Muss ein rechtlicher Betreuer Unterlagen herausgeben, sobald es einen Beschluss zur Aufhebung einer Betreuung gibt?
Mal angenommen es gibt einen Aufhebungsbeschluss. Die ehemals betreute Person erhält am 11.11 den Beschluss. In diesem Beschluss steht: Die Betreuung wurde am 10.11.18 aufgehoben.
Kann man dann sofort zum Betreuer gehen und die Unterlagen abholen?
4 Antworten
Ja, er muß die Unterlagen allerdings nicht bringen. Du kannst sie dort abholen nach vorheriger telefonischer Terminabsprache oder der Betreuer sendet sie Dir zu gegen Übernahme der Versandkosten (Porto).
Der Betreuer muss überhaupt keine Unterlagen mehr an Dich herausgeben.
Er kann dies verweigern mit der Begründung, dass er in einem möglicherweise gegen ihn angestrengten Strafverfahren wegen Untreue und Unterschlagung, sich nicht selbst belasten müsse.
Du must schon vorher einen Termin mit ihm aus machen. Aber ansonsten ja.
Wenn er die Unterlagen sofort bereit hat, dann schon.