Gewerbeanmeldung Nebentätigkeit = ALG Verlust?

2 Antworten

Wenn man ALG1 bezieht. darf man nebenbei nicht Arbeiten.  Es sei denn der Nebenjob/Nebengewerbe hätte schon seit min 12 Monate vor dem ALG1 Bezug bestandeb. Jetzt nachträglich ist da nichts zu machen.

Also schau ab wann dein Gründerzuschuß genehmigt wird und dann mußt du wohl oder übel aus der Arbeitslosigkeit raus.

Danke .... ich meine, ich will ja nebenbei nicht arbeiten, will ja quasi nur nen Schein ..... dummerweise kann ich in meiner Stadt das Gewerbe nicht vordatiert anmelden, das würde helfen ... aber geht halt nicht :/

@jazon123

Aber Du kannst Dein gewerbe anmelden udn am nächsten Tag ruhend melden.

Wenn du nur den Schein brauchst, um den Wagen zu bestellen, wie wäre es denn mit dem Vorschlag, das Gewerbe noch im April anzumelden (zB für heute) und es am Freitag wieder rückwirkend zu heute wieder abzumelden ? Dann gibt es keinen Zeitraum, für den du gewerbliche Pflichten hast und kannst den Schein vorlegen.

puh ..... das wäre ja mal eine .... äh .... "kreative" Lösung .... ich weiß nur nicht, ob die im Gewerbeamt mich nicht sofort in die geschlossene einweisen dann ? ;)

@jazon123

Warum sollten sei ? Du meldest an und bekommst den sogenannten "Gewerbeschein" als Bestätigung. Dazu ist das Amt gemäß § 15 Abs. 1 GewO verpflichtet.

Und es ist gar nicht so ungewöhnlich, dass Leute ein Gewerbe rückwirkend wieder abmelden, weil sich deren Pläne zerschlagen haben. Also muss das Amt dir auch die Abmeldung bescheinigen. Wenn du dich auf keine Diskussion einlassen willst, dann mach die Abmeldung doch schriftlich. Den Vordruck dafür (GewA3) gibt es mehrfach im Netz.