Ausbildung neben VollzeitJob

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wenn du es zeitlich schaffst und deine arbeit nicht darunter leidet mach diese andere ausbildung.es gibt ja auch fernkurse.

Hallo,

wenn man eine 2. Arbeitnehmer - bzw. Azubitätigkeit aufnimmt, braucht man auch die Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers. Die wöchentliche Arbeitszeit darf die Höchstgrenzen nach dem Arbeitszeitgesetz nicht übersteigen (z.B. 50 Stunden pro Woche).

Es gibt teilweise auch Teilzeitausbildungen (besonders für Alleinerziehende):

http://www.arbeitsagentur.de/nn_17848/Dienststellen/RD-SAT/Dessau/AA/1-Buergerinnen-Buerger/BCA/10-Teilzeitausbildung.html

Gruß

RHW

Du kannst in Privatschulen und Fernlehrgängen bestimmte Ausbildungen machen, das musst du nicht dem AG mitteilen. Der Führereschein oder der Angelschein ist sowas, das geht in der Freizeit. Falls du eine klassische betriebliche Ausbildung machen willst, braquchst du natürlich die Erlaubnis des AG. Du könntest aber beides nur in Teilzeit verbinden.

Also ich würdeso gesehen alle 2 Wochen, vor meiner frühschicht halt, 2 3 stunden Kunden besuchen. Danach wie üblich in den neuen betreib fahren. das größte problem dabei ist das ich ein nebengewerbe anmelden muss.

Natürlich mußt du das deinem Arbeitgeber mitteilen! Und wenn du durch die Ausbildung in deiner Arbeit beeinträchtigt wirst, kann er dir sogar kündigen!