Was passiert wenn man für den rechtlichen Betreuer und das Betreuungsgericht unerreichbar ist?

2 Antworten

Zitat: "Was passiert in so einem Fall?"
Dem Berufsbetreuer genügt es, dass er über die Betreute und vor allem über ihr Konto verfügen kann.
Er wird dies ausnutzen und zudem noch die monatliche Betreuungsgebühr von 6 x 44 EURO für sich abbuchen.
Da der Berufsbetreuer vom Gericht nur oberflächlich und nicht tatsächlich kontrolliert wird, ist dieser mit diesem Zustand zufrieden - zumal er wahrscheinlich noch hundert weitere Betreuungsfälle zu "bearbeiten" hat.
Mit anderen Worten: Die Bekannte wird sich weiterhin alleine überlassen bleiben und die Abbuchungen von ihrem Konto werden jeden Monat erneut erfolgen.
Falls sie sich bei Gericht beschweren sollte, wird alles noch verschlimmbessert. Man wird ihr nicht glauben und dem Betreuer, der nun allerhand Märchengeschichten über die angeblichen von der Betroffenen verursachten Probleme auftischt, glauben.
Sobald diese Fantasiegeschichten schriftlich fixiert sind, werden diese in die Betreuungsakte aufgenommen werden und gelten fortan als" wahr" und können gegebenenfalls von den Gerichten als Beweise verwendet werden.
In dieser Eigenschaft werden sie immer wieder von Gericht als "Aktenwurm" hervorgekramt, um die weiter bestehende Betreuungsbedürftigkeit zu rechtfertigen.
Schließlich will der Betreuer weiterhin seinen Lebensstandard mit Hilfe von "Betreuten " finanzieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Er wird als vermisst gemeldet und zur Fahndung ausgeschrieben.