Muss ein Berufsbetreuer ein gutes Verhältnis zum Betreuten haben?

5 Antworten

Die Pflichten eines Betreuerszur Berücksichtigung der Einstellungen und persönlichen Wertvorstellung des Betreuten stehen in Par. 1901a BGB.

Bei Nichtbeachtung würde ich sofort alle juristischen Schritte einleiten - falls möglich. Mit dem rechtlichen Gehör eines Betreuten sieht es in der Praxis allerdings eher schlecht aus, bei Beschwerden gibt's notfalls Haldol oder Fixierung.

Wenn die Darstellung hier stimmt, ist die Berfusbetreuerin hochgradig kriminell. Wenn! Die wird natürlich behaupten, dass sei alles zusammengesponnen, am ehesten wird wirklich noch die Polizei helfen.
Kontaktaufnahmen mit der Betreuerin könnten daran scheitern, dass die sich am Telefon verleugnen lässt und auf Mails oder Post einfach nicht reagiert.

Ich hatte auch so eine.
Als sie ein Fax bekam, fühlte sie sich beleidigt.

Und nein, nicht alle Berfusbetreuer sind so. Es sind wohl eher die etwas unterbelichteteren Juristen, die da in manchen Kanzleien ihr Nischendasein fristen...

Auf Verwandte würde ich mich nicht allzusehr verlassen, die wollen oft nichts anderes als ihre Ruhe. Andere Nahestehende können von gewissenlosen Ärzten geradezu erpresst werden, zu allem Ja und Amen zu sagen ("Unterschreiben Sie, sonst behalten wir Sie auch gleich hier! ")

Und ist man erstmal wieder draußen, hört man zwar allerlei Gerüchte (wenn man denn hinhört) - aber wirkliche Freunde werden sehr sehr rar. Vielleicht ist das in Metropolen wie Berlin anders, das weiß ich nicht. Hier in einer Süddeutschen Universitätsstadt war es jedenfalls der reine Horror, man hat mich ich nicht nur (subjektiv) entmündigt und vorgeführt, sondern auch noch vertrieben. Und mir dann noch in 9.000 km Entfernung sämtliche Rechte (und sämtliche Geldzahlungen) verweigert.
Sei's drum, ich lebe ja noch - nicht wegen, sondern trotz meiner Zwangs-Betreuerin. Hauptsächlich deshalb, weil ich schon vor der Zwangseinweisung eine sehr sehr gute Freundin hatte, die dann ihrerseits (in Abwesenheit) in Pauschal- und Generalverdacht geriet.

Eine Patientenverfuegung oder Vorsorgevollmacht macht wohl nur dann Sinn, wenn alle möglichen Szenarien vorab genau besprochen sind. Der Ausschluss bestimmter Medikationen, die (wie Haldol) oftmals nur der Anstaltsdisziplin dienen, ist sicher schonmal ein Anfang.
Die ultimative Lösung heißt wohl Liebe.

jaaaaaaaaa das ist die halbe "Miete"

Es gibt sehr gute Betreuer,aber auch schlechte ,manche Ausnahmen können einen sogar um das gesamte Vermögen bringen.

Hat der Kranke eine Vertrauensperson aus der Familie,dem Umfeld der die Betreuung übernehmen könnte?

Was tun dagegen? Ich würde bei der zuständigen Aufsicht der Betreuerin(Gericht,oder Behörde) dort ein Schreiben schicken und in Kopie "persönlich" an den Geschäftsführer ,Gerichtspräsidenten-sprich an die höchste Aufsichtsinstanz-persönlich.

Ich würde kurz und Sachlich schreiben,das es kein Vertrauensverhältnis mehr gibt , es nachhaltig zerrüttet sei und die Gründe beschreiben und die sofortige Absetzung der Betreuerin verlangen,da der Kranke wegen ihr grösste, berechtigte Angst hat und....

Dann würde ich die Einsetzung eines anderen Betreuers ....Name,Notfalls ein Anwalt des Vertrauens beanzragen und Zeugen nennen.

Danach könnt ihr einen Hinweis an die Presse oder Fernsehanstalten geben,sollte nicht unverzüglich gehandelt werden und selbst eine Strafanzeige wegen Diebstahl gegen die Betreuerin würde ich ansprechen.

Ja, ich würde sämtliche Schritte ansprechen,selbst eine Beschwerde bei allen Behörden bis zu einer Pettition.Ich würde eine Untersuchung der Vorfälle und gegen diese Betreuerin anregen.Notfalls sogar eine Strafanzeige wegen Diebstahl.

