Selbstgemachtes Vertauschen ohne Gewerbe anzumelden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du bei Dshini etwas verkaufst, musst Du kein Gewerbe anmelden. Es handelt sich rechtlich gesehen um den Tausch einer virtuellen Währung gegen einen Artikel. Bei Dawanda oder Ebay musst Du da in der Tat aufpassen. Bei Tauschticket würde ich nichts einstellen, da man mit den Tickets nicht wirklich was anfangen kann. Bei Dshini kannst Du die Dshins ja im Marktplatz, in den Partnershops und so einsetzen.

Lottchen91 
Fragesteller
 19.03.2013, 11:52

danke dir, die antwort hab ich vom dshini team auch grad bekommen =)

Ich hab wirklich Ahnung.

Wenn du etwas herstellst, um es zu verkaufen, handelst du in jedem Fall gewerblich.

Selbst die Rot-Kreuz-Flohmärkte sind hart an der Grenze. Wenn man hier nicht mit "Wohltätigkeit" die Behören und die Mitbewerber ein wenig ruhig stellen würde, gäbe es da auch Ärger.

Kürzlich war das Gewerbeaufsichtsamt in meiner Sporthalle, weil einige Mütter beim Kinderfußball selbstgebackenen Kuchen verkauft haben. Der Wirt des nahegelegenen Restaurants hatte sie angezeigt.

Lottchen91 
Fragesteller
 13.03.2013, 16:12

ich meine ja auch vertauschen...macht das einen unterschid zum verkaufen?