Muss ich einen Dawanda Shop als Kleingewerbe anmelden?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also mal bitte Vorsicht. Hier geht alles durcheinander.

Die zitierte 17.500-€-Grenze kommt aus § 19 UStG und ist nur für die Umsatzsteuer relevant. Als sog. Kleinunternehmer, der unter dieser Grenze lag (im Vorjahr), der braucht auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer zu berechnen. Er hat aber umgekehrt den Nachteil, dass er die Umsatzsteuer, die er bei Einkäufen an Dritte zahlt, auch vom Finanzamt nicht erstattet bekommen kann.

Eine ganz andere Baustelle ist die Einkommensteuer. Wer einen DaWanda-Shop einrichtet, der macht es im Zweifel nicht zum Zeitvertreib, sondern um damit unter dem Strich ein positives Ergebnis in klingender Münze zu erzielen. Also erzielt er Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die der Einkommensteuer unterliegen.

Daneben ist das ganze ein Gewerbe, wenn es auf eine gewisser Dauer angelegt ist und mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt wird. Das muss man anmelden beim Gewerbeamt und steuerlich ordentlich führen.

Hallo,

Die Frage ist nicht was Dawanda dazu sagt, sondern was das Finanzamt dazu sagt. wenn Du in Deutschland Geld verdienst dann musst du die Einnahmen angeben. der nachweisen, dass Du unter bestimmten Grenzen liegst. ein gewerbeschein ist ja nicht teuer kostet 25 EUR, dann bist du bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 EUR von der MWST befreit.

Glaube mir, gerade bei Dawanda gibt es genügend Augen die ganz genau inspizieren wer das was verkauft und ob er das darf. Das Petzpotential ist unglaublich hoch aber es gibt auch viele Firmen die da schauen, klauen oder abmahnen.

Dawanda kann dir solches nicht ersetzen und dir insbesondere nicht die Verantwortung abnehmen. Andernfalls hätte sich schon längst ein Gewerbe-Jesus gefunden, der alle Steuern und sonstigen Pflichten für die anderen auf sich nimmt^^

Droitteur  05.05.2014, 19:08

Ich hab dir mal was gegooglet, war gleich das erste Ergebnis ;)

http://de.dawanda.com/topic/21/9759381

gramel 
Fragesteller
 05.05.2014, 19:13
@Droitteur

danke, das hatte ich auch schon gelesen, aber im Rechtsportal von Dawanda stand dann wieder, dass es auch möglich ist als Privatperson und nicht als Gewerbe zu verkaufen. Das hat mich etwas verwirrt. Aber wäre ja auch zu schön gewesen, wenns so einfach wäre ;)

Droitteur  05.05.2014, 19:19
@gramel

Es kann so einfach sein - zB im Angestelltenverhältnis ;)

Aber im Ernst, dein Gefühl gibt dir schon recht: Freisein ist so einfach nicht^^

Als Privatperson verkaufen - es gibt natürlich Privatverkäufe. Dies liegt bei dir aber fern, soweit du ja sogar schon daran denkst, einen Shop zu eröffnen. Wenn du mir die fragliche Stelle im Rechtsportal zeigst, sehe ich mir das sehr gerne mal an und versuche, Licht ins Dunkel zu bringen :)

Lass dich vor allem aber nicht von der Freiheit abhalten - wenn du das willst, kannst du mit den dazugehörenden Pflichten auch durchaus zurechtkommen.

Haglaz  06.05.2014, 00:05
@gramel
aber im Rechtsportal von Dawanda stand dann wieder, dass es auch möglich ist als Privatperson und nicht als Gewerbe zu verkaufen.

Niemand kann dir hier beantworten, ob du Handel im gewerblichen Ausmaß betreibst. Wenn du die selbstgestrickten Socken deiner Oma verkaufst wohl kaum. Ein Gewerbe ist nach der Definition jede erlaubte, wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Entsprechende Einnahmen sind dann auch dementsprechend zu versteuern ( -> zum Beispiel Gewerbesteuer).