Muss man als Flohmarktverkäufer ein Gewerbe anmelden?

7 Antworten

ich möchte zu bedenken geben, dass es oft vorkommt, dass einfache flohmarktgänger kistenweise (oder einfach sehr billig weil sie aus dem flohmarkten keine unendliche geschichte machen wollen) ihr zeug verkaufen, dass dann von den "profis" (ihr wisst schon, die mit planwagenanhänger oder kleintransporter und den großen tischen, die oft in 100km umkreis auf mindestens 2 welcselnden flohmärkten am wochenende sind) aufgekauft und einzeln und mit ewinn verscherbelt wird. 

oder die spezialisierten flohmarkthändler, z.b. für alte elektronik wie spielekonsolen udn hifi anlagen oder für militaria u.ä.

da steht ja dann eine gewinn- und handelsabsicht dahinter, freilich in einigermaßen begrenztem rahmen aber es sind nicht mehr ausschließlich eigene dinge oder dinge von direkten verwandten die da verkauft werden

Nein die sind offen, nur einen Platz mieten.

Entscheidend ist, ob es sich um Veräußerung von aus dem Privatvermögen stammenden Gegenständen handelt: Der Dachboden der Großeltern, die Briefmarken- oder Münzsammlung, die aufgelöst werden soll etc. Dafür muss man kein Gewerbe anmelden.

Sobald allerdings eine Form des Handels betrieben wird und dabei Wiederholungsabsicht besteht, ist ein Gewerbe anzumelden. Z.B. wenn man sich gebrauchte Gegenstände beschafft und diese auf Flohmärkten verkauft und das in regelmäßigen Abständen.

Grundsätzlich treten dann auch alle steuerlichen Folgen für Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer ein. Letztere beiden Steuerarten fallen aber erst ab gewissen Jahresüberschüssen ins Gewicht.

Nun gut, aber der Dachboden von manchen ist groß. Und die/der eine oder andere Oma/Opa haben viel gesammelt. Wenn man nun nicht alles bei 1,2,3 Flohmärkten verkauft bekommt, sondern schon 4-5 vielleicht 6 braucht; ist auch eine Wiederholung im Spiel, nur von einer Absicht, würde ich da nicht sprechen, da man ja mit der Absicht alles zu möglichst auf einen Rutsch zu verkaufen hingeht. Aber wenn man das eine oder andere wertvollere Stück dabei hat. Wie sieht es denn dann aus? Ich bin zwar nicht der Flohmarktgänger, aber ich hatte eben eine interessante Unterhaltung.

Solange es nur ausrangierte Dinge sind, überflüssiges vom Dachboden o.ä., braucht ihr lediglich die Genehmigung des Marktbetreibers.

Bei selbstgemachten Sachen kann es schon anders aussehen, wobei ich da jetzt keine Richtlinien weiß, ab wieviel Verdienst ein Gewerbeschein nötig ist. Bei relativ geringen Einkünften lohnt es nicht.

Einfach mal beim zuständigen Amt/Rathaus nachfragen.

Hallo, nein für gebrauchte Artikel braucht ihr kein Gewerbe. Allerdings müsst ihr ein Gewerbe anmelden wenn ihr Neuware verkaufen wollt! Wenn ihr das an verschiedenen Orten machen wollt benötigt ihr eine Reisegewerbekarte aber wie gesagt nur bei Neuware!