Selbstständigkeit nach §19 ruhen lassen
Hallo, ich mal wieder. Ich habe zurzeit eine Selbstständigkeit nach §19 angemeldet neben meinem eigentlichen Vollzeitjob. Nun kann ich zum 01.10. eine andere Stelle annehmen, bei der ich nicht mehr nebenbei arbeiten muss. Kann ich die Selbstständigkeit ruhen lassen und wenn ja, wie mache ich das? Und wenn nein, was mache ich dann? Danke für Eure Hilfe.
2 Antworten
Hallo, ich würde dir empfehlen, die Selbstständigkeit einfach abzumelden! Denn du mußt für nächstes Jahr sonst wieder eine Steuererklärung abgeben (auch wenn du nichts verdienst), das ist Pflicht. Das kostet dich Aufwand und irgendwann könnte es als Liebhaberei durchgehen, wenn du Jahr für Jahr nichts verdienst und diese Selbstständigkeit einfach so weiter laufen läßt. Dann könnte es möglich sein, dass eines Tages das Finanzamt vor deiner Türe steht und teuer Abrechnung macht - denn wenn man nichts verdient braucht man ja schließlich kein Gewerbe - das ist irgendwie komisch.
Solltest du die Tätigkeit irgendwann wieder aufnehmen wollen, kannst du einfach ein neues Gewerbe anmelden.
Du musst zwischen Steuerrecht und Gewerberecht unterscheiden !
Im Steuerrecht kannst du dein Gewerbe ruhen lassen. Im Gewerberecht gibt es das nicht. Wenn du es nicht mehr machst, musst du es abmelden !