Das hilft,die Behörden ,die Betreuerin werden reagieren,es kann sogar sein,sie gibt von sich aus ihr Mandat ab.

Das gleiche Schreiben würde ich in Kopie -als Überschrift Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Betreuerin verschicken.

Wichtig ist diese Schreiben auch der Betreuerin selbst zu schicken.Auch würde ich eine Frist von drei Wochen einwenden und dann einen Rechtsanwalt ankündigen auf Kosten der Verursacher ,der einen neuen Betreuer durchsetzt und entsprechende Eilanträge stellt .Da kann man evt. Beratungsscheine für das Gericht holen,wegen den Kosten.

Ich würde entschlossen und nachhaltig handeln,dass "gesamte Programm" ,alle Register ziehen. Denn das geht gar nicht und entspricht nicht dem Kranken,dem Vertrauen und den Masstäben.

Eigentlich könnte man sich bei der Polizei beschweren wegen Unverhältnismässigkeit. Es ist nun wichtig ,dass ihr Euch wehrt ,aufsteht und dem Kranken helft ,euch einsetzt entschlossen,damit er wieder mit Vertrauen eine Zukunft hat.Beendet diese Situation,setzt Euch für ihn ein,dass alleine lässt ihn schon wieder sicherer werden .

Jeden kann das Schicksal treffen,dann wünscht man sich entschlossene ,nachhaltig Hilfe. Es wäre nun an der Zeit dies zu tun(gute Tipps) gab ich ein paar Ratschläge im Umgang mit Beschwerden von Behörden,Instanzen.

Viel Erfolg!

Was verstehst Du denn unter Hilfe für einen Kranken? Helfen damit er krank bleibt? Ich verstehe darunter, ihn möglichst zu heilen. Heilung gibt es aber allenfalls durch ärztlichte Behandlung. Dazu gibt es in Deutschland die Möglichkeit jemanden im Extremfall zwangsweise in ärztliche Behandlung in ein Krankenhaus zu bringen. Dabei wird niemand verhalftet und wieder freigelassen. Es wird nur jemand eingewiesen und dann, wie alle anderen, wieder entlassen.

Welche Hilfe sollte es für den Betroffenen sein, wenn man mit allen Registern schießt und seine Geschichte auch noch durch die Medien geht. Wird er dadurch gesund?

Das ist allenfalls ein Machtdemonstration.

@FranzJohannes

Ich glaube hier hat sich jemand die Zeilen nicht sorgfältig genug durchgelesen. Die Zwangseinweisung war unnütz. Er nimmt noch immer die selben Tabletten, die ihm die Ärzte schon bei seiner freiwilligen Einweisung ein Jahr zuvor verschrieben hatte. Jemanden ohne Warnung vor Freunden und Bekannten einfach von der Polizei abholen zu lassen, zählt ganz bestimmt nicht zur Nächstenliebe. Selbst wenn es sich wirklich nur um eine Machtdemonstration gehandelt hätte, hätte sich die Betreuerin ruhig ein anderes Opfer aussuchen können, außer jemanden der so und so schon genug Plagen und Sorgen auf dem Speicher hat.

@FranzJohannes

Das finde ich nicht, der Kranke muss einen "Betreuer" seines vertrauens haben,der ihm gegenüber mit Respekt und Fürsorge handelt und das Vermögen schützt. Wenn dieses Vertrauen nachhaltig gestört ist muss ein neuer Betreuer eingesetzt werden.

Dieser Zustand bedeutet Stress und kann eine Krankheit nur verschlechtern.

Ein Betreuer ist ein Vermittler-und sollte "treu" zu dem Kranken bei Seite stehen ,ihn schützen und das Beste dafür tun -dem nötigen Kranken die Fürsorge geben. Wenn kein Vertrauen mehr besteht sollte der Betreuer zurücktreten und es muss ein neuer Betreuer her ,der zum Kranken ein Vertrauensverhältnis aufbaut.

Es gibt viele bekannte Fälle von Veruntreuung, ja Vermögensvernichtung und das zum Nachteil von Erkranketen entschieden wird.

@FranzJohannes

Es gibt leider in Deutschland häufig Fälle wo Menschen aus der Betreuung , trotz Genesung lange Zeit nicht mehr heraus kommen.,regelrecht entmündigt werden und das gesamte Vermögen verschwunden ist.

Viele sogenannte Betreuer vom Gericht bestellt ,haben teils über hundert Fälle die sie angeblich betreuen.

