Selbstständigkeit mit verschiedenen Tätigkeiten

2 Antworten

Bei der Gewerbeanmeldung werden keine Berufe, sondern ausgeübte Tätigkeiten aufgeführt. Solange alle Tätigkeiten am gleichen Betriebssitz ausgeführt werden, können auch alle in einer Anmeldung (auf einem Gewerbeschein) aufgelistet werden. Die Liste kann durchaus so lang sein, dass man ein Beiblatt anfügen muss. Das halte ich aber für spinnert ! Die Oberbegriffe der Tätigkeiten sollte man fast immer in das Feld 15 der Anmeldung bekommen...

las einfach alles eintragen was du machst. kein problem im normalfall