Selbstständigkeit verbieten?

9 Antworten

Habe mir das mit der Selbstständigkeit lange genug überlegt

Hast Du auch daran gedacht, daß darunter Deine Leistung leiden könnte, die Du im Ausbildungsbetrieb erbringen sollst? Hast Du auch das Arbeitszeitgesetz im Hinterkopf? Du brauchst nach der Arbeitszeit im Betrieb genug Freizeit, um Dich zu erholen. Diese Freizeit sollte nicht durch eine Nebentätigkeit ausgefüllt werden. Wenn Du Deine selbstständige Tätigkeit in beispielsweise 30 min täglich erledigen kannst, dann solltest Du noch einmal mit Deinem Chef oder Ausbildungsleiter darüber sprechen. Dann wird man da sicher eine Lösung finden können. Aber wenn Du deutlich mehr Zeit darauf verwenden mußt, dann ist Dein Ausbildungsziel in Gefahr. Und selbstverständlich darfst Du natürlich keiner Selbstständigkeit nachgehen, die in irgend einer Weise eine Konkurrenz zu Deinem Ausbildungsbetrieb darstellt. Das bedarf hoffentlich keiner näheren Erläuterung.

In meinen Augen wäre sogar jeder Ausbildungsbetrieb zur Untersagung verpflichtet. Denn in der Zeit darf nichts den Ausbildungsablauf stören.

Auch wenn Du lange überlegt hast, dann bedeutet das noch nicht, dass Du jetzt auch in Buchführung, Steuerrecht, und in anderen gesetzlichen Regeln fit bist. Die meisten Gründungen beziehen aus diesem Bereich einen Haufen Ärger.

Augenscheinlich bist Du so von Dir überzeugt, dass das ungesund ist. Mache Deine Ausbildung. Sammele Berufserfahrung und mache Kurse und Weiterbildungen. Dann ist das ein Teil einer Vorbereitung auf die Selbständigkeit. Dauert allerdings auch mehrere Jahre.

Nur weil man so einfach eine Bestätigung bekommt, dass man ein Gewerbe angemeldet hat, deswegen ist die Führung nicht ebenso einfach.

iphonefreak95 
Fragesteller
 04.07.2014, 12:24

Habe ich schon alles gemacht...Kurse und Weiterbildungen und Wochenendkurse... Ich habe genug Unterstützung bei meinen Absichten...(Mutter selbstständig , Vater selbstständig , freunde selbstständig , befreundeter Steuerberater , befreundete Anwälte) An wissen , Hilfe oder ähnlichen mangelt es also von der Seite nicht , nur mein Betrieb stellt sich quer ! Mein Gott das man hier immer alles wieder auf Punkt 1 zurückbringen muss !

Dirk-D. Hansmann  04.07.2014, 20:04
@iphonefreak95

Und trotzdem hast Du nichts von meinem Text verstanden.

Das kann Dein Arbeitgeber durchaus machen, es wird meist sogar schon im Arbeitsvertrag geregelt. Dagegen anzugehen ist m.E. nicht wirklich sinnvoll, denn das Verbot der Nebentätigkeit ist ein Standard. Das geht nur in Absprache mit Deinem Unternehmen und die würden sich möglicherweise darauf einlassen, wenn Du glaubhaft versicherst, dass Du nur ganz wenige Stunden pro Woche nebenbei arbeitest.

Wenn Du Dich jetzt trotzdem Selbständig machst, ist das durchaus ein Kündigungsgrund.

Schau einfach mal nach, was in Deinem Arbeitsvertrag steht.
Meist sichern die Firmen sich ab und schreiben da irgendwelche
Klauseln rein.

Ja, das können und dürfen Unternehmen, insbesondere dann, wenn die Nebentätigkeit im Wettbewerb zu deinem Arbeitgeber steht. Das könnten dir deine so gut befreundeten Änwälte aber auch sagen.

Im übrigen scheinst du ja von dir sehr überzeugt zu sein. Ich persönlich finde deine reaktionen auf die Antworten sehr überheblich.