Auch aus den Kliniken kommt man kaum mehr heraus. Selbst Ehepartner von Kranken dürfen manchmal nicht betreuen. Deswegen sollte jeder unbedingt eine Verfügüng schriftlich hinterlegen ,wer beim Notfall für die Betreuung eingesetzt werden soll.Es gibt hier unglaubliche Zustände und der Gesetzgeber ist gefordert.

@ainos
Es gibt viele bekannte Fälle von Veruntreuung, ja Vermögensvernichtung und das zum Nachteil von Erkranketen entschieden wird.>

Ja die gibt es. Auch und gerade von der eigenen Familie. Ein ganz bekannter Fall ist z.B. Herr Luxi aus Bayern, der durch sämtlich Medien ging. Der hatte eine Vorsorgevollmacht erteilt. Der Vollmachtnehmer konnte machen was er wollte, gerade weil ihn keiner kontrollierte. Deshalb ist das Millionenvermögen weg und er selbst musste leben, wie ein Treber. Wie anderen Sachverhalten auch, kommt der "Täter" häufig aus der eigenen Familie.

@ainos
Auch aus den Kliniken kommt man kaum mehr heraus.>

Aus den Kliniken kommt man leider viel zu früh heraus, weil Kliniken Geld kosten. Inzwischen hat wohl jeder schon von sog. blutigen Entlassungen gehört. Heilung spielt eine immer geringere Rolle. Das Geld regiert. Das gilt auch und besonders für psychiatrische Krankenhäuser. Und es soll noch schlimmer werden. Schaut Euch mal im Internet das Stichwort "PePP" an. Deine Anmerkung kommt mindestens 25 Jahre zu spät.

@Raatloose
Jemanden ohne Warnung vor Freunden und Bekannten einfach von der Polizei abholen zu lassen, zählt ganz bestimmt nicht zur Nächstenliebe.>

Das ist nach heutigen rechtlichen Vorgaben auch nicht zulässig, vgl. § 1906 Abs. 2 Nr. 2 BGB ("zuvor versucht wurde, den Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen"). Das muss nachweisbar sein!

Ich habe auch nicht von Nächstenliebe gesprochen. Es war (hoffentlich) ein Versuch des Betreuers, Heilung zu vermitteln. Aber auch ein Betreuer ist kein Hellseher. Das Ergebnis ist nicht vorhersehbar. Und warum sollten es nicht die gleichen Medikamente sein? Wenn die helfen sind sie doch richtig. Vielleicht in einer anderen Dosierung. Wenn er keine Medikamente mehr brauchte, wäre er geheilt. Ich kenne einige Menschen, die heute dankbar sind, dass man sie zwangseingewiesen hat und somit vor viel schlimmeren Folgen bewahrt hat. Leider äußern die sich nicht hier.

Es gibt aber auch immer unerfahrene Betreuer, die manchmal allzu schnell handeln und dabei vielleicht auch rechtliche Grenzen überschreiten. Aber dafür haften sie dann auch, wenn es wirklich so war. Erfahrene Betreuer handeln und agieren auch wesentlich transparenter und beziehen die Umgebung mit ein. Es gibt ja auch keinen Grund intransparent zu handeln. Rechtsanwälte sind übrigens nicht deshalb erfahren, weil sie Rechtsanwalt sind. Im Gegenteil.

Entweder gelingt es diesem Betreuer, das Vertrauen wiederherzustellen, oder er wird seine Aufgaben abgeben müssen. An wen auch immer.

@ainos
Dieser Zustand bedeutet Stress und kann eine Krankheit nur verschlechtern.>

Kann ich leider nicht uneingeschränkt zustimmen. Wenn der Stress bedeutet, sich mit dem eigenen Leben, den eigenen Grundlagen, der eigenen Erkrankung auseinanderzusetzen, kann der Stress sogar sehr positve Folgen haben. Z.B.das erstmals eine Einsicht wächst, dass die psychiatrische Erkrankung der tiefere Grund für die Unzufriedenheit mit der eigenen Situation ist und es bessere Alternativen gibt.

Manchmal ist es ja so, dass Menschen sich mit den Händen voran um eine Säule drehen und schreien: "Hilfe ich bin eingemauert".

@FranzJohannes

Irgendwie reden wir aneinander vorbei-es gibt in der Familie aber auch bei Betreuer,Rechtsanwälten,Richter ,Ärzten usw. Immer Ausnahmen,Menschen die ungeeignet sind usw.

Das ist hier nicht die Frage-hier wurde klar gesagt der Betreuer ist ungeeignet-also muss er wenn nicht freiwillig -irgendwie gehen-eben weil kein Vertrauen mehr besteht.

