Muss ich Gewerbe anmelden? Textil-Gewerbe?

2 Antworten

für den verkauf von deiner kleidung betreibst du ein gewerbe. da musst du dich auf jeden fall melden und ein gewerbe anmelden, sonst verkaufst du die sachen "illegal". wenn du unter 400 euro verdienst pro monat kannst du ein kleinunternehmen/kleingewerbe anmelden. da kannst du bis zu ca. 17000 euro im jahr verdienen ohne umsatzsteuer zahlen zu müssen. für dich reicht das vollkommen aus (bei 17000:12 = rund 1400 euro im monat). und die anmeldung kostet auch nicht viel, ca. 20 euro.

Muss also nur anmelden die einmalige Gebühr zahlen und dann keine steuern? Und kann ich das schon mit 17?

@nanawild

wie es mit 17 jahren ist weiß ich nicht genau, aber mit 18 solltest du das dann tun. die anmeldegebühr ist einmalig und dann kannst du dein kleingewerbe betreiben ohne umsatzsteuerpflichtig zu sein. im jahr musst du dann dennoch eine steuererklärung beim finanzamt abgeben. aber da brauchst du nur deine einnahmen und ausgaben (gewinn-verlust-rechnung) aufstellen. also immer schön rechnungen für deine artikel schreiben und die rechnungen für den wareneinkauf aufheben :-)

Was du tust ist eine Gewerbetätigkeit und die muss gemäß § 14 GewO beim Gewerbeamt angemeldet werden. Das Problem ist nur, dass deine Geschäfte allesamt unwirksam sind, weil du als Minderjährige nur im Rahmen des Taschengeldparagraphen geschäftsfähig bist. Um als Minderjährige ein Gewerbe ausüben zu dürfen, bräuchtest du die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts.

Du solltest dich also bis zum Februar zurückhalten und dann das Gewerbe anmelden. Egal wie viel du verdienst, du musst am Ende des Jahres eine Einkommensteuererklärung abgeben. Freibeträge gibt es im Gewerberecht nicht, selbst wenn du Verluste machst, musst du das Gewerbe anmelden.

Bei einem Einkommen von mehr als 8.004 Euro ist auch Einkommensteuer zu zahlen. Daher solltest du ca. 20 % deiner Einnahmen für etwaige Nachzahlungen zur Seite legen. natürlich musst du auch alle Belege sammeln, um deine einnahmen und Ausgaben belegen zu können.

Der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung (Befreiung von der MwSt bis zu einem Umsatz von 17.500 Euro) in einer anderen Antwort bedeutet nicht, dass du bis zu diesem Betrag keine Steuern zahlen musst, sondern nur, dass du von deinen Kunden keine MwSt erheben und an das Finanzamt abführen musst.

Da du gewerblich tätig bist, musst du deinen Kunden natürlich auch die gesetzlich vorgeschriebenen Rückgaberechte garantieren und ein vollständiges Impressum nach § 5 TMG im Netz angeben.