Hallo ich habe ein Baseballschläger?

5 Antworten

Es ist keine Straftat. Ein Baseballschläger ist ein Sportgerät und auch im Sinne des Waffengesetzes keine Waffe. Er darf also mitgeführt werden.

Da Baseball in D aber kein üblicher Sport ist, wird man dich also etwas sparsam angucken, wenn du mit so einem Ding spazieren gehst. Er kann dir auch durchaus abgenommen werden, wenn der Verdacht besteht, dass du ihn als Waffe einsetzen willst.

Hallo,

eine Straftat ist es nicht und verboten auch nicht. Es kann ja sein, dass du in einem Baseballverein bist und auf dem Weg zum Training bist (auch wenn man Baseball im Sommer spielt und nun an vielen Orten Schnee liegt). Es ist nicht verboten, mit dem Schläger rumzulaufen. Baseball wird auch in Deutschland immer beliebter.

Viele verstehen jedoch keinen Spaß und vermuten bei den meisten Sachen sofort eine Straftat. Daher kann es sein, dass du dumm angemacht wirst oder man die Polizei ruft. Eventuell frägt die Polizei dann auch ganz genau nach. Wie gesagt, viele ältere Personen kennen kein Baseball und vermuteten immer sofort eine Straftat. Auch verstehen immer weniger Spaß.

Aber eine Straftat ist es ganz bestimmt nicht und auch nicht verboten. Du kannst ja auch auf dem Weg zum Training sein.

Alles Gute und viel Glück!

Candyman712  18.12.2018, 16:28

Baseballspieler tragen ihr Bat (Schläger) genau aus diesem Grund unsichtbar in einer Sporttasche zum Training. Also wenn Du nichts mit Baseball am Hut hast, was soll ich dann in diese Frage hinein interpretieren?

Waldmeister1234  18.12.2018, 23:21
@Candyman712

Hallo,

Danke für den Kommentar.

Ich habe früher auch ein klein wenig Baseball gespielt und kenne mich in diesem Sport ein bisschen aus. So weiß ich, was ein Stolen Base, ein Popout oder ein Hitting for the cycle ist.

Es stimmt, dass die meisten ihr Bat in einer Tasche transportieren. Manche haben es aber offen gezeigt, da sie dies cool fanden oder auch ein wenig damit angeben wollten. Manche hofften auch, dass sie ein wenig Aufmerksamkeit bekommen beziehungsweise deswegen angesprochen werden.

So kenne ich auch einen Footballer, der sich in voller Ausrüstung in die S-Bahn gesetzt hat, obwohl er noch genügend Zeit gehabt hätte, sich nach der Fahrt beziehungsweise vor dem Training umzuziehen. Seine Gründe waren wie oben.

Ich gebe aber zu, dass die Frage ein wenig merkwürdig ist. Aber manche haben es gemacht, um zu zeigen, dass sie im Baseball Verein sind beziehungsweise cool sind. Jedenfalls ist es keine Straftat.

Alles Gute!

Candyman712  22.12.2018, 15:36
@Waldmeister1234

Okay, aber mal ehrlich: Als ich noch gespielt habe, sind wir in voller Uniform in einen McDonalds eingefallen. Allein die Präsenz von einem Dutzend Baseballspieler in Blau-Weiss hat für enormes Aufsehen gesorgt, da konnten die Bats im Auto bleiben...

Nein, das ist völlig normal. Der eine trägt Hinkelsteine mit sich herum und der andere eben Baseballschläger.

was ist das für eine Frage???

In der Öffentlichkeit kann das als Waffe angesehen werden.Du brauchst ihn doch für nix also warum willst du denn mitnehmen?Ich könnte z.b auch mit einer Motorsäge durch die Stadt laufen oder so und damit spazieren gehen.Dann würde mir auch schlimmsten falls die Motorsäge weggenommen

verreisterNutzer  17.12.2018, 16:00

Ist das verboten oder nicht

Kometenstaub  17.12.2018, 16:02
@verreisterNutzer

Beim Baseballschläger handelt es sich, sofern er im Originalzustand ist, um ein Sportgerät und ist somit nicht vom Waffengesetz erfasst. Ist allerdings erkennbar, dass ein Baseballschläger als Waffe verwendet werden soll, können die Bestimmungen für Hiebwaffen gelten.

Guggst Du hier bei Google

Candyman712  18.12.2018, 16:32
@verreisterNutzer

Was soll denn das Getue? Nein, es ist nicht verboten. Mein Tipp: Probiers doch aus. Ich bin sicher , irgendjemand ruft die Polizei. Wenn das Deinen "Spaziergang" aufregender macht...(kopfschüttel)

Ein Baseballschläger ist gem. Waffengesetz kein verbotener Gegenstand, das Mitführen ist also legal. Aber es gibt sehr wohl die Möglichkeit gem. Polizeigesetz, Ordnungsrecht u.ä. das Mitführen im Zuge der Gefahrenabwehr zu untersagen; gilt z.B. für ganz St.Pauli.

Ob das sichtbare Mitsichführen von ggf. herbeigerufenen Polizisten wie bewertet wird, ob das grundlose Mitsichführen ("Ich wollte ihn nur Gassi führen>!") ggf. als Belästigung der Allgemeinheit bewertet wird ... wird dann alles im Strafbefehl stehen :-)