Es geht hier auch nicht um die Krankheit an sich. Hast du die Frage nicht richtig gelesen?

@FranzJohannes

Das ist absolut nicht wahr -in der geschlossenen Psychiaterie gibt es unglaublich viele Fälle ,auch in Alters und Pflegeheimen. Bayern will nach den jüngsten Fällen Mollath) sogar die Gesetze ändern.

Anderst ist es in normalen Kliniken ,nach OP-da wird teils zu früh entlassen wegen den Kosten.

Du bringst hier einiges durcheinander.

@ainos

Du scheinst nicht zu wissen wovon Du redest. Bayern will Gesetze für das Strafrecht ändern. Mollath war wegen einem Urteil eines Strafgerichts in der Psychiatrie. Davon gibt es tatsächlich recht viele. Viele Bürger dieses Landes fordern übrigens, dass diese Leute gar nicht mehr aus der (geschlossenen) Psychiatrie heraus kommen. Darüber kann man sicherlich streiten.

Das hat nichts, aber auch gar nichts mit Betreuung gemeinsam. Die Krankenkassen bestimmen hier die Dauer einer stationären Behandlung (das gilt auch für die Psychiatrie). Der Betreuer hat am wenigsten Einfluss auf die Dauer.

@ainos
der Kranke muss einen "Betreuer" seines vertrauens haben,der ihm gegenüber mit Respekt und Fürsorge handelt und das Vermögen schützt.>

Vermögen schützen stimme ich uneingeschränkt zu. Es wird aber kaum jemand glauben wieviele Fragen damit aufgeworfen werden. Viele der Betreuten besitzen überhaupt kein Vermögen. Diesen muss der Betreuer zunächst einmal die Einnahmen verschaffen, damit sie ihr Leben bestreiten können !

Diese monatlichen Einnahmen stehen der Höhe nach fest und verändern sich auch nicht so schnell. Häufig sind solche Einnahmen auch noch zweckgebunden (Miete, Plfege, etc.).

Hier gibt es eine Betreute, die möchte sich morgens einens supertollen Kopfhörer kaufen, mittags eine supertolle Jacke, nachmittags ein neues aktuelles supertolles Smartpfhoene, abends möchte sie Lebensmittel einkaufen. Dazwischen noch etliches an Suchtmitteln. In ganz aktuen Phasen ihrer Erkankung wird es noch viel schlimmer!! Sie verfügt aber nur über Sozialgeld.

Dies bedeutet immer Prioritäten setzen. Was ist wichtiger Lebensmittel oder das andere. Nach vielen ganz ellenlangen Diskussionen ist sie Heute froh, dass ihr Betreuer sich mit Lebensmitteln durchgesetzt hat. Sie ist froh darüber und lässt sich ihr Geld freiwillig einteilen, damit sie erst gar nicht "in Versuchung komme". Geldeinteilung ist es aber eigentlich gar nicht. Es ist nur ständgie Hinweis, wievilel Geld vorhanden ist und wieviel Geld für was gebraucht wird. Wenn sie durch ihr Ausgabenverhalten dazu bei trägt, dass Geld übrig bleibt kann sie auch das andere kaufen. Auf diese Weise kommt sie auch jeden Monat komplett über die Runden. Wenn man ihren Wüschen folgte wäre spätestens am 3. des laufenden Monats Ebbe in der Kasse. Ein ehemaliger Rechtsanwalt ist über diese Diskussionen hinweg gestorben (wahrscheinlich verhungert). Er wollte um nichts in der Welt einsehen, dass Lebensmittel und Getränke wichtiger sind als das andere, obwohl ihm schon Strom und Wasser abgestellt waren und er kurz davor stand zwangsgeräumt zu werden, weil er alles nicht bezahlt hatte.

Ein anderer Betreuter hat Vermögen. Er ist aber pflegebedürftig. Die Verwandthen lassen sich etwa 2 mal im Jahr kurz blicken. Der Betreuer hat die Pflege organisiert. Der Mann war schon 2 mal nach Schlaganfällen im Altenheim und ist jedesmal wieder auf eigenen Wunsch in die eigene Wohnung zurück gekehrt und lebt dort noch immer. Die Pflege ist aber teuer. Um die Pflege zu bezahlen muss auch das Vermögen angegriffen werden, weil die Kosten wesentlich höher sind als das Renteneinkommen + Pflegegeld. Staatliche Leistungen hat der Gesetzgeber als nachrangig eingeordnet. Zunächst muss das eigene Vermögen eingesetzt werden. Welche Wahl hat hier der Betreuer?

