Verfällt Witwerrente bei Vollzeitjob?

8 Antworten

Der Freibetrag bei der Witwenrente beträgt 755,30 Euro. Alles Einkommen darüber wird zu 40% auf die Witwenrente angerechnet. Bei einem Vollzeitjob kann es daher durchaus dazu kommen, dass der Auszahlungsbetrag der Rente auf Null sinkt. Der Grundanspruch besteht allerdings weiter, d.h. bei jeder Änderung des Einkommens kann auch wieder ein zahlbarer Anspruch entstehen!

Hallo Ringelwuermchen,

Sie schreiben:

Verfällt Witwerrente bei Vollzeitjob?

Hallo, zurzeit mache ich eine 50%stelle und bekomme die große Witwerrente. wenn ich eine Vollzeitstelle annehmen würde, würde dann meine Witwerrente verfallen? Danke für die antworten :)

Antwort:

Siehe hierzu zum Beispiel unter folgendem Link der DRV:

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232624/publicationFile/58259/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf

Auszug:

Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes?

Ihr Einkommen wird nur dann tatsächlich auf Ihre Rente angerechnet, wenn es einen festgelegten Freibetrag übersteigt.

Waisen dürfen bis zum 18. Geburtstag unbegrenzt hinzuverdienen.

Auch auf die Witwen­/Witwerrente und die Hinterbliebenenrente an überlebende eingetragene Lebenspartner in den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod des verstorbenen Versicherten (sogenanntes Sterbevierteljahr) wird kein Einkommen angerechnet.

Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung ist mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft.

So ist sichergestellt, dass er mit wächst, wenn die Renten erhöht werden.

Er beträgt für Waisen das 17,6­Fache, für alle anderen Hinterbliebenen und Erziehungsrentner das 26,4­Fache des aktuellen Rentenwertes (zurzeit 28,61 Euro).

Wohnen Sie in den neuen Bundesländern, leitet sich der Freibetrag vom aktuellen Rentenwert (Ost), zurzeit 26,39 Euro, ab.

Der Freibetrag liegt damit zurzeit in den alten Bundesländern bei 755,30 Euro (fürWaisen 503,54 Euro) und in den neuen Bundesländern bei 696,70 Euro (für Waisen 464,46 Euro).

Wenn Sie Kinder haben, steigt der Freibetrag für jedes Kind, das grundsätzlich

einen Anspruch auf Waisenrente hat, um das 5,6­Fache des aktuellen Rentenwertes.

Es ist aber nicht nötig, dass Ihr Kind eine Waisenrente erhält.

Fazit:

Bitte lesen Sie zu den Berechnungsbeispielen unter obigem Link nach, dann können Sie die Zusammenhänge besser nachvollziehen!

Je nach Höhe Ihres Einkommens variiert ggf. der Betrag, um den Ihre Witwenrente gekürzt wird und es kann durchaus der Fall eintreten, daß die Witwenrente ganz wegfällt!

Schließlich müßen Sie Ihre Einkommensverhältnisse gegenüber der DRV regelmäßig offenlegen!

Fällt Ihr Einkommen weg, lebt Ihr Anspruch auf Witwenrente ggf. wieder auf!

Im Zweifelsfall lassen Sie sich von Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt individuell beraten, Sie haben Anspruch darauf!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Also Ringelwürmchen - nimm es mir nicht übel, aber wenn ich mir deine Themen anschaue, dann habe ich Mühe, diese mit Witwenrente in Verbindung zu bringen. Ansonsten - genieß doch diese. Wozu arbeiten, wenn man das nicht unbedingt braucht? Ach so - unter die Leute kommen und so.


Die Witwenrente verfaellt nicht. Allerdings wird das Einkommen auf die Rente angerechnet und es wird dann weniger Rente geben, so lange du Vollzeit arbeitest, kann natuerlich sein, dass die Rente bis auf 0 Euro sinkt, dann bekommst du gar keine mehr.

Aendert sich dein Einkommen wieder, bekommst du aber auch die Rente wieder.