Taschengeld für betreute Heimbewohnerin

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Die gute Frau sollte ihre Lebensgewohnheiten fortführen können. Soviel Geld sollte sie zur Verfügung haben. Bei Pflegestufe III ist das allerdings schon sehr schwierig. Einem Sozialhilfeempfänger stehen aktuell € 103,14 ( 27 % vom Regelsatz) im Monat zur Verfügung. Die gute Frau muss sich nicht an diesen Sozialhilfesatz binden lassen. Ich weiß, dass Beamte und deren Angehörige wegen der Beihilfe nicht auf Sozialhlife angewiesen sind. Es gibt aber auch Heime, die verauslagen monatlich die persönlichen Ausgaben und stellen sie dann zusätzlich zu den Pflegekosten monatlich in Rechnung. Wenn dann nicht mehr als € 20,-- ausgegeben wurden, werden halt auch nur € 20,-- in Rechnung gestellt. Das würde mich bei Pflegestufe III auch nicht groß wündern. Vielleicht geben Sie mal an wofür angeblich oder tatsächlich Geld fehlt. Eine Vorwurf ist sehr schnell kontruiert. Vielleicht machen Sie sich im Heim erst einmal schlau, wie es tatsächlich gehandhabt wird, für was Geld fehlt o.ä. Es ist ein beliebtes Spiel immer sofort auf den Betreuer zu zeigen und diesem schlechte Absichten zu unterstellen. In Pflegestufe III kann man aber nicht mehr wirklich viel Geld ausgeben. Es dürfte kaum möglich sein zu telefonieren, Ausflüge zu machen etc. Bleiben "nur" die allgemeinen regelmäßgien Kosten für Friseur, Hygieneartikel, Bekleidung, med. Fusspflege, KV-Zuzahlung etc. Das macht keine großen Summen. Ich würde dem Betreuer erst einmal unterstellen, dass das restliche Geld auf einem Konto bleibt. Ich hätte als Betreuer auch keinerlie Probleme einem Angehörigen die finanziellen Verhältnisse zu erklären. Ich kenne das Thema auch eigentlich nur umgekehrt. Der letzte von mir gehörte Satz seitens der Angehörigen lautete: " Die hat doch ein Nachthemd, wozu braucht die noch weitere?"

Frage mal bei der Caritas ( du mußt nicht katholisch sein) die wissen das genau. Das wird aber recht lausig bezahlt, der Betreuer, wenn es nicht gerade ein Anwalt macht. Die kriegen etwas über 300Eur/Jahrt können ggf. Kosten noch geltend machen ist aber nicht so dolle.

Der macht jedes Jahr eine Abrechnung beim Vormundschaftsgericht, der kann eigentlich nix einstreichen. Oder frag mal beim Gericht, die helfen da weiter.

Das solltest Du dem zuständigen Amtsgericht melden. Die haben ja die jährlichen Abrechnungen zu kontrollieren.

Wenn Du Zweifel hast, ob das alles ordnungsgemäß läuft, wende Dich an das zuständige Amtsgericht ... Betreuer müssen bis in kleinste Rechnung legen was mit dem Geld passiert ....

20,00 Euro erscheint mit etwas wenig ....

es sollten zumidest 100,00 Euro sein, das wird meines Wissens sogar Heimbewohnern zugestanden die von Sozialhilfe leben (also die Heimkosten nicht selbert zahlen können)

aber bist Du sicher, dass sie nur 20,00 Euro bekommt? evtl. wird der Betrag gestückelt ... oder si blickt nicht mehr so ganz durch ... (aus irgendeinem Grund wird es schließlich die Vermögenssorge geben)

betreuer muss ja rechenschaft ablegen, was mit dem Geld passiert.. mein DAd hat das auich für einen entfernten verwandten getan und musste regelmässig der vom Amtsgericht benannten Anwältin, somit auch dem AMtsgericht, offenlegen,w as da mit den Geldern geschah. Es ist legitim, das nachzufragen. derjenige soll ja im Interesse des Klienten handeln.

20e hätt ich jetzt auch nicht erwartet.. ich weiss, unser herr kriegte immer 100€ zur freuien Verfügung.. und mehr,w enn er darlegen konnte, worum es ging (den hatte seine "Freundin" mehrfach übel abgezockt, darum war da von Amts wegen bissl nen deckel drauf)