Haftung nach Brand? (Wandbild, Verdienstausfall etc.)

5 Antworten

Mit dem Aufmalen Ihrer künsterischen Eingebung auf die Wand ist Ihr Werk Bestandteil des Gebäudes geworden.Sie sind damit nicht Eigentümer und daher auch kein Anspruchsinhaber. Wenn durch Ihr Werk der Gebäudewert gestiegen ist und damit der Anspruch des Eigentümers, können Sie das Surogat (Ersatz) herausverlangen. Dafür haben Sie aber die Beweislast.

Ihre aufgewendete Zeit -und damit auch der Verdienstausfall- ist erstattungsfähig. Das ergibt sich aus VGB88 ff.

Dass der Haftpflichtversicherer des Trocknerbetreibers erst einmal Ansprüche abwehrt, besagt garnichts. Wer ein Gerät betreibt, haftet grundsätzlich, wenn aus dem Betrieb der Gerätschaft ein Schaden bei Dritten eintritt. Nachzulesen ist das bei Palandt, Kommentar zum BGB, 2014,zu § 823.

Sie können die Haftungsgrundsätze in einem solchen Falle im Internet unter dem Begriff "Gefährdungshaftung" recherchieren.

Die Hausratversicherung kann nicht in Anspruch genommen werden da ein fest mit der Wand verbundenes Bild nicht mehr im Eigentum des Mieters steht sondern in dem des Hauseigentümers.

Für Brandschäden kommt der Gebäudeversicherer auf. Allerdings ist das hier schon ein sehr außergewöhnlicher Fall. Ob man hier von einem schützenswerten Kunstwerk oder von bloßen Affektionsinteresse sprechen muß, darüber kann man trefflich streiten. In die Waagschale kann man dabei werfen, dass Du dieses Bild auf die Wand eines Gebäudes gemalt hast, dass Dir nicht gehört. Gebäudebestandteile können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein. Eigentümer des Bildes ist der Hauseigentümer und der würde Dir bei Ende des Mietverhältnisses dafür keinen Cent zu zahlen und brauchte es auch nicht. Aber, wie gesagt: Ein solcher Fall ist so ungewöhnlich, dass sich nur durch einen Rechtsstreit eine Klärung erreichen ließe.

Reine Vermögensschäden könnten nur über die Haftpflichtversicherung des Verursachers reguliert werden und dafür braucht es ein Verschulden. Unter die Rubrik Vermögensschäden fällt Dein Verdienstausfall.

•Ich hatte in einem Zimmer ein Bild an die Wand gemalt. Es bedeckte die ganze Wand und hat mich viel Zeit, Mühe und natürlich auch Material gekostet. Das Ergebnis war durchaus professionell. Die Hausratversicherung sagt, dass sei kein Hausrat. Die Gebäudeversicherung will nur einfarbig drüber streichen. Habe ich da gar kein Recht auf Kompensation meiner Arbeit oder Wiederherstellung ?

Folgendes trifft zu:
es handelt sich um keinen Hausrat; die Gebäudversicherung ist nur für den Anstrich zuständig. Du kannst jederzeit auf deine eigenen Kosten das Bild wieder herstellen.

•Am Folgetage nach dem Brand konnte ich nicht arbeiten und auch in der Zeit darauf musste ich für viele Termine zur Verfügung stehen, an denen sich Gutachter die Wohnung ansahen. Habe ich ein Anrecht auf Verdienstausfall oder ähnliches ?

Die Möglichkeit hätte ja bestanden, einem anderen einen Schlüssel zu geben, damit dieser die Handwerker rein lässt. Der Verdienstausfall wird natürlich nicht bezahlt.

•Kann es wirklich korrekt sein, dass der Besitzer des Trockners (bzw. seine Haftpflicht) nicht im geringsten haftbar gemacht werden können ? Ich will dem Herren persönlich nichts böses, aber wir haben einen enormen Schaden an unserem Hausstand und eine erhebliche persönliche Belastung erlitten. Wenn wir Schadensersatz kriegen können, möchten wir das auch nutzen.

Wenn Du eine Hausratversicherung hast, solltest Du den Schaden dort melden, denn diese zahlt den Neuwert und setzt sich dann mit dem Schadensverursacher in Verbindung - dieser wird dann den zeitwert an den Hausratversicherer erstatten.

Gruß

was das bild an der wand betrifft das ist im wahrsten sinne des Wortes künstlerpech. dadurch, dass es fest mit der Wand verbunden ist, zählt es nicht mehr zum Hausrat sondern zu einem Teil der Imobilie. genau wie ein Einbauschrank zum Beispiel...

dein Problem ist, dass das Bild keinen bemessbaren Wert hatte. genau wie ein klassicher PKW z.B. ein gut gepflegter Youngtimer, da kriegt man dann im Versicherungsfall auch nur den Schwackewert und leider zählt da die ganze Liebe und Zeit die man hinein gesteckt hat auch nichts.

was man vielleicht versuchen könnte wäre, die Materialien die du für das Anfertigen des Bildes benötigt hat in Rechnung zu stellen. aber ob das klappt, kann ich nicht garantieren.

lg,Anna

PS; die verdienstausfälle, das ist so eine Sache für sich. ich nehme an, du bist selsbständig. in dem Fall müsste es genau wie bei gerichtlichen Termienen auch Pauschalen geben, nach denen abgerechnet werden kann. hier sollte aber unbedingt ein Rechtsbeistand konsulitert werden.

Wo bitte steht das denn? Wenn ich die Tapete anbringe, gehört diese zu meinem Hausrat. Alles doch ganz einfach, so zumindest bei meiner Versicherung. Mein Fußbodenbelag wird ja auch geordnet.

@schleudermaxe

Tepete würde die mir sogar ersetzen, aber weil ich keine Fototapete gekauft und angeklebt habe .... :/ na ja, ist wohl halt einfach so

Was bitte ist das denn für eine Hausratversicherung? Nur die ist zuständig für Deine Schäden an Deinem Eigentum und somit setzte die auf den Topf! Viel Glück.

Die Hausratversicherung hat nichts mit der Wand zu tun und das gemalte Bild war Teil der Wand.

@LordAlton

Doch doch, denn die wurde nicht vom Vermieter bemalt. Es ist so wie mit einer Tapete und meine hat da noch nie rumgezickt. Es ist die HUK Coburg..

Ich musste auch erst zwei mal lesen, bis ich gesehen habe, dass das Bild auf die Wand gemalt war:-) in dem Falle greift die Hausrat nicht. Und einen Sachwert dieses Bildes festzustellen, wird auch sehr schwer bis unmöglich sein.

@Beyht

Wieso Sachwert? Eine HT bezahlt doch die Wiederherstellung!