muss ich ein Gewerbe anmelden wenn ich selbstgemachtes verkaufen will?
Moin, ich bin seit einiger Zeit Hobby Heimwerker und baue auch Möbel. Jetzt dachte ich mir, ich könnte ja auch mal etwas verkaufen damit ich mein Hobby finanzieren kann, um in neue Werkzeuge zu investieren und material kaufen kann. Es gibt ja diese Website Dawanda.de auf welcher ich meine selbstgemachten dinge verkaufen kann, jetzt muss ich doch sehr viele fragen ausfüllen in welchen es um ein Gewerbe geht.
Meine eigentliche Frage ist, brauche ich ein Gewerbeschein oder ein Kleingewerbe um online meine selbstgebauten möbel zu verkaufen? Wo kann ich mich am besten informieren?
4 Antworten
brauche ich ein Gewerbeschein oder ein Kleingewerbe um online meine selbstgebauten möbel zu verkaufen?
Wer Dinge herstellt, um sie mit Gewinn zu verkaufen, ist schon Gewerbetreibender und gem. § 14 GewO verpflichtet, das beim Gewerbeamt anzuzeigen. Die Empfangsbestätigung der Gewerbeanmeldung ist der sogenannte "Gewerbeschein". Ein Groß- oder Kleingewerbe gibt es da auch nicht.
Als "Kleingewerbe" wird oft (aber falsch) die Kleinunternehmerregelung des $ 19 UStG bezeichnet. Danach braucht ein Gewerbetreibender von seinen Kunden keine MwSt erheben und ans Finanzamt abführen, wenn sein Jahresumsatz (nicht Gewinn!) 17.500 € nicht übersteigt. Das ist also nur ein Steuererleichterungsverfahren und keine Art von Gewerbe...
Wo kann ich mich am besten informieren?
Dein Gewerbeamt, IHK oder HwK.
so was nennt man "kleiner Hobby Nebenerwerb" wenn du nicht über eine Bestimmt Jahressumme kommst, braucht man kein "Gewerbeschein" hole dir nähere Auskunft bei deinem Finanzamt
Das Finanzamt hätte viel zu tun, wenn es solche Fragen beantworten soll.
Da wird man mit Sicherheit keine Antwort erhalten.
Un die Wortschöpfung "kleiner Hobby Nebenerwerb" ist zwar lustig, aber Dein Rat ist sehr gefährlich und sollte nicht beachtet werden.
wenn du nicht eine Bestimmt Jahressumme kommst, braucht man kein "Gewerbeschein"
So ein Blödsinn ! Das Gewerberecht kennt weder Umsatz- noch Gewinnfreibeträge. Wer wiederholt Dinge mit Gewinnerzielungsabsicht anbietet, ist schon Gewerbetreibender und muss das anmelden, egal ob er tatsächlich Gewinn oder Verlust macht.
nähere Auskunft bei deinem Finanzamt
Oje... Bei Fragen zum Gewerberecht sollte man sich an das Gewerbeamt (notfalls noch an die IHK) wenden. Die Finanzämter haben da keine Kompetenz, ebenso sollte man beim Gewerbeamt keine Steuerratschläge erwarten darf. Das sind völlig verschiedene Rechtsgebiete !
"kleiner Hobby Nebenerwerb"
Kreative Wirtschöpfung, die außer dir wohl niemand kennt und die in keinem Gesetz auftaucht...
Ja musst du.
Es gibt viele Internetseiten, die dich bei der Gewerbegründung unterstützen und auf denen du dich einlesen kannst.
Bitte denke auch an deine Steuerpflichten.
Ja...