Darf man ein Gewerbe anmelden während man Leistungen vom Jobcenter erhält?
Guten Tag,
darf man ein Gewerbe anmelden wenn man Leistungen vom Jobcenter bezieht?
Als Beispiel:
Wenn man bis 31.10.2018 Leistungen bezieht (die Leistungen laufen also dann am 31.10.2018 aus) und man am 23.10.2018 ein Gewerbe anmeldet, kann dann das Jobcenter im Nachhinein Daten ab dem 01.11.2018 (wo man keine Leistungen mehr bezieht) verlangen? Also z.B. Kontoauszüge, Einkünfte usw. die das Gewerbe betreffen. Also können die vom Jobcenter z.B. am 15.11.2018 solche Auskünfte verlangen? Oder können sie im Nachhinein Daten die noch in der Beitragszeit waren verlangen?
Mit freundlichen Grüßen
8 Antworten
darf man ein Gewerbe anmelden wenn man Leistungen vom Jobcenter bezieht?
Natürlich darf man das.
Es macht nur die Abwicklung der SGB II Ansprüche etwas komplizierter und führt für dich zu einem bürokratischen Mehraufwand (vgl. "Anlage EKS").
kann dann das Jobcenter im Nachhinein Daten ab dem 01.11.2018 (wo man keine Leistungen mehr bezieht) verlangen?
Nö. Im SGB gilt das Zuflussprinzip.
Die Gewerbeanmeldung bedeutet ja nicht, dass man ab da Einkünfte, oder auch nur Einnahmen hatte.
Es können ja die Vorbereitungshandlungen gewesen sein.
Aber das Jobcenter darf auf jeden Fall die Kontoauszüge für die Zeit anfordern.
Sehr oft wird aber auch ALG II parallel zu einem Gewerbe bezogen, bis das richtig läuft.
Wir betreuen mehrere Selbständige die noch ALG II als Aufstocker bekommen.
Die geben immer nach 6 Monaten eine Anlage EKS ab, um die Einkünfte zu erklären.
Du musst alle Einkünfte während des Leistungsbezuges offenlegen. Erzielst du also Einkommen vom 23. bis 31. musst du diese angeben und die werden verrechnet, sodass du ggf. für Oktober etwas ans Jobcenter zurückzahlen musst. Melde das Gewerbe doch ab dem Tag an, wo du aus dem Bezug raus bist, spart viel Papierkram und Ärger.
Melde das Gewerbe doch ab dem Tag an, wo du aus dem Bezug raus bist, spart viel Papierkram und Ärger.
Das ist fraglich bzw. verlagert sich der Papierkram nur. Vor allem die Krankenkasse hält dann die Finger auf und ich glaube das ist dem Fragesteller ganz so klar nicht.
man darf, und man kann sogar Zuschüsse zur Existenzgründung bekommen !
Die Bedingungen ändern sich aber regelmässig, bei mir ist es 8 Jahre her, da hab ich neben den ersten Einkünften noch einen Zuschuss bekommen ich glaub 3 Monate kürzer als mein Anspruch gewesen wäre .. aber mit dem Vorteil dass sich Einkünfte nicht ausgewirkt haben und ich mich auch nie mehr dort melden musste.
Aber für die Beratung hierzu ist das Jobcenter ja da ..
Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit während des Bezugs von ALG II sind natürlich dem Jobcenter zu melden.
Für welche Zeit? Die nach der Bezugszeit auch? Also wenn man bis 31.10.2018 Bezüge erhält, darf dann das Jobcenter auch danach Auskünfte anfordern, z.B. am 15.11.2018 für die Zeit vom 01.11.2018 - 15.11.2018?