Rürup nach Ende der Selbstständigkeit weiterlaufen, kündigen oder ruhen lassen?

5 Antworten

Auf keinen Fall kündigen, da du ja bereits die fälligen Kosten für den Vertrag bezahlt hast. Höchstens beitragsfrei ruhen lassen. Du kannst aber auch den Beitrag reduzieren, wenn dir die Belastung zu hoch ist.

Kündigen kann man Rürupverträge nicht.

Hallo kowo78,

bei dieser Frage kann ich dir weiterhelfen. Du hast zwar damit Recht, dass die Rürup-Rente aufgrund der Steuervorteile besonders für Selbstständige geeignet ist - jedoch nicht nur.

Mit der Rürup-Rente hast du eine staatliche geförderte Altersvorsorge, die auch als Angestellter sinnvoll ist. Von den Steuervorteilen kannst du weiterhin über eine Einkommensteuererklärung profitieren. Die Konditionen des Vertrages bleiben auch bei Weiterführung  bestehen.

Die Rürup-Rente grenzt sich in einigen Punkten von einer "normalen privaten Altersvorsorge".  Diese sind z.B.

- Der Vertrag kann nicht gekündigt, bleiben oder auf andere Personen übertragen werden.
- Die lebenslange Rentenauszahlung kann erst ab Vollendung des 62.Lebensjahr (bzw. bei Verträgen vor 2012 ab Vollendung des 60.Lebensjahr) in Anspruch genommen werden
- Der Vertrag darf nicht kapitalisiert werden (das bedeutet anstatt der Rentenzahlung ist keine einmalige Kapitalauszahlung möglich)
- Der Vertrag wird durch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge vom Staat gefördert

Du hast bei der Rürup-Rente also einige Einschränkungen was die Gestaltung während der Vertragslaufzeit angeht. Wenn du den Vertrag aber ausschließlich für die Altersvorsorge verwenden möchtest, dann spielen diese Einschränkungen aber meist keine Rolle.

Ich hoffe meine Information hilft Dir weiter.

Viele Grüße, Christina vom Allianz Hilft Team

Du kannst den Vertrag selbstverständlich weiterlaufen lassen und so was für deine Rente tun.

Ruhen wäre ratsam, wenn du momentan den Beitrag nicht aufbringen kannst.

Kündigen ist möglich, wird aufgrund rechtlicher Regelungen auch nur zu einer Beitragsfreistellung führen mit Auszahlungspunkt Rentenbeginn.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Du kannst die Beiträge (in gewissem Rahmen) weiterhin von der Steuer abziehen und damit ist es eine sinnvolle Anlage für das Alter.

Allerdings sind Riesterverträge besser gefördert und variabler (z.B. Teilauszahlung im Alter, als Eigenkapital für das Eigenheim).

Deshalb sollte bis zu einem Betrag von 1.946 pro Jahr (Höchstbetrag Riester bei null Kindern) erstmal in einen Riestervertrag eingezahlt werden. Und nur übersteigende Beträge die fürs Alter gespart werden in einen Rürupvertrag.

Meine Empfehlung dementsprechend: Riestervertrag abschliessen und den Rürupvertrag anpassen oder ganz beitragsfrei stellen.

Kündigung geht nicht - im Gegensatz zu Riester kann man nicht förderschädlich über das Geld verfügen.

Wenn er riestern kann, leider macht der Fragesteller keine Angaben ob er im seinem Angestelltenverhältnis rv-pflichtig ist.

@kevin1905

Also wer angestellt ist kann normalerweise riestern. Die einzige Ausnahme die mir einfällt wäre ein 400 Euro Job ohne Aufstockung wo es nicht geht. Aber dann würde doch niemand schreiben "ich bin mit nebengewerblicher Tätigkeit im angestellten Verhältnis". Sondern "ich habe einen 400 Euro Job aufgenommen".

Ein Rürupvertrag kann nicht gekündigt werden. Eine Kündigung bewirkt nur die Beitragsfreistellung. Eine Verfügung irgendeiner Art vor dem 60. bzw. 62. Lebensjahr - bei ab 2012 geschlossenen Verträgen - ist kategorisch ausgeschlossen.

Du kannst ihn auch weiterlaufen lassen. Ob es steuerlich sinnvoll ist kläre bitte mit deinem Steuerberater.