Ich würde sagen, die Wahlmöglichkeiten hat schon der Gesetzgeber entschieden. Der Betreuer hat überhaupt keine Wahl.

Ein weiterer Betreuter fühlte sich durch die Betreuung allzu sehr bevormundet und hat auch keinen Rat oder vermittelte Chance, seine Situation zu verbessern, angenommen. Die Betreuung machte also keinen Sinn und wurde wieder aufgehoben. Anschließend war er binnen ganz kurzer Zeit obdachlos und weil er noch nicht einmal seinen Sozialgeldanspruch geltend machen konnte hatte er auch kein Geld mehr.

Was ihr scheinbar fordert ist alles schon geschehen. Die Ergebnisse sind aber nicht so, wie Ihr Euch das vorstellt, weil sich die Lebensverhältnisse ganz krass von Euren eigenen unterscheiden.

Ich glaube, die vielen vorschnellen Antworten hier haben ein großes Defizit. Die kennen überhaupt nicht die zunächst extremen Verhältnisse bei einer Betreuung. Betreuung ist kein Verhältnis wie z.B. zu Santa Claus, sondern ein ständiges Ringen um den (hoffentlich) richtigen und möglichen Weg.

@FranzJohannes

Es geht hier doch um die Frage -nicht um allgemeines,hier hat der zu Betreuende Vermögen und er hat Angst vor der Betreuende .Vor allem seit er öffentlich von der Polizei abgeführt wurde.

Es geht um eine Beantwortung dieses Falles ,nicht um Krankheiten,andere Fälle

@FranzJohannes

Das ist nicht richtig,es sind nicht die Krankenkassen sondern das Gericht stellt eine Einlieferung fest- durch Gutachten . Beim Fall Mollath-erstellte eine Gutachterin ein Attest ohne Herr Mollath, jemals gesehen zu haben. Sie war mit der Ehefrau bekannt und stellte das Gutachten nach der Schilderung der Frau aus-Ein Skandal-dieses Gutachten akzeptierte das Gericht.

Es ordnete deswegen nach einer Straftat(noch immer nicht zweifelsfrei bewiesen) laut Gutachten der Ärztin die Einweisung in die Psychiaterie an.

Bayern will nicht Gesetze für das Strafrecht ändern-sondern das es nicht mehr möglich ist so -wie hier geschehen, dass ein Gericht -so einfach einen Menschen in eine geschlossene Psychiaterie einweisen kann.

Die Hürden ,die Gutachten -all das wird nun überprüft.

Kein Bürger fordert das man nicht mehr aus der Psychiaterie raus kommt . Die Bürger wollen eine genaue Prüfung und das Straftäter mit schweren ,nicht heilbaren Störungen nicht mehr herauskommen.

Ich beende nun die Beantwortungen-es ging hier um einen konkreten Fall und eine Frage -ich finde diese Ausuferungen der Diskussion , so nicht korrekt

@ainos

Ich vermute Mal, dass Du Dich an dem Fall Mollath festgebissen hast.
In diesem Fall mag es so gewesen sein, dass ein gedungenes Gutachten erstellt worden ist.
Aber bei den meisten Zwangseinweisungen gibt es ein derartiges Gutachten nicht, weil der jeweilige Berufsbetreuer die EInweisung angeordnet hat und im Nachhinein behauptet, das diese "freiwillig" war.
Nun rate Mal, wem von der Justiz eher geglaubt wird , dem kriminellen Betreuer oder dem Betreungsopfer ?


Normal wird nach zuverlässigen Personen im Umfeld der zu betreuenden Person gesucht. Wieso haben Sie sich nicht dafür angeboten ? Andererseits gibt es Unternehmen die sich bei Gericht einkaufen und mit 450,-€ Leuten diese Jobs - teuer für den Betroffenen - erledigen .

Wenn Berufsbetreuer sowieso nur die letzte Alternative sind stellt sich meiner Ansicht nach die Frage warum es sie überhaupt gibt.

@Raatloose

Die Tatsache, dass sich unter Berufsbetreuern auch Menschen einfinden, die sadistisch gestört sind, ist jedem bekannt, der Einblick in die Szene hat. Ich kenne selbst zahlreiche Beispiele. Der krasseste Fall war, dass eine Berufsbetreuerin eine Betreute in Russland mittellos und verletzt in Russland aussetzte und während der Abwesenheit der Betreuten, deren Haus unterwertig verkaufte.

Glaubst Du diesen Blödsinn etwa selbst?