darf eine Klinik einfach so einen Betreuer bestellen?

3 Antworten

Eine Betreuung ist oft nur vorübergehend, wenn z.B. die Ärzte meinen, daß Du nach Deiner Entlassung vielleicht Dein Leben noch nicht so im Griff haben könntest. Ein Betreuer handelt auch nur in Absprache mit Dir und kann Dir eine große Hilfe sein, wenn er z.B. alles was mit Ämtern zu tun hat, für Dich regelt. Wenn er Dir hilft, Gelder zu beantragen oder so. Das Krankenhaus darf das Amtsgericht bitten, einen Betreuer zu bestellen, jeder darf das für jemanden, wenn er den Eindruck hat, es braucht jemand Hilfe. Das Betreuungsgericht überprüft das dann mithilfe der Betreuungsstelle. Die Betreuung selbst wird dann auch regelmäßig überprüft, ob sie noch weiterhin nötig ist. Es ist eine Hilfe! Nimm sie an!

Lass Dir nicht von "guten Ratgebern" einreden, dass eine gesetzliche Betreuung eine Hilfe für Dich ist.
Die einzigen, die hiervon profitieren , ist der Betreuer, der psychiatrische Sachverständige, der Verfahrenspfleger und die Klinik.
Allerdings bist Du auch sehr leichtsinnig gewesen, als Du Dich freiwillig als Patient in einer psychiatrischen Klinik gemeldet hast.
Nun bist Du ein Leben lang stigmatisiert als jemand, der in regelmäßigen Abständen in eine psychiatrische Klinik gehört.
Offensichtlich haben Dich die Ärzte auch davon überzeugen können, dass ihre Diagnosen zutreffen und Du eine psychische Krankheit hast.
Tatsächlich handelt es sich bei der Psychiatrie um eine Pseudowissenschaft und wenn Dich 10 Psychiater untersuchen würden, würden 10 unterschiedliche Diagnosen herauskommen. Alle diese Fachleute würde etwas finden und Dich anschließend therapieren wollen.
Sieh zu, dass Du aus dieser Falle wieder heil herausfindest und informiere Dich beim nächsten Mal vorher über die Gefahren, die mit einem stationären Aufenthalt in einer psychiatrischen Anstalt verbunden sind.
Zum organiserten Betreuungsbetrug gibt es folgende Videos:
https://www.youtube.com/watch?v=0fsczBN09IU oder auch  die schauspielerische Leistung des Psychiaters und Klinikchef Manfred Lütz in folgendem Video

https://www.youtube.com/watch?v=K8-VAKOrDa4


Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Die Klinik bestellt nicht den Betreuer, sondern regt dazu an. Die Entscheidung hierüber fällt das Amtsgericht. Wende dich selbst an den Amtsrichter und frage nach, ob da ein Antrag des Arztes vorliegt. Auf jeden Fall musst du selbst dazu gehört werden und kannst ggf. Widerspruch einlegen.

Hallo ja ich lege auf jeden Fall Widerspruch ein. Ein Betreuer zu haben bedeutet nämlich eingeschränkt leben und das mag ich nicht.

Das können die nicht einfach. Ich war nicht im Amtsgericht. Und wenn ich selber gehört werde erwähne ich den Verwandten.

lg und danke

@Eipick

Ein Betreuer muss nicht zwangsläufig eine Einschränkung bedeuten. Ich habe auch einen, weil ich es selbst wollte für bestimmte Bereiche (Behörden und Co) und empfinde es als Erleichterung, mich um manche mir schwerfallende Dinge nicht mehr selbst kümmern zu müssen. Vielleicht lässt du dich auch einfach erst einmal drauf ein? Du kannst benennen, wo du evtl. Hilfe brauchst (Teilbetreuung) und welche Art von Betreuer (ich habe einen RA) es sein soll und welche nicht. Es anfechten kannst du ja immer noch, wenn du dich damit unwohl fühlst.