf dem eigenen Kosten wirst du in dem Fall wohl selbst sitzenbleiben oder es kommt zu irgendeiner "Teilschuldgeschichte" wo dann unter Umständen ein Zivigericht entscheiden wird, was die Versicherung zu übernehmen hat und was du selbst tragen musst.

Ja, sofern der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Liegt z.B. Fahrlässigkeit vor, weil man die Kerzen nicht ständig beaufsichtigt hat, zahlt die Versicherung den Schaden. So etwas kommt immer wieder 'mal vor und ist menschlich, und zum Glück gehen die meisten derartigen Brände glimpflich ab, also ohne Personenschäden. Aber stress und eine riechende Wohnung hat man ja doch - also besser aufpassen!

Es gibt ja vorsätzliche, grobfahrlässige und fahrlässige Ursachen. Beim 1. Fall wird nicht gezahlt. Beim 2. Fall, schwierig zu sagen, wohl eher nicht, und beim 3. Fall wohl ja.

guterwolf 
Fragesteller
 11.10.2011, 17:30

hilft mir jetzt auch nicht so richtig weiter...

Peter96  11.10.2011, 17:49
@guterwolf

Es käme auch immer auf den Einzelfall an. Wenn ich in der Küche bin und da steht eine Pfanne auf dem Herd. Es klingelt das Telefon, gehe zum Telefon und vergesse die Pfanne, wäre wohl etwas anderes als wenn ich in der Zwischenzeit duschen gehe. Wenn am Tannenbaum die Kerzen brennen und ich gehe aus dem Haus mit dem Hund spazieren, das wäre grob fahrlässig. Da würde die Versicherung sagen: Wie kann man so blöd sein.