Bafög+Kindergeld+Nebenjob= Raus aus Bedarfsgemeinschaft?
Guten Tag,
Folgende Situation:
Ich(22) habe vor ein Fernstudium zu beginnen. Nebenbei möchte ich auch einen Nebenjob annehmen. Zurzeit lebe ich mit meinem Vater(Arbeitslos) und 3 Geschwistern(schüler). Wir beziehen Hartz4. Würde ich aus der Bedarfsgemeinschaft rausfallen? Und was ist mit dem Kindergeld?
3 Antworten
Hi, erstmal hut ab von diesem tollen Plan nun musst du ihn auch durchziehen. Es wird dir hier leider niemand eine 100 % prozentige Antwort geben können, da zu viele Info fehlen. Aber das spielt denk ich auch alles keine Rolle denn wenn dein Nebenjob nicht bedarfsdeckend sein sollte bleibst du halt in der BG und bekommst nicht etwas für Kosten der Unterkunft. Wenn doch fehlst du halt raus. .
Wenn du deinen Bedarf selber decken kannst, wird dein Kindergeld als EK bei deinem Vater angerechnet. Das lässt sich leider auch nicht vermeiden.
Wenn du weiterhin beim Vater wohnst und gemeldet bist, dann bist du erst dann aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deines Vaters raus, wenn du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst!
Man müsste also wissen wie hoch die gesamte Warmmiete ist, wie hoch dein Bafög - und wie hoch dein Brutto / Nettoeinkommen.
Würdest du dann nebenbei noch arbeiten gehen,dann würde dein Bafög - voll auf deinen eigenen Bedarf angerechnet, so wie das Kindergeld auch, denn dann stehen dir nur noch deine Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zu.
Das wären dann vom Bruttoeinkommen zunächst einmal 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.
Diese Freibeträge werden addiert, theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergibt dann dein anrechenbares Erwerbseinkommen und dazu kommen dann die sonstigen Einkommen wie Bafög - und Kindergeld, dass zusammen ergibt dann dein gesamtes anrechenbares Einkommen und das wird dann auf deinen Bedarf angerechnet.
Mit 22 steht dir derzeit dann min.die Regelleistung für den Lebensunterhalt von 332 € ( 18 - 24 Jahre ) zu + dein Kopfanteil für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ), die Warmmiete geht dann also durch 5 Personen, wenn außer deinem Vater und dir noch 3 Geschwister in der Wohnung leben.
Mal angenommen die KDU - würde bei 800 € liegen,dann würde der Kopfanteil jeweils 160 € betragen und dazu käme dann deine Regelleistung von 332 €, dein Bedarf würde dann also bei min. 492 € liegen.
Würdest du nun angenommen 420 € Bafög - bekommen, dann käme min. 194 € Kindergeld dazu und wenn du 450 € Brutto = Netto verdienen würdest, dann nochmal 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen, dein Freibetrag läge dann bei 170 €.
Du hättest dann also um die 894 € anrechenbares Einkommen, wenn du nicht noch erhöhe Aufwendungen wegen deiner Ausbildung oder deinem Job geltend machen könntest, damit würdest du dann aber weit über deinem Bedarf liegen.
Deshalb würde dann der übersteigende Betrag deinem Kindergeld zugerechnet, hier im Beispiel wären das dann ca. 894 € abzüglich 492 € Bedarf = ca. 402 € darüber.
Von diesen ca. 402 € darf das Jobcenter aber nur das nicht mehr benötigte Kindergeld, welches du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest auf den Bedarf der übrigen BG - anrechnen, du würdest dann nicht mehr zur BG - gehören, deine KV - muss dann aber auch noch berücksichtigt werden, solltest du aus der BG - fallen.
Also von den ca.402 € dürften dann max.dein volles Kindergeld abgezogen werden, also min. 194 €, es blieben dann um die 208 € und diese stehen dir zu.
Deine 194 € Kindergeld würden dann also wieder zum Einkommen deines Vaters und wenn er selber kein Einkommen hätte, dann könnte er 30 € Versicherungspauschale geltend machen, dass Jobcenter dürfte dann also nur 164€ mindernd auf den Rest der BG - anrechnen.
Die Bedarfsgemeinschaft besteht weiter.
Das Amt freut sich sogar ,denn von deinem Nebenjob wird vieles angerechnet auf eure H4 - Leistungen. 100 Euro bleiben dir aber auf jeden Fall.
Verdienst du z.B 450 Euro, darfst du 170 behalten
Macht 280 + fürs Amt.
Kindergeld wird eh angerechnet, kassiert letzlich das Amt.
Die BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) besteht in diesem Fall aber nur solange, bis der FS - seinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann, dann fällt er aus der BG - des Vaters raus!
Nicht mehr benötigtest Kindergeld, welches das Kind dann ggf.nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würde, wird dann wieder zum Einkommen des Vaters und mindernd auf den Bedarf der übrigen BG - angerechnet,
Hat der Vater dann kein weiteres Einkommen, dann kann er vom Kindergeld 30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen, dann würden ggf.nur 164 € auf den Rest der BG - verteilt.