Selbstständiger Betreuungsdienst - Kostenübernahme
Wenn sich jemand mit der Betreuung (Seniorenbetreuung/ Alttagsbegleiter) selbstständig macht, wie bzw. mit wem rechnet er die Leistungen ab? Es handelt sich hierbei um Aufgaben wie einkaufen, aufräumen und reinigen der Wohnung, Begleitung zu Ämtern/ Behörden/ Ärzten, also keine pflegerischen Tätigkeiten. Wird so etwas von einer Kasse bezuschusst oder muss der Betreute das alleine tragen? Das ist den meisten (älteren) Menschen doch gar nicht möglich... Hat jemand im Umfeld so einen Betreuer und weiß, was er pro Stunde kostet?
LG Janine
1 Antwort
Erst einmal: es gibt KEINE Betreuungsfachkraft. Wer diese 87b/45a "Qualifizierung " hinter sich gebracht hat, hat EINE Berufsausbildung genossen. Es ist eine Hilfskraft und wird dementsprechend bezahlt. Da die Betreuungskräfte nach § 87b und oder 45a SGB XI Hilfskräfte sind, wirst du mit maximal 10-11€/h rechnen können Das Betreuungsgeld ist keine Barauszahlung ( Siehe 45 GB XI) sondern eine Erstattungsleistung und kann nur von zugelassenen Pflegeeinrichtungen mit einer Abtretungserklärung direkt mit der Kasse abgerechnet werden. Üblicherweise muss der PD die Rechnung an den pflegebedürftigen stellen, der zahlt an den PD. Der Pflegebedürftige reicht dann die Rechnung des PD's an die Kasse zur Rückerstattung ein. Du könntest deine Leistungen nur privat in Rechnung stellen, es sei denn du hast eine Zulassung als Einzelpflegekraft mit den Kassen abgeschlossen. Aber bedenke bitte: kaum 5 % der Pflegebedürftigen nehmen Betreuungsleistungen in Anspruch und du müsstest mind. 20-25€ die Stunde verlangen, denn du hast alle Sozialabgaben, Steuern, Versicherungen und deine Betriebskosten selbst zu tragen. Mein Tipp, lass die Finger davon, das wird ein Tod geborenes Kind.
Sorry Tippfehler: hat EINE Berufsausbildung genossen, sollte heißen **hat KEINE Berufsausbildung genossen.****