Wieviel darf ich als Vollzeitangestellter nebenbei verdienen?

7 Antworten

"Wieviel darf ich als Vollzeitangestellter nebenbei verdienen?"

Theoretisch so viel wie Du willst - allerdings ist zu beachten:

  • Du solltest jede (halbwegs umfangreiche) Nebentätigkeit mit Deinem "Hauptarbeitgeber" abstimmen. Das ist zwar keine "gesetzliche Vorschrift", gehört aber m. E.  "zum guten Ton". Und wenn der Hauptabreitgeber den Eindruck hat, dass Deine Arbeit bei ihm unter Deinem Nebenjob leidet, könnte das zu einer Abmahnung oder gar zur Kündigung führen. (In bestimmten Branchen können sogar bestimmte Nebentätigkeiten vom Hauptarbeitgeber verboten werden - z. B. darf ich als Busfahrer nicht im Nebenjob LKW fahren, weil ich dann mit den vorgeschriebenen Lenk- und Ruhzeiten nicht mehr hin komme.)
  • Bis 450 Euro / Monat sind steuerfrei. Wenn Du darüber kommst, brauchst Du eine "zweite Steuerkarte", und die hat die Steuerklasse 6 - die schlechteste Klasse, die es gibt ....

Wird mein Hauptverdienst auch über die Steuerklasse 6 berechnet? Oder nur der Nebenverdienst wenn ich über die 450€ komme?

@Obernburger42

Dein Haupt-Arbeitgeber bekommt die "erste Steuerkarte", die hat die "übliche Steuerklasse", ja nach Deinen Familienverhältnissen, also

  • Klasse 1 bei Ledigen
  • Klasse 2 bei Alleinerziehenden (muss aber beantragt werden!)
  • Klasse 3, 4 oder 5 (je nach gewähltem Ehegatten-Splitting) bei Verheirateten

Klasse 6 gibt es nur für Nebentätigkeiten.

https://www.gutefrage.net/frage/mehr-geld-als-selbstaendiger-verdienen-als-mit-dem-hauptjob

Ist einen ähnliche Frage die ausreichend beantwortet war.

Danke für dein Kommentar aber in diesem Fall geht es neben dem Vollzeitjob um eine Selbstständigkeit. Ich denke dass die Gesetzeslage in dem Fall anderster ist.

@Obernburger42

ach. OK.

Meistens wird es so geregelt dass deine Nebentätigkeiten deinen Hauptjob nicht beeinflüssen darf. Wenn dein Arbeitsgeber es erlaubt.

Manche Unternehmen verbieten Nebentätigkeiten bei eventuelle Wettbewerber.

Lasse Dich beraten welchem Job welchem Steuerklasse zugeordnet werden sollte.

Gibt es eine Obergrenze für Nebenbei Geld verdienen?

Nein.

Lohnt es sich überhaupt wenn ich Nebenbei soviel verdienen darf?Bzl. den Abzügen?

Eine zweitberufliche Anstellung mit mehr als 450,- € Verdienst führt natürlich zu den höchstmöglichen Abzügen bezogen auf Steuer und Sozialversicherung. Ferner löst das Abrechnen über Klasse VI für dich Abgabepflicht aus zur Einkommensteuererklärung.

Was sollte ich noch beachten?

Arbeitshöchstzeit, Pausen- und Ruhezeiten und dass du deinem Arbeitgeber 100% deiner Arbeitskraft schuldest. Wenn dein Arbeitsvertrag eine Klausel beinhaltet, dass Nebentätigkeiten anzuzeigen sind, musst du dies tun. In gewissen Fällen kann der Arbeitgeber diese untersagen.

Mit Erlaubnis des Hauptarbeitgebers darf man unbegrenzt verdienen .

Das man dementsprechend Sozialabgaben und Steuer abführt ist doch selbstverständlich , hat ja auch gutes für die Rente . Das zunächst nach VI abgerechntet wird löst sich bei der Jahresrechnung wieder auf normale Versteuerung .

Mit Erlaubnis des Hauptarbeitgebers darf man unbegrenzt verdienen .

Das darf ein Arbeitnehmer auch ohne Erlaubnis des Hauptarbeitgebers, der eine Nebentätigkeit nicht verbieten darf, solange

> gesetzliche Bestimmungen (z.B. Arbeitszeitgesetz) eingehalten werden, > es sich nicht um eine Konkurrenztätigkeit handelt und > die Hauptarbeit nicht beeinträchtigt wird (z.B. wegen Übermüdung).

Die Ausübung einer Nebentätigkeit ist ansonsten nicht von der Genehmigung durch den Hauptarbeitgeber abhängig.

Du kannst in Deinem Zweitjob im Prinzip unbegrenzt hinzu verdienen. Allerdings wird diese Tätigkeit dann mit Steuerklasse 6 abgerechnet.

https://www.brutto-netto-rechner.info/