Welche art von gewerbe muss ich anmelden?

6 Antworten

Es gibt kein Kleingewerbe in dem Sinne, wie du das meinst. Du kannst ein ganz normales Gewerbe anmelden und musst dort auch sagen, was du machen willst. In deinem Fall solltest du auch eine Reisegewerbekarte beantragen.

Das Kleingewerbe gibt es nur im steuerlichen Sinne - das ist an Umsatzzahlen geknüpft (Umsatz im aktuellen Jahr max. 17.500 und im Folgejahr max. 50.000) und hat zur Folge, dass du keine Umsatzsteuer abrechnen musst (und auch keine Vorsteuer abziehen darfst). Das kannst du nutzen - musst du aber nicht.

Da das vermutlich nicht Deine Haupteinkommensquelle ist, meldest Du an:

Gewerbe als nebenerwerb.

Kleinunternehmer, odernicht, ergibt sich bei deinen Schätzungen zum Umsatz für den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" den Du vom Finanzamt bekommst.

Es gibt kein Kleingewerbe.

Das kennt das Gewerberecht nicht.

Das was du meinst ist die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG Und das ist eine steuerliche Angelegenheit und betrifft nur die MwST.

Das bedeutet, dasss du bis zu einem JahresUmsatz von 17.500€ von der MWST befreit bist, bzw. sie wird vom FA nicht abverlangt. Du darfst aber deine Verausgabte MwST auch nicht geltend machen. Weiterhin darfst du auf deinen rechnungen die MwST nicht extra ausweisen.

Alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben davon unberührt.


Auch dir gebe ich den Tipp:


Bevor du damit anfängst, besuche bitte einen Kurs für Existenzgründer.

Denn es ist einwenig mehr zu beachten als dir bekannt ist.

Bei so einem Kurs  erfährst du die wesntlichen und wichtigsten Dinge,
Befgriffe, Gestze, Vorgaben und Verordnungen die zur Existenzgründung
unbedingt erforderlich sind.

Ohne solch einen Kurs wird das bei deiner Kenntniss nichts.

Die Gewerbeanmeldung wird dein geringstes Problem sein.

Solche Kurse bietet unter anderm die IHK an oder schaue im Internet.


Auch ein Steuerberater ist von Vorteil


https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=existenzgr%C3%BCnder+kurse





Es gibt kein Kleingewerbe .. Gewerbeanmeldung ist immer gleich.

Bei Umsatz uner 17500 kann man die Kleingewerbe - Regelung wählen, muss dann keine MWSt abführen, kann aber auch keine Vorsteuer absetzen. Das kann sich also auch negativ auswirken, wenn man Neuware einkauft, und vielleicht auch unverkaufte Ware verschrottet oder unter Preis verramschen muss. Aber da fragt man besser vorher einen Steuerberater.

Die Antworten, die dir zu einer Gewerbeanmeldung raten, sind leider völlig falsch. Bei einer Gewerbeanzeige (§ 14 GewO) muss man die Betriebsstätte angeben. Und nur für diese gilt die Anmeldung. Für den Flohmarkt hilft dir diese Anmeldung somit gar nichts ! Was du brauchst ist eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO). Die gilt für ganz Deutschland und es gibt sie auch beim Gewerbeamt.

Dass es kein Kleingewerbe gibt, wurde dir ja schon mehrfach erklärt...